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CSRD – die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung als neuer Standard unternehmerischer Transparenz.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet einen erweiterten Kreis von Unternehmen dazu, über ökologische, soziale und Governance-Themen strukturiert, geprüft und vergleichbar zu berichten. Sie löst die frühere NFRD ab, führt einheitliche ESRS-Standards ein und macht Nachhaltigkeit zu einem festen Teil der Unternehmensberichterstattung. Dieser Fachartikel ordnet Anwendungsbereich, Zeitplan, Berichtsinhalte, Datenmanagement und die Relevanz für den DACH-Mittelstand herstellerneutral ein.

20 Min. Lesezeit
Aktualisiert · Juli 2026
Fachartikel · Expertenbeitrag
CSRD
EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Typ
EU-Richtlinie (Berichtspflicht)
Vorgänger
Löst die NFRD ab
Standards
ESRS (Umwelt / Soziales / Governance)
Berichtslogik
Doppelte Wesentlichkeit
Format
Digital, maschinenlesbar (XBRL-Tagging)
Status
Durch EU-Omnibus in Bewegung
INAGRO Relevanz für den DACH-Mittelstand
Kapitel 01 · Grundlagen

Was ist die CSRD – Zweck, Ablösung der NFRD und Grundlogik?

CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“, auf Deutsch die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet einen deutlich erweiterten Kreis von Unternehmen, regelmäßig und nach einheitlichen Regeln über ökologische, soziale und Governance-Themen zu berichten. Anders als frühere, eher freiwillige oder wenig standardisierte Ansätze schafft die CSRD einen verbindlichen Rahmen mit definierten Standards, einer klaren Berichtslogik und einer externen Prüfung der Angaben.

Der Grundgedanke der CSRD lässt sich in einem Satz fassen: Nachhaltigkeitsinformationen sollen denselben Anspruch an Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Prüfbarkeit erfüllen wie die klassischen Finanzinformationen im Jahresabschluss. Wo Umsatz, Gewinn und Bilanz seit langem nach festen Regeln ausgewiesen und geprüft werden, soll künftig auch nachvollziehbar sein, welche Auswirkungen ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat und welchen Nachhaltigkeitsrisiken es selbst ausgesetzt ist. Aus einer „weichen“ Zusatzkommunikation wird damit ein regulierter, testierter Bestandteil der Unternehmensberichterstattung.
Die CSRD ist Teil eines größeren europäischen Vorhabens, Kapitalströme stärker an Nachhaltigkeitszielen auszurichten und Greenwashing zu erschweren. Investoren, Banken, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sollen belastbare Informationen erhalten, um Nachhaltigkeitsleistungen einordnen und vergleichen zu können. Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeit wird von einer freiwilligen Kür zu einer dokumentations- und nachweispflichtigen Aufgabe, die organisatorisch, datentechnisch und prozessual ähnlich ernst zu nehmen ist wie die Finanzbuchhaltung.

Von der NFRD zur CSRD: warum eine neue Richtlinie?

Vorläufer der CSRD war die NFRD (Non-Financial Reporting Directive), die bereits einen Teil der großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtete. In der Praxis zeigten sich jedoch Schwächen: Der Kreis der berichtenden Unternehmen war vergleichsweise klein, die inhaltlichen Vorgaben waren offen gehalten, und es fehlten einheitliche Standards. Das führte dazu, dass Berichte inhaltlich sehr unterschiedlich ausfielen, schwer vergleichbar waren und ihre Aussagekraft für Adressaten begrenzt blieb.
Die CSRD reagiert genau auf diese Kritik. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich, macht die Inhalte über verbindliche Standards vergleichbar und verlangt eine externe Prüfung der Angaben. Damit ist die CSRD keine bloße Fortschreibung, sondern eine deutliche Vertiefung und Verbreiterung der Berichtspflicht. Wer bisher unter die NFRD fiel, findet in der CSRD strengere und detailliertere Anforderungen vor; viele Unternehmen, die bislang gar nicht berichten mussten, werden nun einbezogen.

Die ESRS-Standards als inhaltliches Rückgrat

Damit die Berichte tatsächlich vergleichbar werden, stützt sich die CSRD auf ein einheitliches Regelwerk: die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Diese Standards legen fest, welche Themen zu behandeln sind, welche Angaben zu machen sind und wie diese strukturiert werden. Sie umfassen übergreifende Grundlagen sowie themenspezifische Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance. Die ESRS sind damit für die CSRD das, was die Rechnungslegungsstandards für den Jahresabschluss sind: das gemeinsame inhaltliche Fundament, auf das sich alle berichtenden Unternehmen verpflichten.
Wichtig ist das Verständnis, dass die ESRS nicht einfach eine Themenliste zum Abarbeiten sind, sondern ein System aus Konzepten, Definitionen und Berichtsanforderungen. Sie verlangen nicht nur die Nennung von Kennzahlen, sondern auch die Beschreibung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Für Unternehmen bedeutet das, dass die Vorbereitung auf die CSRD immer mit einem gründlichen Blick auf die ESRS beginnt – erst sie machen konkret, was „nachhaltig berichten“ im Einzelnen heißt.

Grundlogik: Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensberichterstattung

Ein prägendes Merkmal der CSRD ist die enge Verzahnung mit der übrigen Unternehmensberichterstattung. Die Nachhaltigkeitsangaben werden nicht als loses Zusatzdokument verstanden, sondern als integraler Bestandteil des Lageberichts an klar definierter Stelle. Dadurch rückt Nachhaltigkeit näher an die Finanzberichterstattung heran und wird von denselben Grundsätzen der Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit geprägt. Diese Integration ist mehr als eine formale Frage: Sie unterstreicht, dass Nachhaltigkeit als steuerungsrelevantes Thema und nicht als Marketinganhang begriffen werden soll.
Ergänzt wird diese Logik durch die Anforderung, die Angaben digital und maschinenlesbar bereitzustellen, sowie durch die Pflicht zur externen Prüfung. Beides zielt darauf, die Verlässlichkeit und Weiterverwendbarkeit der Informationen zu erhöhen. Für die Praxis heißt das: Die CSRD verlangt nicht nur, dass Unternehmen etwas berichten, sondern auch, dass sie es in nachprüfbarer Qualität, strukturiert und mit belastbarer Datenbasis tun.
INAGRO-Einschätzung

Die CSRD ist kein einmaliges Berichtsprojekt, sondern der Aufbau einer dauerhaften Fähigkeit: Nachhaltigkeitsdaten müssen künftig ähnlich verlässlich erhoben, dokumentiert und geprüft werden wie Finanzdaten. Die zentrale Frage lautet deshalb nicht „Wie schreiben wir einmal einen Nachhaltigkeitsbericht?“, sondern „Wie schaffen wir Datenprozesse, Zuständigkeiten und Systeme, die diese Angaben wiederholbar und prüfbar liefern?“. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Kapitel 02 · Anwendungsbereich & Zeitplan

Anwendungsbereich und Zeitplan: wer ab wann berichten muss

Eine der meistgestellten Fragen zur CSRD lautet: „Betrifft uns das überhaupt?“ Die Antwort hängt von Größe, Rechtsform, Kapitalmarktorientierung und zunehmend auch von der Position in der Lieferkette ab. Wichtig vorab: Der genaue Anwendungsbereich und die Fristen befinden sich durch die sogenannte EU-Omnibus-Initiative in Bewegung – der aktuelle Stand ist deshalb stets konkret zu prüfen.

Die CSRD führt die Berichtspflicht nicht für alle Unternehmen gleichzeitig ein, sondern in einer gestaffelten Einführung. Der Gedanke dahinter ist praktisch: Große, bereits erfahrene Unternehmen beginnen früher, kleinere und später einbezogene Kreise folgen zeitlich versetzt. Diese Staffelung soll den Aufbau der nötigen Prozesse und Datenstrukturen realistisch abbilden, statt alle Betroffenen zum selben Zeitpunkt zu überfordern.

Die Staffelung der Berichtspflicht

Vereinfacht lassen sich mehrere Wellen unterscheiden: Zuerst werden die großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen einbezogen, die schon zuvor unter die nichtfinanzielle Berichterstattung fielen. In einer weiteren Welle folgen große Unternehmen, die die Größenkriterien erfüllen, ohne zwingend kapitalmarktorientiert zu sein. Später sollen bestimmte kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen hinzukommen, teils mit erleichterten Anforderungen und Übergangsregelungen. Schließlich gibt es Regelungen für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU.
Diese Beschreibung ist bewusst qualitativ gehalten. Die konkrete Zuordnung – welche Welle, ab welchem Geschäftsjahr, mit welchen Erleichterungen – ist von den jeweils geltenden nationalen Umsetzungsregeln und den aktuellen EU-Anpassungen abhängig. Gerade weil die Omnibus-Initiative Schwellen, Fristen und den betroffenen Kreis verändern kann, sollte niemand seine Betroffenheit allein aus einer allgemeinen Darstellung ableiten. Maßgeblich ist immer der jeweils aktuelle Rechtsstand, den ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verbindlich einordnen kann.
Aktuellen Stand prüfen

Anwendungsbereich, Schwellenwerte und Fristen der CSRD sind Gegenstand laufender Anpassungen auf EU-Ebene (EU-Omnibus). Wellen können verschoben, Kreise verkleinert oder Erleichterungen ausgeweitet werden. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf feste Jahreszahlen aus Sekundärquellen, sondern klären Sie Ihre konkrete Betroffenheit und den Startzeitpunkt anhand des jeweils aktuellen Standes mit einer fachkundigen Stelle. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung.

Schwellenwerte und der qualitative Blick

Ob ein Unternehmen als „groß“ im Sinne der Regelung gilt, richtet sich üblicherweise nach einer Kombination aus Kriterien wie Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Beschäftigtenzahl. Erst das Überschreiten mehrerer solcher Größenmerkmale entscheidet über die Einordnung. Weil die genauen Grenzwerte anpassbar sind und je nach Umsetzung variieren können, verzichtet dieser Beitrag bewusst auf konkrete Zahlen und beschreibt lediglich die Logik: Es kommt auf das Zusammenspiel mehrerer Größenkriterien und die Rechtsform an, nicht auf ein einzelnes Merkmal.
Für die eigene Einschätzung ist es sinnvoll, die relevanten Kennzahlen des Unternehmens strukturiert zusammenzustellen und sie an den jeweils gültigen Schwellen zu spiegeln. Dabei sind auch konzernbezogene Betrachtungen wichtig: Tochtergesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen über einen Konzernbericht abgedeckt sein, statt eigenständig zu berichten. Diese konsolidierte Sicht ist ein häufiger Grund, warum die reine Größe eines einzelnen Betriebs allein noch keine abschließende Aussage über die Berichtspflicht erlaubt.

Einbezug des Mittelstands über die Lieferkette

Auch Unternehmen, die formal nicht selbst berichtspflichtig sind, spüren die CSRD zunehmend – und zwar über den Lieferketteneffekt. Weil berichtspflichtige Unternehmen über wesentliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungskette Auskunft geben müssen, benötigen sie Informationen von ihren Lieferanten und Dienstleistern. Ein Mittelständler, der große, berichtspflichtige Kunden beliefert, wird deshalb häufig um Nachhaltigkeitsdaten gebeten, obwohl er selbst keinen eigenen CSRD-Bericht erstellen muss.
Dieser mittelbare Einbezug ist für den DACH-Mittelstand oft praxisrelevanter als die Frage der unmittelbaren Pflicht. Wer für seine großen Kunden ein zuverlässiger Datenlieferant sein möchte, tut gut daran, grundlegende Nachhaltigkeitskennzahlen ohnehin zu erheben und aufbereiten zu können. Für diese Situation hat der Gesetzgeber mit einem freiwilligen, vereinfachten Standard für kleinere Unternehmen (dem VSME-Ansatz) eine Orientierung geschaffen, auf die Kapitel 08 näher eingeht.
Gruppe (qualitativ) Typische Merkmale Hinweis zum Zeitpunkt
Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen Bereits bisher zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet In der Regel früheste Welle – Stand prüfen
Große Unternehmen (ohne Kapitalmarktbezug) Erfüllen mehrere Größenkriterien Folgen zeitlich versetzt – Stand prüfen
Kapitalmarktorientierte KMU Kleiner, aber börsennotiert; teils Erleichterungen Spätere Welle, Übergangsregeln möglich
Drittstaatenunternehmen Erhebliche Geschäftstätigkeit in der EU Gesonderte Regelungen – Stand prüfen
Nicht direkt pflichtige KMU Zulieferer berichtspflichtiger Kunden Mittelbar über Lieferkette betroffen
Kapitel 03 · Berichtsinhalte & doppelte Wesentlichkeit

Berichtsinhalte und das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Was genau ist zu berichten? Die CSRD strukturiert die Inhalte über die ESRS-Themen zu Umwelt, Sozialem und Governance und verlangt, dass jedes Unternehmen zunächst ermittelt, welche dieser Themen für es überhaupt wesentlich sind. Der Schlüssel dazu ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit – ein zentraler und zugleich anspruchsvoller Bestandteil der Richtlinie.

Die CSRD verlangt keine wahllose Aufzählung aller denkbaren Nachhaltigkeitsaspekte. Stattdessen soll jedes Unternehmen begründet auswählen, welche Themen für seine konkrete Geschäftstätigkeit relevant sind. Diese Fokussierung ist wichtig, weil sie den Bericht aussagekräftig hält und verhindert, dass Wesentliches im Rauschen unwesentlicher Angaben untergeht. Der Ausgangspunkt jeder CSRD-Vorbereitung ist deshalb die Frage, welche Themen tatsächlich Gewicht haben.

Die ESRS-Themen: Umwelt, Soziales und Governance

Inhaltlich gliedern sich die themenspezifischen ESRS entlang der drei bekannten ESG-Dimensionen. Im Bereich Umwelt (Environmental) geht es um Aspekte wie Klimawandel, Ressourcennutzung, Wasser, Umweltverschmutzung sowie Biodiversität. Der Bereich Soziales (Social) adressiert unter anderem die eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer. Die Dimension Governance betrifft Fragen der Unternehmensführung, der Geschäftsethik und der internen Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen.
Zu jedem wesentlichen Thema erwartet die CSRD nicht nur Kennzahlen, sondern eine zusammenhängende Darstellung: Welche Strategie verfolgt das Unternehmen, welche Ziele hat es sich gesetzt, welche Maßnahmen ergreift es, wie steuert und überwacht es die Fortschritte? Diese Verbindung aus quantitativen und qualitativen Angaben soll ein realistisches Bild vermitteln, statt einzelne Zahlen ohne Kontext zu präsentieren. Für die Praxis heißt das: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist weniger eine Datensammlung als eine strukturierte Managementdarstellung mit belastbaren Belegen.
Umwelt (E)
Environmental

Klima, Energie, Ressourcen, Wasser, Umweltverschmutzung und Biodiversität – die ökologische Dimension der Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens.

FokusAuswirkungen & Risiken
Soziales (S)
Social

Eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Lieferkette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer – die soziale Verantwortung des Unternehmens.

FokusMenschen & Rechte
Governance (G)
Governance

Unternehmensführung, Geschäftsethik und interne Steuerung – wie Nachhaltigkeitsthemen verankert, verantwortet und überwacht werden.

FokusFührung & Ethik

Doppelte Wesentlichkeit: Impact- und Financial Materiality

Das prägende Konzept der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit. Sie verlangt, jedes Thema aus zwei Perspektiven zu betrachten. Die erste ist die Impact-Wesentlichkeit (Inside-out): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen selbst auf Umwelt und Gesellschaft – positiv wie negativ, tatsächlich wie potenziell? Die zweite ist die finanzielle Wesentlichkeit (Outside-in): Welche Nachhaltigkeitsthemen bergen Risiken oder Chancen, die sich finanziell auf das Unternehmen auswirken können, etwa auf Kosten, Zugang zu Kapital oder Geschäftsmodell?
Ein Thema gilt bereits dann als wesentlich, wenn es aus mindestens einer der beiden Perspektiven bedeutend ist. Diese Doppelperspektive ist anspruchsvoll, weil sie das Denken erweitert: Es genügt nicht, nur zu fragen, wie sich der Klimawandel auf das eigene Geschäft auswirkt, sondern ebenso, wie das eigene Geschäft auf das Klima wirkt. Diese wechselseitige Betrachtung ist eines der Merkmale, die die CSRD deutlich von rein finanziell getriebenen Berichtsansätzen unterscheidet.
Perspektive Blickrichtung Leitfrage
Impact-Wesentlichkeit Inside-out Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
Finanzielle Wesentlichkeit Outside-in Welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wirken finanziell auf das Unternehmen?
Doppelte Wesentlichkeit Beide Richtungen Ist ein Thema aus mindestens einer Perspektive bedeutend?

Die Wesentlichkeitsanalyse als Ausgangspunkt

In der Praxis mündet dieses Konzept in die Wesentlichkeitsanalyse. In ihr identifiziert und bewertet ein Unternehmen systematisch, welche Nachhaltigkeitsthemen aus Impact- und aus finanzieller Sicht wesentlich sind. Diese Analyse ist das Fundament des gesamten Berichts, denn sie legt fest, worüber überhaupt berichtet wird. Eine sorgfältige, gut dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse spart später Aufwand und schützt vor dem Vorwurf, relevante Themen ausgeblendet oder unwesentliche überbetont zu haben.
Wichtig ist, die Wesentlichkeitsanalyse nicht als einmalige Übung zu verstehen. Geschäftstätigkeit, Wertschöpfungskette und Umfeld verändern sich, und damit kann sich auch die Wesentlichkeit einzelner Themen verschieben. Die Analyse sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig überprüft werden – ein Aspekt, der eng mit der später beschriebenen externen Prüfung zusammenhängt, weil Prüfer die Herleitung der Wesentlichkeit nachvollziehen können müssen.
Kernidee im Blick behalten

Die doppelte Wesentlichkeit ist das Herzstück der CSRD: Ein Thema ist bereits wesentlich, wenn es entweder für die Auswirkungen des Unternehmens oder für dessen finanzielle Lage bedeutend ist. Eine saubere, dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet über Umfang und Aussagekraft des gesamten Berichts – und ist zugleich der Teil, den externe Prüfer besonders genau nachvollziehen.

Kapitel 04 · Datenerhebung & Digitalisierung

Datenerhebung und Digitalisierung: ESG-Daten strukturiert und prüfbar bereitstellen

Der eigentliche Aufwand der CSRD steckt selten im Schreiben des Berichts, sondern in der zuverlässigen Beschaffung der zugrunde liegenden Daten. Nachhaltigkeitsdaten liegen häufig verstreut, uneinheitlich und schlecht dokumentiert vor. Ein tragfähiges ESG-Datenmanagement und die Digitalisierung des Reportings sind deshalb der Kern jeder ernsthaften Vorbereitung. Die folgende Darstellung ist qualitativ; der konkrete Reifegrad hängt vom Unternehmen und den eingesetzten Werkzeugen ab.

Wer zum ersten Mal Nachhaltigkeitsdaten zusammenträgt, stellt oft fest, dass Informationen zu Energieverbrauch, Emissionen, Personalkennzahlen oder Lieferantendaten in vielen unterschiedlichen Quellen liegen – von Tabellenkalkulationen über Fachsysteme bis zu Unterlagen einzelner Abteilungen. Diese Fragmentierung ist der häufigste Grund, warum die erste CSRD-Runde so aufwendig ist. Ziel muss sein, aus dieser verstreuten Landschaft eine belastbare, wiederholbar nutzbare Datenbasis zu formen.

ESG-Datenmanagement: von der Insellösung zur Datenbasis

Der Aufbau eines ESG-Datenmanagements beginnt mit der Frage, welche Datenpunkte für die wesentlichen Themen überhaupt benötigt werden, woher sie stammen und wer für sie verantwortlich ist. Für jeden Datenpunkt sollten Quelle, Erhebungsmethode, Verantwortlichkeit und Aktualisierungsrhythmus geklärt sein. Diese scheinbar nüchterne Bestandsaufnahme ist entscheidend, weil sie die Grundlage für Wiederholbarkeit und Prüfbarkeit legt: Nur wenn nachvollziehbar ist, wie eine Kennzahl zustande kommt, kann sie später verlässlich fortgeschrieben und geprüft werden.
Ein häufiger Fehler ist es, die erste Berichterstattung als Sonderprojekt mit provisorischen Tabellen zu bewältigen und im Folgejahr wieder von vorn zu beginnen. Nachhaltiger ist ein strukturierter Datenhaushalt, in dem Definitionen, Berechnungslogiken und Verantwortlichkeiten festgehalten sind. Damit wird die Datenerhebung von einer jährlichen Kraftanstrengung zu einem laufenden Prozess, der mit jedem Zyklus stabiler und effizienter wird – ein Reifegewinn, der den anfänglichen Aufbauaufwand rechtfertigt.

Digitales Format und XBRL-Tagging

Die CSRD verlangt, dass die Nachhaltigkeitsangaben in einem digitalen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. Konkret sollen die Angaben so ausgezeichnet werden, dass sie von Software automatisiert ausgelesen und verglichen werden können. Diese Auszeichnung erfolgt über ein Tagging, wie man es aus der digitalen Finanzberichterstattung kennt – Stichwort XBRL beziehungsweise die europäische Ausprägung im einheitlichen elektronischen Berichtsformat. Der Zweck ist, dass Adressaten wie Investoren oder Aufsichtsstellen die Informationen strukturiert weiterverarbeiten können.
Für Unternehmen bedeutet das, dass der Bericht nicht nur inhaltlich, sondern auch technisch korrekt aufbereitet sein muss. Das Tagging setzt voraus, dass die Angaben klar den vorgesehenen Datenstrukturen zugeordnet werden. In der Praxis übernehmen diese Aufgabe spezialisierte Werkzeuge oder Dienstleister; wichtig ist das Bewusstsein, dass die digitale Aufbereitung ein eigener Arbeitsschritt ist und nicht nebenbei erledigt wird. Wie detailliert das Tagging im Einzelnen zu erfolgen hat, ist vom jeweils geltenden Regelwerk abhängig und sollte konkret geprüft werden.

Toolgestützung und Automatisierung

Weil die Datenerhebung wiederkehrend und fehleranfällig ist, liegt es nahe, sie toolgestützt zu organisieren. Der Markt bietet ein breites Spektrum – von Modulen innerhalb bestehender Systeme über spezialisierte Nachhaltigkeitssoftware bis zu umfassenden Plattformen. Solche Werkzeuge helfen, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen, Berechnungen nachvollziehbar zu automatisieren, Verantwortlichkeiten abzubilden und Belege revisionssicher zu hinterlegen. Der Nutzen entsteht dabei weniger durch das Werkzeug an sich als durch die dahinterliegende Ordnung.
Realistisch ist, dass Automatisierung die manuelle Arbeit reduziert, aber nicht vollständig ersetzt. Gerade Ersterhebungen, Plausibilitätsprüfungen und die Einordnung qualitativer Angaben erfordern menschliche Beurteilung. Ein sinnvoller Weg ist deshalb, zunächst die Datenprozesse und Definitionen zu klären und erst dann ein passendes Werkzeug auszuwählen – nicht umgekehrt. Ein Tool, das auf unklare Prozesse trifft, verlagert das Chaos nur in eine andere Oberfläche, statt es zu beseitigen.
Prozess vor Werkzeug

Ein ESG-Tool ist kein Ersatz für klare Datenprozesse. Der Nutzen jeder Software steht und fällt mit sauberen Definitionen, verlässlichen Quellen und eindeutigen Verantwortlichkeiten. Klären Sie zuerst, welche Datenpunkte Sie brauchen und wie sie entstehen, und wählen Sie erst dann ein Werkzeug. So vermeiden Sie, unklare Abläufe nur digital zu konservieren.

Kapitel 05 · Integration & Systeme

Integration in bestehende Systeme und das Reporting-Ökosystem

CSRD-Daten entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern größtenteils in Systemen, die es im Unternehmen längst gibt: ERP, Rechnungswesen, Personal- und Energiemanagement. Die Kunst liegt darin, diese Quellen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbinden, ohne parallele Datensilos aufzubauen. Die folgenden Ausführungen sind herstellerneutral und beschreiben Muster, keine Produkte.

Ein verbreiteter Irrtum ist, Nachhaltigkeitsberichterstattung sei ein völlig neues, isoliertes Thema. Tatsächlich liegen viele der benötigten Daten bereits vor – nur nicht in der Form und Struktur, die der Bericht verlangt. Energie- und Verbrauchsdaten, Beschaffungs- und Lieferantendaten, Personalkennzahlen oder Reisedaten stammen aus Systemen, die andere Zwecke erfüllen. Die Integrationsaufgabe besteht darin, diese Quellen anzuzapfen, statt Daten mühsam ein zweites Mal von Hand zu erheben.

ERP und Rechnungswesen als Datenquellen

Das ERP- und Rechnungswesen-System ist häufig eine der wichtigsten Datenquellen für die CSRD. Aus Buchungs-, Beschaffungs- und Stammdaten lassen sich zahlreiche relevante Informationen ableiten – etwa zu eingekauften Energiemengen, zu Lieferanten oder zu bestimmten Aufwandsarten, die als Grundlage für Emissions- oder Verbrauchsberechnungen dienen. Weil diese Systeme ohnehin sorgfältig geführt und häufig geprüft werden, bieten sie eine vergleichsweise verlässliche Datenbasis, auf die sich Nachhaltigkeitskennzahlen stützen können.
Die Herausforderung liegt in der Überführung: Finanz- und Beschaffungsdaten sind nach kaufmännischen Gesichtspunkten strukturiert, nicht nach Nachhaltigkeitslogik. Es braucht deshalb Zuordnungsregeln, die etwa Aufwandskonten oder Materialgruppen den passenden Nachhaltigkeitskategorien zuweisen. Diese Zuordnung sollte einmal sauber definiert und dann konsequent angewendet werden, damit die abgeleiteten Kennzahlen über die Jahre konsistent und nachvollziehbar bleiben.

Reporting- und ESG-Software im Ökosystem

Neben den operativen Quellsystemen spielt spezialisierte Reporting- und ESG-Software eine wachsende Rolle. Solche Lösungen sammeln Daten aus verschiedenen Systemen, bilden Berechnungslogiken ab, unterstützen die Wesentlichkeitsanalyse und bereiten die Angaben für den Bericht und dessen digitale Auszeichnung auf. Der Markt ist heterogen: Manche Lösungen sind eng an ein bestimmtes ERP gekoppelt, andere verstehen sich als herstellerunabhängige Plattformen, wieder andere sind auf einzelne Themen wie CO2-Bilanzierung spezialisiert.
Für die Auswahl zählen weniger Marketingversprechen als handfeste Kriterien: die Qualität der Schnittstellen zu den vorhandenen Quellsystemen, die Abdeckung der wesentlichen Themen, die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen, die Unterstützung der digitalen Berichtsauszeichnung sowie Fragen von Serverstandort und Datenverarbeitung. Weil die Software im Alltag den Berührungspunkt zu den Daten bildet, ist ihre Wahl eine strategische Entscheidung, die zur bestehenden Systemlandschaft und zur langfristigen Strategie passen muss.
ERP-nah
Tiefe · in der Kernsoftware
ESG-Funktionen im bestehenden System
  • Nachhaltigkeitsdaten werden nah an ihrer Quelle im ERP oder Rechnungswesen erfasst und ausgewertet. Vorteil: kurze Datenwege. Abhängig vom Funktionsumfang der Software – Abdeckung konkret prüfen.
Spezialtool
Fokus · dediziertes ESG-Werkzeug
Spezialisierte Nachhaltigkeitssoftware
  • Ein eigenständiges Werkzeug bündelt Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und Berichtsaufbereitung. Sinnvoll bei komplexen Anforderungen, erfordert saubere Schnittstellen zu den Quellsystemen.
Plattform
Breite · integrierte Datendrehscheibe
Plattform über mehrere Systeme
  • Eine übergreifende Plattform führt Daten aus vielen Quellen zusammen und orchestriert Prozesse. Geeignet bei heterogener Systemlandschaft und hohem Konsolidierungsbedarf im Konzern.

Datenflüsse, Schnittstellen und Konsolidierung

Unabhängig vom gewählten Ansatz entscheidet die Qualität der Datenflüsse über den Erfolg. Ideal ist, wenn Daten möglichst automatisiert aus den Quellsystemen in die Reporting-Umgebung fließen, statt manuell übertragen zu werden – jeder manuelle Zwischenschritt ist eine Fehlerquelle und ein Prüfungsrisiko. Schnittstellen, Konnektoren oder eine vermittelnde Integrationsebene helfen, diese Wege zu automatisieren und Brüche zu vermeiden.
In Konzernstrukturen kommt die Konsolidierung hinzu: Daten mehrerer Gesellschaften müssen einheitlich definiert, zusammengeführt und aggregiert werden. Das gelingt nur, wenn Definitionen und Berechnungslogiken konzernweit abgestimmt sind. Genau hier zeigt sich, dass die CSRD ein Ökosystem betrifft – aus Quellsystemen, Reporting-Software, Schnittstellen und organisatorischen Regeln, die zusammenspielen müssen, damit am Ende ein konsistenter, prüfbarer Bericht entsteht.
Vorhandene Systeme zuerst nutzen

Bevor neue Werkzeuge angeschafft werden, lohnt der Blick auf das, was bereits da ist: ERP, Rechnungswesen und Fachsysteme liefern viele CSRD-Daten schon heute. Die Integrationsarbeit von INAGRO setzt an diesen Quellen an – wir bewerten Schnittstellen und Reporting-Ansätze herstellerneutral nach Ihren Prozessen, nicht nach Anbieterpräferenz.

Kapitel 06 · Abgrenzung

Abgrenzung: CSRD, NFRD, LkSG, EU-Taxonomie und GRI

Rund um die CSRD kursiert eine Fülle verwandter Begriffe. Wer die Landschaft verstehen will, muss die CSRD sauber von benachbarten Regelwerken abgrenzen – von der abgelösten NFRD über das Lieferkettengesetz und die EU-Taxonomie bis zu freiwilligen Rahmenwerken wie GRI. Diese Einordnung hilft, Überschneidungen zu erkennen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Nachhaltigkeitsregulierung ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Geflecht aus Vorgaben, die unterschiedliche Ziele verfolgen und teils ineinandergreifen. Statt jeden Begriff isoliert zu betrachten, ist es sinnvoll, die jeweilige Stoßrichtung zu verstehen: Wer berichtet, wer sorgt für Sorgfaltspflichten, wer definiert Klassifikationen und wer stellt freiwillige Rahmen bereit? Erst dieses Gesamtbild macht die Rolle der CSRD deutlich.

CSRD und NFRD

Die NFRD ist die Vorgängerregelung der CSRD. Sie verpflichtete einen begrenzten Kreis großer, kapitalmarktorientierter Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, ließ ihnen aber viel Spielraum bei Inhalt und Form. Die CSRD löst die NFRD ab und geht deutlich darüber hinaus: mehr betroffene Unternehmen, verbindliche ESRS-Standards, das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, eine externe Prüfung und die digitale Aufbereitung. Vereinfacht gesagt ist die CSRD die anspruchsvollere, breiter angelegte Nachfolgerin – wer die NFRD kannte, findet in der CSRD dasselbe Grundanliegen in wesentlich strengerer Ausprägung.

CSRD, LkSG und EU-Taxonomie

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verfolgt ein anderes Ziel als die CSRD: Es verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu erfüllen – also zu handeln und Risiken zu managen, nicht in erster Linie zu berichten. Es gibt inhaltliche Berührungspunkte, etwa bei sozialen Themen und der Wertschöpfungskette, aber die Regelwerke sind nicht deckungsgleich. Zudem ist auch das Zusammenspiel von nationalen und europäischen Sorgfaltspflichten in Bewegung, sodass der aktuelle Stand zu prüfen ist.
Die EU-Taxonomie wiederum ist ein Klassifikationssystem, das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie ist eng mit der CSRD verknüpft, weil berichtspflichtige Unternehmen bestimmte taxonomiebezogene Angaben machen müssen – etwa, welcher Anteil ihrer Tätigkeiten als taxonomiefähig oder -konform einzustufen ist. Die Taxonomie liefert also einen Teil der Kennzahlen, während die CSRD den Berichtsrahmen bildet. Beide greifen ineinander, verfolgen aber unterschiedliche Funktionen: Klassifikation hier, Berichterstattung dort.

ESRS und GRI: Pflicht versus freiwilliger Rahmen

Vor der CSRD berichteten viele Unternehmen freiwillig nach etablierten Rahmenwerken, allen voran den GRI-Standards (Global Reporting Initiative). GRI ist ein international verbreiteter, freiwilliger Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS der CSRD sind demgegenüber verbindlich und speziell auf den europäischen Rechtsrahmen zugeschnitten. Zwischen beiden gibt es bewusst Anschlusspunkte und Bemühungen um Interoperabilität, damit bestehende Berichtserfahrung nicht verloren geht.
Für Unternehmen, die bereits nach GRI berichtet haben, ist das eine gute Nachricht: Viele Konzepte und Datenpunkte sind übertragbar, auch wenn die ESRS eigene Anforderungen und Strukturen setzen. Wer neu einsteigt, sollte sich jedoch von Anfang an an den ESRS orientieren, da diese den verbindlichen Maßstab bilden. Freiwillige Rahmen können ergänzend nützlich sein, ersetzen aber nicht die Erfüllung der ESRS-Vorgaben, sofern eine Pflicht besteht.
Regelwerk Stoßrichtung Verhältnis zur CSRD
NFRD Frühere, engere Berichtspflicht Von der CSRD abgelöst und deutlich erweitert
LkSG Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Handeln) Berührungspunkte, aber eigenes Ziel; Stand prüfen
EU-Taxonomie Klassifikation nachhaltiger Aktivitäten Liefert bestimmte Kennzahlen für den CSRD-Bericht
GRI Freiwilliger internationaler Berichtsrahmen Anschlussfähig, ersetzt aber nicht die verbindlichen ESRS
ESRS Verbindliche EU-Berichtsstandards Inhaltliches Fundament der CSRD-Berichterstattung
INAGRO-Einschätzung

Verwechseln Sie Berichtspflicht (CSRD), Sorgfaltspflicht (LkSG) und Klassifikation (EU-Taxonomie) nicht miteinander – sie verfolgen unterschiedliche Ziele und greifen dennoch ineinander. Wer bereits nach GRI berichtet hat, kann viel Erfahrung mitnehmen, muss sich aber am verbindlichen Maßstab der ESRS ausrichten. Weil mehrere dieser Regelwerke derzeit angepasst werden, gilt: aktuellen Stand prüfen, keine Rechtsberatung aus Sekundärquellen ableiten.

Kapitel 07 · Einführung & Prozessaufbau

Einführung und Prozessaufbau: Verantwortlichkeiten, Prüfung und Verfahren

Die CSRD lässt sich nicht kurz vor dem Stichtag „nachreichen“. Über den Erfolg entscheidet ein früh aufgesetzter Prozess mit klaren Verantwortlichkeiten, einer belastbaren Datenbasis und der Vorbereitung auf die externe Prüfung. Der folgende Aufbau ist eine bewährte Orientierung, keine abschließende Vorschrift.

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD ist ein Querschnittsthema. Sie berührt Finanzen, Einkauf, Personal, Technik, Recht und Unternehmensleitung zugleich. Genau deshalb scheitern erste Anläufe oft nicht an fehlendem Willen, sondern an unklaren Zuständigkeiten und einem zu späten Start. Wer den Prozess früh und strukturiert aufsetzt, verschafft sich die nötige Zeit für Datenaufbau, Wesentlichkeitsanalyse und Prüfungsvorbereitung.

Verantwortlichkeiten und Governance

Der erste Schritt ist die Klärung der Verantwortlichkeiten. Wer trägt die Gesamtverantwortung, wer steuert das Projekt operativ, wer liefert Daten aus den Fachbereichen, und wie ist die Unternehmensleitung eingebunden? Da die Nachhaltigkeitsangaben Teil der offiziellen Unternehmensberichterstattung werden, ist die Verankerung auf Leitungsebene kein Formalismus, sondern Voraussetzung für Verbindlichkeit. Bewährt hat sich eine klare Rollenverteilung mit einer koordinierenden Stelle und benannten Verantwortlichen je Themenfeld.
Wichtig ist zudem die Verbindung zur Finanzberichterstattung. Weil beide Berichtsstränge zusammengehören und zeitlich eng getaktet sind, sollten die Prozesse aufeinander abgestimmt sein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den für Finanzen und für Nachhaltigkeit Verantwortlichen verhindert doppelte Arbeit und Widersprüche zwischen den Berichtsteilen. Diese Governance-Struktur ist das organisatorische Rückgrat, ohne das auch die beste Datenbasis nicht zu einem verlässlichen Bericht führt.

Prüfung und Assurance der Nachhaltigkeitsangaben

Ein zentrales Merkmal der CSRD ist die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben. Anders als bei rein freiwilliger Kommunikation werden die Angaben durch einen unabhängigen Prüfer beurteilt. Vorgesehen ist – zumindest in der Einführungsphase – ein Prüfungsniveau mit begrenzter Sicherheit, wobei eine Weiterentwicklung des Anspruchs perspektivisch diskutiert wird. Der genaue Prüfungsmaßstab und mögliche Änderungen sind Teil der laufenden regulatorischen Bewegung und deshalb konkret zu prüfen.
Für die Praxis hat die Prüfungspflicht weitreichende Folgen: Angaben müssen belegbar sein. Prüfer wollen nachvollziehen, wie Kennzahlen zustande kommen, woher Daten stammen und wie die Wesentlichkeit hergeleitet wurde. Das erhöht die Anforderungen an Dokumentation und interne Kontrollen erheblich. Wer die Prüfung von Anfang an mitdenkt, erhebt Daten so, dass sie einer Nachprüfung standhalten – statt am Ende mühsam Belege für bereits berichtete Zahlen zusammenzusuchen.

Verfahren, Dokumentation und Wiederholbarkeit

Damit die Berichterstattung prüfbar und wiederholbar wird, braucht es dokumentierte Verfahren. Ähnlich wie bei einer Verfahrensdokumentation im Rechnungswesen sollten die Prozesse der Datenerhebung, die Berechnungslogiken, die Verantwortlichkeiten und die Kontrollen schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation ist nicht nur Pflichtübung, sondern schützt das Unternehmen: Sie macht Entscheidungen nachvollziehbar, erleichtert die Prüfung und sichert Wissen, das sonst an einzelnen Personen hängt.
01
Betroffenheit und Zeitplan klären
Zu Beginn steht die Frage, ob und ab wann das Unternehmen berichtspflichtig ist – direkt oder mittelbar über die Lieferkette. Weil der Rahmen durch die Omnibus-Initiative in Bewegung ist, gehört die Klärung des aktuellen Standes mit einer fachkundigen Stelle an den Anfang.
02
Verantwortlichkeiten und Governance aufsetzen
Rollen werden verteilt: Gesamtverantwortung, Projektsteuerung, Datenlieferanten in den Fachbereichen und Einbindung der Leitung. Die Abstimmung mit der Finanzberichterstattung wird von Anfang an mitgedacht.
03
Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Auf Basis der doppelten Wesentlichkeit wird ermittelt, welche Themen relevant sind. Das Ergebnis bestimmt den Berichtsumfang und wird nachvollziehbar dokumentiert – als Grundlage für Datenerhebung und Prüfung.
04
Datenbasis und Systeme aufbauen
Für die wesentlichen Themen werden Datenpunkte, Quellen, Berechnungslogiken und Verantwortlichkeiten definiert und – soweit möglich – toolgestützt aus den vorhandenen Systemen gespeist. Ziel ist eine wiederholbare, prüfbare Datenbasis.
05
Bericht erstellen, prüfen und verstetigen
Die Angaben werden erstellt, digital ausgezeichnet und durch einen externen Prüfer beurteilt. Nach dem ersten Zyklus wird der Prozess verstetigt, damit jede Folgerunde effizienter und stabiler wird.
Kapitel 08 · Bedeutung für den Mittelstand

Bedeutung für den Mittelstand: direkt, mittelbar und der VSME-Standard

Für den DACH-Mittelstand ist die entscheidende Frage selten nur, ob eine unmittelbare Pflicht besteht, sondern vor allem, wie stark man mittelbar betroffen ist – über Kunden, Banken und Ausschreibungen. Die folgenden Szenarien zeigen typische Muster als Orientierung, nicht als abschließende Liste.

Der Mittelstand ist heterogen: vom spezialisierten Zulieferer über den Handel bis zum Dienstleister. Viele Betriebe sind nach den Größenkriterien nicht unmittelbar berichtspflichtig, geraten aber dennoch in den Sog der CSRD, weil ihre Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten benötigen. Diese mittelbare Betroffenheit ist häufig der eigentliche Treiber – und sie lässt sich nicht durch Abwarten auflösen.
Zulieferer berichtspflichtiger Kunden

Ein Mittelständler beliefert große, CSRD-pflichtige Konzerne. Diese benötigen für ihren eigenen Bericht Daten aus der Lieferkette und fragen deshalb Nachhaltigkeitskennzahlen ab – oft als Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit.

Mittelbar über Kunden
Finanzierung und Banken

Banken und Kapitalgeber beziehen Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend in ihre Bewertungen ein. Wer Kredite oder Finanzierungen benötigt, wird häufiger nach ESG-Daten gefragt – unabhängig von einer eigenen Berichtspflicht.

Mittelbar über Finanzierung
Ausschreibungen und Vergaben

In Ausschreibungen – privat wie öffentlich – werden Nachhaltigkeitskriterien häufiger zur Bedingung. Wer belastbare Kennzahlen vorlegen kann, verschafft sich einen Vorteil, während fehlende Daten zum Ausschlusskriterium werden können.

Wettbewerbsvorteil
Freiwillige Berichterstattung nach VSME

Ein KMU nutzt den vereinfachten freiwilligen Standard, um Kundenanfragen strukturiert zu bedienen. Statt viele individuelle Fragebögen zu beantworten, liefert es die wichtigsten Kennzahlen in einem einheitlichen Format.

Strukturiert statt ad hoc

Der VSME-Standard für kleinere Unternehmen

Für kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unmittelbar der vollen CSRD unterliegen, wurde ein freiwilliger, vereinfachter Standard entwickelt, der unter dem Kürzel VSME bekannt ist (freiwilliger Standard für nicht kapitalmarktorientierte KMU). Er ist bewusst schlanker gehalten und soll KMU helfen, die wichtigsten Nachhaltigkeitsinformationen in einem einheitlichen, akzeptierten Format bereitzustellen. Der praktische Nutzen liegt darin, die Flut individueller Datenanfragen großer Kunden mit einer strukturierten Antwort zu bündeln.
Der VSME-Ansatz ist damit weniger eine Pflicht als ein pragmatisches Werkzeug: Er gibt kleineren Betrieben eine Orientierung, welche Kennzahlen sinnvollerweise erhoben werden, und erleichtert die Kommunikation entlang der Lieferkette. Wer ihn nutzt, kann seinen berichtspflichtigen Kunden entgegenkommen und sich zugleich schrittweise auf die Möglichkeit einer künftigen eigenen Pflicht vorbereiten, ohne sofort den vollen Aufwand der ESRS zu stemmen.

Wann Mittelständler aktiv werden sollten

Die ehrliche Einschätzung der eigenen Lage ist wichtiger als eine pauschale Antwort. Wer viele große, berichtspflichtige Kunden hat, in kapitalintensiven Branchen arbeitet oder regelmäßig an Ausschreibungen teilnimmt, sollte grundlegende Nachhaltigkeitskennzahlen frühzeitig aufbauen – unabhängig davon, ob eine unmittelbare Pflicht besteht. Für Betriebe mit wenig Berührung zu solchen Anforderungen kann ein abwartender, aber vorbereiteter Kurs genügen.
Stärken
  • Datenanfragen großer Kunden lassen sich strukturiert und einmalig bedienen
  • Bessere Ausgangslage bei Ausschreibungen und Finanzierungen
  • Der VSME-Standard bietet einen schlanken, akzeptierten Einstieg
  • Aufbau einer Datenbasis, die bei künftiger Pflicht direkt trägt
  • Weniger Hektik als bei kurzfristiger Reaktion auf Kundenforderungen
  • Nachhaltigkeitsdaten schaffen auch intern Steuerungswissen
Einschränkungen
  • Der genaue Anwendungsbereich ist durch die Omnibus-Initiative in Bewegung
  • Datenerhebung erfordert klare Definitionen und Verantwortlichkeiten
  • Nicht jede Kundenanfrage verlangt denselben Detailgrad
  • Überzogene Vorbereitung ohne Betroffenheit bindet unnötig Ressourcen
  • Serverstandort und Datenverarbeitung eingesetzter Tools prüfen
  • Verbindliche Einordnung gehört zu Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Kapitel 09 · Kosten, Aufwand & DSGVO

Kosten, Aufwand, Datenhoheit und DSGVO

Kosten und Datenschutz gehören bei der CSRD zusammen. Weil Nachhaltigkeitsberichterstattung Ressourcen bindet und häufig personenbezogene Daten verarbeitet, verdienen Kostenlogik, Aufwand, Datenhoheit und DSGVO besondere Aufmerksamkeit. Die folgenden Ausführungen sind allgemeiner Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.

Verlässliche Aussagen zu Kosten lassen sich seriös nur eingeschränkt treffen: Der Aufwand hängt von der Unternehmensgröße, der Zahl der wesentlichen Themen, dem Reifegrad der vorhandenen Daten und Systeme, der Konzernstruktur und dem gewählten Software- und Beratungsansatz ab und verändert sich über die Zeit. Dieser Beitrag nennt deshalb bewusst keine konkreten Beträge, sondern erläutert die Kostenlogik und die Aufwandstreiber.

Kostenlogik statt Preisliste

Die Gesamtkosten der CSRD-Umsetzung setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem einmaligen Aufbau von Prozessen, Datenbasis und Wesentlichkeitsanalyse, den Aufwänden für Software oder Plattformen, den Kosten der externen Prüfung sowie dem laufenden Aufwand für die wiederkehrende Berichterstattung. Der größte Posten ist erfahrungsgemäß nicht das Schreiben des Berichts, sondern der Aufbau und Betrieb der zugrunde liegenden Datenprozesse. Sinnvoll ist deshalb der Blick auf die Gesamtkosten über mehrere Jahre, nicht auf eine einmalige Momentaufnahme.
Ein wichtiger Hebel zur Kostendämpfung ist, den ersten Zyklus so aufzusetzen, dass er in den Folgejahren tragfähig bleibt. Wer die Erstberichterstattung als wiederholbaren Prozess statt als Sonderkraftakt anlegt, senkt den Aufwand künftiger Runden deutlich. Für eine belastbare Einschätzung empfiehlt sich eine strukturierte Aufwandsschätzung auf Basis der eigenen Ausgangslage – nicht die Übernahme pauschaler Zahlen aus Sekundärquellen, die den Einzelfall regelmäßig verfehlen.

Datenhoheit, DSGVO und ESG-Daten

Nachhaltigkeitsdaten enthalten häufig personenbezogene Daten – etwa im sozialen Bereich zu Beschäftigten, in der Lieferkette oder bei Angaben zur Belegschaft. Sobald solche Daten erhoben, in Tools verarbeitet und ausgewertet werden, greift der Datenschutz. Zentral sind die Fragen, welche personenbezogenen Daten überhaupt erforderlich sind, wie sie datensparsam erhoben werden, wo eingesetzte Softwarelösungen die Daten verarbeiten und speichern und ob ein Datentransfer in Drittländer stattfindet.
Praktisch bedeutet das: Bei der Auswahl von ESG- und Reporting-Software sollten Serverstandort und Datenverarbeitung aktiv geklärt und, sofern verfügbar, datenschutzfreundlichere Optionen bevorzugt werden. Auftragsverarbeitungsvertrag, Liste der Unterauftragsverarbeiter und Garantien für etwaige Drittlandtransfers gehören in jede Prüfung. Datenhoheit ist dabei nicht nur eine Compliance-Frage, sondern auch eine strategische: Wer weiß, wo seine Nachhaltigkeitsdaten liegen und wie sie verarbeitet werden, behält die Kontrolle über einen zunehmend geschäftsrelevanten Datenschatz.
Datenhoheit, DSGVO & Aufwand – was zu prüfen ist

Bei der Umsetzung der CSRD entscheidet die konkrete Ausgestaltung über DSGVO-Konformität und beherrschbaren Aufwand. Die folgenden Punkte gehören in jede Prüfung – als Checkliste, nicht als Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung ziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine zur Rechtsberatung befugte Person hinzu, für steuerliche und prüfungsbezogene Fragen Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Serverstandort
EU-Region bzw. DE/EU-Rechenzentrum verfügbar? Als bevorzugte Option wählen.
AVV & Subunternehmer
Auftragsverarbeitungsvertrag und Liste der Unterauftragsverarbeiter prüfen.
Datensparsamkeit
Nur wirklich erforderliche personenbezogene Daten erheben und verarbeiten.
Prüfbarkeit
Herkunft und Berechnung der Daten dokumentieren – für die externe Prüfung.

Aufwand realistisch einschätzen

Der Aufwand der CSRD wird gern unterschätzt, weil er sich nicht auf das sichtbare Enddokument beschränkt. Hinter jeder berichteten Kennzahl steht ein Datenprozess, hinter jeder qualitativen Aussage eine belegbare Grundlage. Gerade die erste Berichterstattung ist deshalb aufwendig, während spätere Zyklen von der aufgebauten Struktur profitieren. Realistische Erwartungen helfen, den Prozess weder zu bagatellisieren noch in Panik zu verfallen.
Ein pragmatischer Weg ist, mit den wesentlichsten Themen und den am leichtesten verfügbaren, verlässlichen Daten zu beginnen und die Tiefe schrittweise zu erhöhen. So entsteht früh ein tragfähiges Fundament, das sich in den Folgejahren ausbauen lässt. Wichtig bleibt die klare Rollenverteilung zwischen fachlicher Begleitung und verbindlicher Beurteilung: Die technische und prozessuale Grundlage lässt sich herstellerneutral aufbauen, während die verbindliche rechtliche, steuerliche und prüfungsbezogene Würdigung den dafür befugten Stellen vorbehalten bleibt.
Keine Rechtsberatung

Die Ausführungen zu Kosten, Aufwand, Datenhoheit und DSGVO sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder prüfungsbezogene Beurteilung des Einzelfalls. Anwendungsbereich, Fristen und Anforderungen der CSRD befinden sich durch die EU-Omnibus-Initiative in Bewegung – prüfen Sie stets den aktuellen Stand. Für die verbindliche Bewertung Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten, eine zur Rechtsberatung befugte Person sowie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Kapitel 10 · Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur CSRD

Diese Fragen tauchen in unseren Gesprächen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung am häufigsten auf – sachlich und allgemein beantwortet. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ersetzt das nicht; dafür sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Datenschutzbeauftragter zuständig. Da der Rahmen durch die Omnibus-Initiative in Bewegung ist, prüfen Sie zudem stets den aktuellen Stand.

Was ist die CSRD einfach erklärt?
CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet einen erweiterten Kreis von Unternehmen, nach einheitlichen Standards (den ESRS) über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten, diese Angaben extern prüfen zu lassen und digital bereitzustellen. Ziel ist, Nachhaltigkeitsinformationen so verlässlich und vergleichbar zu machen wie Finanzinformationen.
Worin unterscheidet sich die CSRD von der NFRD?
Die CSRD löst die frühere NFRD ab und geht deutlich darüber hinaus. Sie bezieht mehr Unternehmen ein, macht die Inhalte über verbindliche ESRS-Standards vergleichbar, verlangt die doppelte Wesentlichkeit, eine externe Prüfung und eine digitale, maschinenlesbare Aufbereitung. Vereinfacht gesagt ist die CSRD die anspruchsvollere und breiter angelegte Nachfolgerin der NFRD.
Ab wann und für wen gilt die CSRD?
Die CSRD wird gestaffelt eingeführt: Zuerst große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, danach weitere große Unternehmen, später bestimmte kapitalmarktorientierte KMU sowie Regelungen für Drittstaatenunternehmen. Die genauen Schwellenwerte und Fristen sind durch die EU-Omnibus-Initiative in Bewegung. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf feste Jahreszahlen aus Sekundärquellen, sondern klären Sie Ihre konkrete Betroffenheit anhand des aktuellen Standes mit einer fachkundigen Stelle.
Was sind die ESRS?
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die einheitlichen Standards, auf die sich die CSRD stützt. Sie legen fest, welche Themen zu behandeln und welche Angaben zu machen sind, und umfassen übergreifende Grundlagen sowie themenspezifische Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance. Sie sind für die CSRD das inhaltliche Fundament – vergleichbar mit den Rechnungslegungsstandards für den Jahresabschluss.
Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, jedes Nachhaltigkeitsthema aus zwei Perspektiven zu betrachten: der Impact-Wesentlichkeit (welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?) und der finanziellen Wesentlichkeit (welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wirken finanziell auf das Unternehmen?). Ein Thema ist bereits wesentlich, wenn es aus mindestens einer dieser beiden Perspektiven bedeutend ist.
Müssen die Angaben geprüft werden?
Ja, die CSRD sieht eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben vor. In der Einführungsphase ist ein Prüfungsniveau mit begrenzter Sicherheit vorgesehen; eine Weiterentwicklung des Anspruchs wird perspektivisch diskutiert. Praktisch heißt das, dass Angaben belegbar sein müssen: Prüfer wollen nachvollziehen, wie Kennzahlen entstehen und wie die Wesentlichkeit hergeleitet wurde. Der genaue Prüfungsmaßstab ist Teil der laufenden Anpassungen und sollte konkret geprüft werden.
Sind wir als Mittelständler betroffen, obwohl wir nicht berichtspflichtig sind?
Häufig ja – wenn auch mittelbar. Berichtspflichtige Kunden benötigen für ihren eigenen Bericht Daten aus der Lieferkette und fragen deshalb Nachhaltigkeitskennzahlen bei ihren Lieferanten ab. Auch Banken und Ausschreibungen beziehen ESG-Daten zunehmend ein. Für diese Situation gibt es den freiwilligen, vereinfachten VSME-Standard, mit dem KMU die wichtigsten Kennzahlen strukturiert bereitstellen können.
Was ist der VSME-Standard?
Der VSME ist ein freiwilliger, vereinfachter Standard für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Er ist bewusst schlanker als die vollen ESRS und hilft KMU, die wichtigsten Nachhaltigkeitsinformationen in einem einheitlichen Format bereitzustellen. Sein praktischer Nutzen liegt darin, viele individuelle Datenanfragen großer Kunden mit einer strukturierten, akzeptierten Antwort zu bündeln.
Wie hängen CSRD, EU-Taxonomie und LkSG zusammen?
Sie verfolgen unterschiedliche Ziele. Die CSRD ist der Berichtsrahmen. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für nachhaltige Aktivitäten und liefert bestimmte Kennzahlen für den CSRD-Bericht. Das LkSG regelt Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, also das Handeln, nicht primär das Berichten. Es gibt Berührungspunkte, aber die Regelwerke sind nicht deckungsgleich – und mehrere von ihnen werden derzeit angepasst, weshalb der aktuelle Stand zu prüfen ist.
Was kostet die CSRD-Umsetzung?
Seriöse Pauschalpreise lassen sich nicht nennen: Der Aufwand hängt von Größe, Zahl der wesentlichen Themen, Datenreife, Konzernstruktur sowie Software- und Beratungsansatz ab und verändert sich über die Zeit. Der größte Posten ist meist nicht der Bericht selbst, sondern der Aufbau der Datenprozesse. Sinnvoll ist der Blick auf die Gesamtkosten über mehrere Jahre und eine strukturierte Aufwandsschätzung auf Basis Ihrer Ausgangslage.
Wie unterstützt INAGRO bei der CSRD?
INAGRO begleitet herstellerneutral die technische und prozessuale Vorbereitung: Klärung der grundsätzlichen Betroffenheit, Aufbau von ESG-Datenprozessen und Verantwortlichkeiten, Integration in vorhandene Systeme wie ERP und Rechnungswesen, neutrale Bewertung von Reporting- und ESG-Software sowie die Prüfung von Datenschutz- und Betriebsfragen. Die verbindliche rechtliche und steuerliche Würdigung sowie die Prüfung bleiben Sache Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Datenschutzbeauftragten. Wir sorgen für die belastbare Datengrundlage einer prüfbaren Berichterstattung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung souverän aufbauen

Bereit, Ihre CSRD-Vorbereitung auf eine belastbare Grundlage zu stellen?

Von der Klärung der grundsätzlichen Betroffenheit über den Aufbau von ESG-Datenprozessen und Verantwortlichkeiten bis zur Integration in ERP und Rechnungswesen sowie den DSGVO- und Datenhoheitsfragen – INAGRO sorgt für die technische und prozessuale Grundlage einer prüfbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung. Pragmatisch, herstellerneutral und ohne Steuer- oder Rechtsberatung. Den jeweils aktuellen regulatorischen Stand klären Sie mit den dafür befugten Stellen.

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