Lexware lohn+gehalt – Lohn- und Gehaltsabrechnung für kleine und mittlere Unternehmen.
Lexware lohn+gehalt ist eine etablierte deutsche Software für die monatliche Entgeltabrechnung im Kleinbetrieb und Mittelstand. Sie deckt die Lohn- und Gehaltsabrechnung, das gesetzliche Melde- und Bescheinigungswesen sowie die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprozesse ab – wahlweise als klassische Desktop-Anwendung oder in der Cloud-Welt von Lexware Office. Der Anspruch: eine rechtssichere, aktuelle und ohne tiefes Lohnbüro-Know-how bedienbare Abrechnung, die Unternehmen die Payroll im eigenen Haus ermöglicht.
Lexware lohn+gehalt ist eine deutsche Software für die betriebliche Lohn- und Gehaltsabrechnung, angeboten von Lexware, einer Marke der Haufe Group aus Freiburg. Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Entgeltabrechnung selbst in die Hand nehmen möchten – ohne dafür ein spezialisiertes Lohnbüro oder tiefes Payroll-Fachwissen aufzubauen. Das Versprechen: jeden Monat pünktlich, rechtssicher und mit aktuellen gesetzlichen Werten abrechnen, alle Meldungen und Bescheinigungen automatisiert erzeugen und den administrativen Aufwand rund um Löhne und Gehälter beherrschbar halten.
Für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Entgeltabrechnung selbst durchführen wollen, ist Lexware lohn+gehalt eine bewährte, pragmatische Standardlösung mit klarer deutscher Rechtsverankerung. Wichtig ist die richtige Erwartung: Es handelt sich um eine fokussierte Payroll-Software, nicht um eine umfassende HR-Suite. Den größten Nutzen entfaltet sie, wenn die Verantwortung für die Abrechnung im Haus bleiben soll und die Prozesse – Stammdaten, Lohnarten, Meldungen – von Beginn an sauber aufgesetzt werden. Wer komplexe tarifliche Sonderfälle oder eine sehr große Belegschaft abzubilden hat, sollte den Funktionsumfang vorab konkret prüfen.
Lexware bietet die Lohn- und Gehaltsabrechnung in mehreren Ausprägungen an – von der klassischen Desktop-Installation über umfangreichere Editionen mit erweitertem Funktionsumfang bis zur cloudbasierten Nutzung im Rahmen von Lexware Office. Die folgende Übersicht ordnet die Bausteine qualitativ ein; der konkrete Zuschnitt, die Namensgebung und der jeweilige Leistungsumfang sollten im Auswahlprozess direkt beim Anbieter geprüft werden.
Die klassische, lokal installierte Ausprägung für die Entgeltabrechnung auf dem eigenen Rechner. Bewährt, vertraut und für viele Betriebe die naheliegende Wahl, wenn eine lokale Datenhaltung und ein installiertes Programm bevorzugt werden.
Höherwertige Desktop-Editionen mit erweitertem Funktionsumfang – etwa für mehr Mitarbeitende, zusätzliche Auswertungen oder weitergehende Abrechnungsfälle. Für Betriebe mit etwas komplexeren Anforderungen als die Einstiegsvariante.
Die cloudbasierte Welt von Lexware, in der die Lohnabrechnung als Online-Anwendung genutzt wird. Ortsunabhängiger Zugriff über den Browser, automatische Aktualisierung der Rechtsstände und kein eigener Installations- oder Wartungsaufwand.
Der gesetzliche Kern jeder Ausprägung: elektronische Meldungen an die Sozialversicherung, Lohnsteueranmeldung über ELSTER, Bescheinigungen und Nachweise. Diese Prozesse sind integraler Bestandteil und keine optionale Beigabe.
Wege, über die Beschäftigte ihre Entgeltdokumente digital erhalten – etwa die elektronische Bereitstellung von Verdienstabrechnungen statt des Papierdrucks. Der jeweilige Umfang hängt von Variante und Edition ab.
Die Lohnabrechnung steht nicht allein, sondern in einer Familie kaufmännischer Lexware-Programme – Buchhaltung, Faktura, Warenwirtschaft. Wo sinnvoll, greifen diese Bausteine ineinander, etwa bei der Verbuchung der Lohnkosten.
Der praktische Wert von Lexware lohn+gehalt erschließt sich über die konkreten Kernfähigkeiten. Sie greifen ineinander: Die Stammdaten und Lohnarten bilden die Grundlage, die eigentliche Abrechnung errechnet Brutto und Netto, das Meldewesen erfüllt die gesetzlichen Pflichten gegenüber Sozialversicherung und Finanzamt, und Bescheinigungen sowie Auswertungen runden den Prozess ab.
Die monatliche Kernaufgabe: aus Bruttolöhnen und -gehältern werden unter Berücksichtigung von Steuer- und Sozialversicherungsregeln die Nettobeträge und die Abzüge errechnet. Zuschläge, Sachbezüge, Einmalzahlungen und variable Bezüge fließen regelbasiert ein.
Brutto zu NettoElektronische Meldungen an die Sozialversicherung nach den gesetzlichen Meldeverfahren – An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen und weitere Meldetatbestände werden aus den Abrechnungsdaten erzeugt und über die vorgesehenen Kanäle übermittelt.
SV konform gemeldetDie Lohnsteueranmeldung und weitere steuerliche Meldungen werden elektronisch über ELSTER an die Finanzverwaltung übertragen. Die Software berücksichtigt die geltenden Steuertabellen, Freibeträge und Merkmale des elektronischen Lohnsteuerabzugs.
Elektronisch ans FinanzamtVerdienstabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und weitere gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigungen und Nachweise werden aus den Abrechnungsdaten erzeugt – teils elektronisch übermittelt, teils zur Ausgabe an Mitarbeitende oder Behörden bereitgestellt.
Nachweise auf KnopfdruckVerwaltung der abrechnungsrelevanten Mitarbeiterdaten: Steuer- und SV-Merkmale, Bankverbindung, Ein- und Austritte, Lohnarten und Bezüge. Saubere Stammdaten sind die Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung und fehlerfreie Meldungen.
Fundament der AbrechnungLohnkonten, Lohnjournale, Beitragsnachweise und Auswertungen für die interne Steuerung sowie Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung. Die Lohnkosten lassen sich strukturiert an die Buchhaltung übergeben.
Zahlen im GriffDie Entgeltabrechnung ist ein stark regelbasierter Prozess mit festen Abläufen und wiederkehrenden Aufgaben – und damit ein natürliches Feld für Automatisierung und geführte Assistenten. Lexware lohn+gehalt setzt darauf, Anwenderinnen und Anwender durch die Prozesse zu führen und wiederkehrende Schritte zu automatisieren. Dieser Abschnitt ordnet das qualitativ ein, ohne konkrete Parameter oder Leistungswerte zu behaupten.
Geführte Assistenten und die automatische Pflege der Rechtsstände sind ein großer Gewinn gerade für kleine Betriebe – sie senken Hürden und Fehlerrisiko. Gute Praxis bleibt trotzdem, die Stammdaten sorgfältig zu pflegen und die Ergebnisse zu plausibilisieren. Die Software führt und rechnet; die Verantwortung für die korrekte Abrechnung und rechtzeitige Meldung trägt das Unternehmen. Bei Zweifelsfragen ist die Abstimmung mit der Steuerberatung der sichere Weg.
Eine Abrechnungssoftware steht selten allein. Erst im Zusammenspiel mit der Buchhaltung, mit der Steuerberatung, mit Zeiterfassung und mit dem übrigen Lexware-Umfeld entfaltet Lexware lohn+gehalt seinen vollen Nutzen. Insbesondere der Datenaustausch mit dem Steuerberater und die Anbindung an die Finanzbuchhaltung sind für die Praxis entscheidend.
Austausch von Abrechnungs- und Buchungsdaten mit der Steuerberatung – etwa über den verbreiteten DATEV-Export. Viele Kanzleien arbeiten mit DATEV; ein passendes Exportformat erleichtert die Zusammenarbeit erheblich und vermeidet doppelte Erfassung.
Übergabe der Lohn- und Gehaltskosten als Buchungsbelege an die Finanzbuchhaltung – innerhalb des Lexware-Umfelds an die hauseigene Buchhaltung, darüber hinaus über Exportformate an andere Buchhaltungssysteme. So werden Personalaufwände korrekt verbucht.
Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung über ELSTER und an die Sozialversicherung über die vorgeschriebenen Meldeverfahren. Diese Anbindungen sind kein Zusatz, sondern integraler Bestandteil der gesetzlich konformen Abrechnung.
Übernahme von abrechnungsrelevanten Zeit- und Bewegungsdaten aus Zeiterfassung oder anderen Vorsystemen – etwa geleistete Stunden, Zuschläge oder Abwesenheiten. Der konkrete Weg reicht von Import bis manueller Erfassung und hängt von den beteiligten Systemen ab.
Erzeugung der Zahlungsdateien für Löhne, Gehälter sowie für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge im vorgesehenen Überweisungsformat, sodass die Auszahlungen fristgerecht über das Online-Banking angestoßen werden können.
Zusammenspiel mit den übrigen kaufmännischen Lexware-Programmen – Buchhaltung, Faktura, Warenwirtschaft – aus einer Hand. Wer bereits im Lexware-Umfeld arbeitet, profitiert von aufeinander abgestimmten Bausteinen und einem einheitlichen Anbieter.
Wie ordnet sich Lexware lohn+gehalt gegenüber DATEV-basierten Lohnlösungen, gegenüber anderen KMU-Anbietern wie Sage und gegenüber HR-Suiten mit integrierter oder angebundener Payroll wie Personio ein? Diese Übersicht hilft bei der Frage „wann was“ – ohne den Anspruch, jede Konstellation abzubilden. Maßgeblich bleibt der individuelle Anforderungskatalog.
| Kriterium | Lexware lohn+gehalt | DATEV Lohn | Sage (Lohn) | Personio |
|---|---|---|---|---|
| Kategorie-Schwerpunkt | Payroll für KMU | Payroll & Kanzlei | Payroll & kaufm. Software | HR-Suite / HCM |
| Zielgruppe | Klein & Mittel | KMU & Kanzleien | Klein & Mittel | Mittelstand |
| Eigenständige Abrechnung | Kernfunktion | Kernfunktion | Kernfunktion | Teils über Partner |
| Breite HR-Verwaltung | Kein Fokus | Kein Fokus | Je nach Modul | Breit |
| Kanzlei-/DATEV-Nähe | Export vorhanden | Sehr stark | Export vorhanden | Über Schnittstellen |
| DACH-Rechtsstand-Pflege | Sehr stark | Sehr stark | Stark | Stark |
| Betriebsmodell | Desktop & Cloud | Desktop & Cloud | Desktop & Cloud | SaaS (Cloud) |
| Einstiegshürde für Kleinbetrieb | Gering | Mittel | Mittel | Gering |
Die Software-Auswahl ist nur der Anfang. Über den reibungslosen Betrieb entscheidet die saubere Einrichtung – insbesondere die korrekte Anlage der Stammdaten und Lohnarten, die Wahl des Betriebsmodells und ein verlässlicher Ablauf für den monatlichen Abrechnungslauf und die Meldungen. Eine bewährte Reihenfolge hilft, typische Fallstricke zu vermeiden.
Der Nutzen von Lexware lohn+gehalt zeigt sich besonders dort, wo Betriebe ihre Entgeltabrechnung mit überschaubarer Belegschaft selbst durchführen wollen. Überall, wo die Abrechnung korrekt und pünktlich erfolgen muss, ein eigenes Lohnbüro aber weder vorhanden noch wirtschaftlich ist, wirkt eine bewährte Standardsoftware unmittelbar auf Kosten, Kontrolle und Verlässlichkeit.
Inhabergeführte Betriebe mit einer überschaubaren Zahl von Beschäftigten, oft mit Zuschlägen, Auslösen oder branchentypischen Bezügen. Eine geführte Standardsoftware macht die selbst durchgeführte Abrechnung beherrschbar, ohne ein eigenes Lohnbüro zu erfordern.
Selbst abrechnenKleine Handels- und Dienstleistungsbetriebe mit Teil- und Vollzeitkräften sowie Aushilfen. Unterschiedliche Beschäftigungsformen und wechselnde Belegschaft lassen sich in der Software abbilden und Monat für Monat verlässlich abrechnen.
Mischbelegschaft abbildenArzt- und Zahnarztpraxen, Kanzleien und ähnliche kleine Organisationen mit fester Belegschaft. Hier zählen Zuverlässigkeit, korrekte Meldungen und ein geringer laufender Aufwand – eine bewährte Standardlösung passt gut zu diesem Bedarf.
Zuverlässig & schlankWachsende Betriebe, die die Abrechnung aus der Hand des Steuerberaters zurück ins eigene Haus holen möchten – für mehr Kontrolle, schnellere Auskunftsfähigkeit und planbare Kosten. Eine höherwertige Edition kann mit dem Wachstum mitgehen.
Kontrolle zurückholenBevor Sie zwischen Selbstabrechnung und Auslagerung entscheiden, machen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wie viele Mitarbeitende rechnen Sie ab, wie stabil und einfach sind die Fälle, wie hoch sind die aktuellen Auslagerungskosten, und wer im Betrieb kann die Aufgabe verlässlich übernehmen? Diese vier Fragen zeigen schnell, ob eine selbst betriebene Standardsoftware wie Lexware lohn+gehalt der passende Weg ist – oder ob die Auslagerung beziehungsweise ein Mittelweg sinnvoller bleibt.
Zwei Themen entscheiden am Ende oft über die Auswahl: die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung und der Datenschutz. Dieser Abschnitt ordnet die Kostenlogik ein, ohne erfundene Beträge zu nennen, und erläutert die Datenschutzaspekte. Er ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Bewertung gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls fachkundiger Beratung.
Bei der Verarbeitung von Entgeltdaten sind mehrere datenschutzrechtliche Bausteine zu beachten. Folgende Punkte sind in der Praxis besonders relevant – als Orientierung, nicht als abschließende rechtliche Prüfung:
Die hier dargestellten Punkte sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete datenschutzrechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls – einschließlich AVV-Prüfung bei der Cloud-Nutzung, Aufbewahrungsfristen und Zugriffskonzept – sowie alle abrechnungs- und steuerrechtlichen Zweifelsfragen gehören in die Hände Ihres Datenschutzbeauftragten, Ihrer Steuerberatung oder fachkundiger juristischer Beratung.
Diese Fragen tauchen in Auswahl- und Beratungsgesprächen rund um die eigene Lohnabrechnung am häufigsten auf – kurz und sachlich beantwortet, herstellerneutral und ohne erfundene Exaktpreise oder Leistungsversprechen.
Lohnabrechnung strategisch aufstellen
Von der Grundsatzfrage „selbst abrechnen oder auslagern“ über die herstellerneutrale Auswahl bis zur sauberen Einrichtung mit Stammdaten, Lohnarten und Steuerberater-Anbindung – INAGRO begleitet Sie auf jedem Schritt. Mit ehrlicher Beratung, DACH-Erfahrung und dem klaren Blick dafür, dass eine gute Payroll vor allem von einer sauberen Ersteinrichtung lebt.
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