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GPAI im EU AI Act – Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle.

General-Purpose-AI-Modelle (Foundation Models) sind das Fundament, auf dem heute nahezu jede generative KI-Anwendung aufsetzt. Der EU AI Act unterwirft ihre Anbieter einem eigenen Regime aus Transparenz-, Dokumentations- und Urheberrechtspflichten – und verschärft die Anforderungen für Modelle mit systemischem Risiko. Dieser Fachartikel erklärt die Pflichten, den Code of Practice, die Rolle des AI Office und was das für den Mittelstand als Integrator bedeutet. Bewusst sachlich – und ausdrücklich keine Rechtsberatung.

23 Min. Lesezeit
Aktualisiert · Juli 2026
Fachartikel · Expertenbeitrag
GPAI-Pflichten
EU AI Act · Verordnung (EU) 2024/1689
Gegenstand
General-Purpose-AI-Modelle
Synonym
Foundation Models
Zwei Stufen
Basis- & systemisches Risiko
Adressat
Primär Modell-Anbieter
Instrument
Code of Practice, AI Office
Hinweis
Keine Rechtsberatung
Relevanz für Integratoren & Betreiber
Kapitel 01 · Was sind GPAI-Modelle

Was ist ein General-Purpose-AI-Modell – und warum reguliert es der AI Act eigens?

Ein General-Purpose-AI-Modell (GPAI) – im deutschen Sprachgebrauch oft „KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck“ oder „Foundation Model“ – ist ein KI-Modell, das nicht für einen einzigen, eng umrissenen Zweck trainiert wurde, sondern breit einsetzbar ist und einer Vielzahl nachgelagerter Anwendungen als technische Grundlage dient. Der EU AI Act – die Verordnung (EU) 2024/1689 – widmet dieser Modellklasse ein eigenes Kapitel, weil sich ihre Rolle grundlegend von der eines fertigen KI-Systems unterscheidet.

Die entscheidende Beobachtung des Gesetzgebers lautet: Ein Basismodell ist selbst noch keine Anwendung, sondern ein Baustein, aus dem sehr unterschiedliche Anwendungen entstehen können – vom Kundenservice-Chatbot über die automatische Dokumentenzusammenfassung bis zur Codegenerierung. Wenn ein einzelnes Modell auf diese Weise hunderten oder tausenden nachgelagerten Diensten zugrunde liegt, konzentrieren sich Chancen und Risiken an einem Punkt in der Wertschöpfungskette. Genau deshalb setzt der AI Act bereits auf der Modellebene an – und nicht erst bei der einzelnen Anwendung, die daraus gebaut wird.
Typische Merkmale eines GPAI-Modells sind ein Training auf sehr großen Datenmengen, eine ausgeprägte Fähigkeit zur Bewältigung ganz unterschiedlicher Aufgaben („allgemeine Verwendbarkeit“) sowie die Möglichkeit, das Modell in eine Vielzahl von Systemen und Diensten zu integrieren. Große Sprachmodelle sind das prominenteste Beispiel, aber auch multimodale Modelle für Bild, Audio oder Video fallen dem Grundgedanken nach in diese Kategorie. Ob ein konkretes Modell im Sinne der Verordnung als GPAI-Modell gilt, ist eine Frage des Einzelfalls und der offiziellen Auslegung – die genauen Kriterien sind im Gesetzestext bzw. bei der zuständigen Behörde zu prüfen.
INAGRO-Einschätzung

Der häufigste Irrtum lautet: „GPAI betrifft nur die Handvoll Konzerne, die die großen Modelle bauen.“ Das stimmt für die Anbieterpflichten – nicht aber für die Praxis. Sobald Sie ein solches Modell oder einen darauf aufsetzenden Dienst in Ihre Prozesse integrieren, werden Sie zum Empfänger der Anbieter-Informationen und tragen im nachgelagerten System eigene Verantwortung. Wer die GPAI-Pflichten kennt, kann gezielt die richtigen Unterlagen einfordern – und macht daraus einen Auswahl- und Verhandlungsvorteil. Dies ist keine Rechtsberatung; die Einordnung im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Modell, System, Anwendung: die drei Ebenen sauber trennen

Für das Verständnis der GPAI-Regeln ist eine begriffliche Trennung unverzichtbar. Das Modell ist der trainierte Kern – die „Maschine“, die aus Eingaben Ausgaben erzeugt. Ein KI-System entsteht, wenn ein Modell mit weiteren Komponenten (Benutzeroberfläche, Schnittstellen, Sicherheitslogik) zu einem nutzbaren Produkt zusammengefügt wird. Die Anwendung schließlich ist der konkrete Einsatzzweck im Unternehmen. Der AI Act adressiert Modell und System mit unterschiedlichen Pflichtenkatalogen: Für GPAI-Modelle gelten die Regeln dieses Kapitels; sobald daraus ein KI-System für einen konkreten – womöglich hochriskanten – Zweck wird, greifen zusätzlich die Regeln der jeweiligen Risikoklasse.
Diese Schichtung erklärt, warum ein und dieselbe Technologie mehreren Regelwerken zugleich unterliegen kann. Ein Sprachmodell als Modell trägt GPAI-Pflichten; wird es in ein Bewerbervorauswahl-System eingebaut, kommen für dieses System die Hochrisiko-Pflichten hinzu. Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, in ihrem KI-Inventar nicht nur Anwendungen, sondern auch die zugrunde liegenden Modelle und Dienste zu erfassen.

Warum GPAI ein eigenes Regime bekommen hat

Das GPAI-Kapitel wurde erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ergänzt – als Reaktion auf den rasanten Aufstieg generativer Modelle. Der Gedanke dahinter: Eine rein anwendungsbezogene Regulierung würde die Basistechnologie ausblenden, obwohl sich dort viele Eigenschaften entscheiden, die später in jeder abgeleiteten Anwendung wiederkehren – etwa Verzerrungen in den Trainingsdaten, Sicherheitslücken oder die Frage, ob urheberrechtlich geschützte Inhalte einbezogen wurden. Der AI Act verlagert deshalb einen Teil der Verantwortung dorthin, wo sie technisch am wirksamsten adressiert werden kann: auf die Modellebene und ihre Anbieter.
Kapitel 02 · Einordnung im AI Act

GPAI im Gefüge des AI Act – und die Abgrenzung zu Hochrisiko-Systemen

Die GPAI-Regeln stehen nicht neben, sondern quer zur bekannten Risikopyramide des AI Act. Wer beide Logiken auseinanderhält, versteht, warum ein Modell zugleich „nur“ Basispflichten und ein daraus gebautes System volle Hochrisiko-Pflichten tragen kann. Die folgende Darstellung ist eine sachliche Orientierung, keine abschließende rechtliche Bewertung.

Der AI Act kennt für KI-Systeme die vier bekannten Risikoklassen – verboten, hochriskant, begrenztes und minimales Risiko. Für GPAI-Modelle existiert daneben eine eigene, zweistufige Systematik: Basispflichten für alle GPAI-Modelle und zusätzliche Pflichten für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko. Diese beiden Ordnungen greifen ineinander, sind aber nicht identisch. Ein GPAI-Modell wird nicht automatisch in eine der vier Systemklassen eingeordnet; erst die konkrete Verwendung entscheidet, ob ein daraus abgeleitetes System als hochriskant, begrenzt oder minimal gilt.
GPAI-Modell (Basis)
Modellebene

Jedes Modell mit allgemeinem Verwendungszweck. Es gelten Transparenz-, Dokumentations- und Urheberrechtspflichten des Anbieters gegenüber Behörde und nachgelagerten Anbietern.

AdressatModell-Anbieter
KernDokumentation
Relevanz KMUAls Empfänger
GPAI mit systemischem Risiko
Verschärft

Besonders leistungsfähige Modelle oberhalb bestimmter Schwellen. Zusätzliche Pflichten zu Modellbewertung, Risikominderung, Vorfallmeldung und Cybersicherheit.

AdressatModell-Anbieter
KernRisikomanagement
Relevanz KMUMittelbar
KI-System (Anwendung)
Systemebene

Das aus einem Modell gebaute, konkret genutzte Produkt. Hier greift die Risikoklassen-Logik: je nach Zweck hochriskant, begrenzt oder minimal.

AdressatAnbieter/Betreiber
KernRisikoklasse
Relevanz KMUSehr hoch
Kombination
Parallel

Modell- und Systemebene können gleichzeitig gelten: Ein GPAI-Modell in einem Hochrisiko-System trägt GPAI-Pflichten – das System zusätzlich das volle Hochrisiko-Programm.

PrinzipKumulativ
AchtungRollenwechsel
Relevanz KMUFallabhängig

GPAI ist keine fünfte Risikoklasse

Ein verbreitetes Missverständnis ist, GPAI sei „die fünfte Risikoklasse“. Das trifft nicht zu. Die GPAI-Regeln bilden eine eigene Achse, die orthogonal zur Risikopyramide steht. Ein GPAI-Modell ist zunächst weder hochriskant noch minimal – es ist ein Modell, für das eigene Anbieterpflichten gelten. Erst wenn es in ein System mit konkretem Zweck eingebaut wird, entsteht ein einordenbares KI-System. Diese Unterscheidung ist mehr als akademisch: Sie bestimmt, wer welche Pflichten trägt und welche Unterlagen zwischen Modell-Anbieter, nachgelagertem Anbieter und Betreiber fließen müssen.

Abgrenzung zu Hochrisiko-Systemen

Die praktisch wichtigste Abgrenzung betrifft das Verhältnis zwischen GPAI-Modell und Hochrisiko-System. Wird ein GPAI-Modell in eine hochriskante Anwendung integriert – etwa in ein System zur Bewertung von Bewerbungen oder zur Kreditwürdigkeitsprüfung –, so bleiben die GPAI-Pflichten des Modell-Anbieters bestehen, während für das System zusätzlich das umfassende Hochrisiko-Programm greift. Die Verordnung sieht nach aktuellem Stand vor, dass GPAI-Anbieter nachgelagerten Anbietern die Informationen bereitstellen, die diese benötigen, um ihre eigenen – gegebenenfalls Hochrisiko- – Pflichten zu erfüllen. Genau hier liegt der Schnittpunkt: Der Modell-Anbieter liefert die Bausteine, der System-Anbieter baut daraus ein konformes Produkt. Wie die Verantwortung im Einzelfall genau verteilt ist, hängt von der konkreten Konstellation ab und sollte fachjuristisch geklärt werden.
Einordnung

Merken Sie sich zwei Achsen: Die eine ordnet Systeme nach Risiko (verboten bis minimal). Die andere ordnet Modelle nach Reichweite (Basis-GPAI bzw. systemisches Risiko). Beide können gleichzeitig gelten. Für die Praxis heißt das: Erst die Ebene bestimmen (Modell oder System?), dann die passende Pflichtenlogik anwenden. Die konkrete Einordnung im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 03 · Basispflichten für alle GPAI

Basispflichten: technische Dokumentation und Informationen für nachgelagerte Anbieter

Für jedes GPAI-Modell – unabhängig davon, ob es ein systemisches Risiko aufweist – gelten nach aktuellem Stand grundlegende Transparenz- und Dokumentationspflichten. Sie richten sich an den Anbieter des Modells und zielen darauf, Nachvollziehbarkeit entlang der Wertschöpfungskette herzustellen. Die folgende Darstellung ist sachlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Der Grundgedanke der Basispflichten ist Transparenz in zwei Richtungen: gegenüber der Aufsicht und gegenüber den nachgelagerten Anbietern, die auf dem Modell aufbauen. Der Modell-Anbieter soll dokumentieren, was sein Modell ist, wie es entstanden ist und wie es sicher und rechtskonform weiterverwendet werden kann. Ohne diese Informationen könnte ein Unternehmen, das ein Modell in ein eigenes Produkt integriert, seine eigenen Pflichten kaum erfüllen – es wüsste schlicht zu wenig über den Baustein, den es verwendet.

Technische Dokumentation des Modells

Zur ersten Säule gehört eine technische Dokumentation, die der Modell-Anbieter erstellt und aktuell hält. Sie beschreibt nach aktuellem Stand insbesondere die allgemeinen Eigenschaften und Fähigkeiten des Modells, seine Grenzen, den Trainings- und Testprozess in ausreichender Tiefe sowie Informationen, die für ein Verständnis der Funktionsweise nötig sind. Diese Unterlagen sind so anzulegen, dass sie der zuständigen Behörde – dem AI Office – auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Der genaue Umfang und die geforderten Inhalte ergeben sich aus den Anhängen der Verordnung und den begleitenden Leitlinien und sind dort bzw. bei der Behörde zu prüfen.

Informationen für nachgelagerte Anbieter

Die zweite Säule betrifft die Informationen, die der Modell-Anbieter nachgelagerten Anbietern bereitstellen muss – also den Unternehmen, die das Modell in ihre eigenen KI-Systeme integrieren. Diese Informationen sollen es dem Integrator ermöglichen, die Fähigkeiten und Grenzen des Modells zu verstehen und seinen eigenen Pflichten aus dem AI Act nachzukommen. In der Praxis fließt das häufig in Form von Modell-Dokumentation, Nutzungsrichtlinien und technischen Hinweisen. Wichtig für den Mittelstand: Genau diese Unterlagen sollten Sie als Integrator aktiv anfordern und auswerten – sie sind die Grundlage Ihrer eigenen Compliance.
Basispflicht (vereinfacht) Richtung Praktischer Nutzen für Integratoren
Technische Dokumentation Anbieter zur Behörde (AI Office) Belegt, dass das Modell nachvollziehbar dokumentiert ist
Informationen für Downstream Anbieter zum Integrator Grundlage für eigene System-Compliance
Urheberrechts-Policy Anbieter (intern/extern) Signalisiert Umgang mit geschütztem Material
Zusammenfassung Trainingsinhalte Anbieter zur Öffentlichkeit Erhöht Transparenz der Datenbasis
Kooperation mit der Aufsicht Anbieter zur Behörde (AI Office) Zeigt Bereitschaft zur regelkonformen Zusammenarbeit

Erleichterungen und die Rolle offener Modelle

Der AI Act sieht nach aktuellem Stand für bestimmte frei und offen lizenzierte Modelle Erleichterungen bei einzelnen Basispflichten vor – allerdings unter Bedingungen und mit wichtigen Ausnahmen, insbesondere dann nicht, wenn ein Modell ein systemisches Risiko aufweist. Ebenso bleiben die urheberrechtsbezogenen Anforderungen und die Pflicht zur Zusammenfassung der Trainingsinhalte auch bei offenen Modellen von besonderer Bedeutung. Ob und in welchem Umfang eine Erleichterung für ein konkretes Modell greift, ist eine Frage des Einzelfalls und der genauen Lizenz- und Veröffentlichungsbedingungen – dies ist im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu prüfen und sollte fachjuristisch abgesichert werden.
Praxis-Hinweis

Für Integratoren sind die Basispflichten weniger eine Last als eine Bezugsquelle: Sie geben Ihnen Anspruch auf verwertbare Informationen über das Modell. Machen Sie es zur Routine, bei jeder Modell- oder Dienstauswahl die verfügbare Modell-Dokumentation, Nutzungsrichtlinien und Urheberrechts-Hinweise anzufordern und abzulegen. Welche Unterlagen im konkreten Fall geschuldet sind, ist mit einer Fachjurist:in zu klären – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 04 · Urheberrecht & Trainingsdaten

Urheberrecht und Transparenz über Trainingsinhalte

Kaum ein Aspekt der GPAI-Regeln ist so praxisrelevant und zugleich so umstritten wie das Urheberrecht. Der AI Act verknüpft die Modellpflichten ausdrücklich mit dem europäischen Urheberrecht und verlangt Transparenz über die Trainingsdaten. Die folgenden Ausführungen sind eine sachliche Orientierung und ersetzen keine urheber- oder datenschutzrechtliche Beratung.

Große Modelle werden auf enormen Mengen von Text, Bild und weiterem Material trainiert – und ein Teil dieses Materials ist urheberrechtlich geschützt. Der AI Act adressiert dies auf der Modellebene, statt die Frage allein den nachgelagerten Anwendungen zu überlassen. Zwei Anforderungen stehen nach aktuellem Stand im Mittelpunkt: eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts und eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der zum Training verwendeten Inhalte.

Die urheberrechtliche Compliance-Strategie

GPAI-Anbieter sollen nach aktuellem Stand eine Strategie einführen, mit der sie das Unionsrecht zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten einhalten. Ein zentraler Bezugspunkt ist dabei der sogenannte Text- und Data-Mining-Vorbehalt: Nach europäischem Urheberrecht können Rechteinhaber die Nutzung ihrer Werke für Text und Data Mining unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten (Opt-out). GPAI-Anbieter sollen diese Vorbehalte erkennen und respektieren. Für die Praxis bedeutet das: Der Umgang eines Anbieters mit Rechtevorbehalten ist ein qualitatives Auswahlkriterium – auch wenn die genaue rechtliche Reichweite dieser Pflichten Gegenstand laufender Diskussion und Auslegung ist und im Einzelfall fachjuristisch zu bewerten bleibt.

Zusammenfassung der Trainingsinhalte

Die zweite Säule ist eine öffentlich verfügbare, ausreichend detaillierte Zusammenfassung der zum Training des Modells verwendeten Inhalte. Ziel ist es, Rechteinhabern und der Öffentlichkeit ein Grundverständnis darüber zu geben, welche Art von Daten in das Modell eingeflossen ist – ohne dass damit jede einzelne Quelle offengelegt werden müsste. Das AI Office stellt hierfür nach aktuellem Stand ein Muster bzw. Vorgaben bereit, an denen sich Anbieter orientieren können. Wie detailliert diese Zusammenfassung sein muss und welches Format gilt, ergibt sich aus den offiziellen Vorgaben und ist dort zu prüfen.
Hinweis für Integratoren

Die Urheberrechtspflichten treffen zunächst den Modell-Anbieter – nicht Sie als Integrator. Dennoch ist das Thema für Sie relevant: Erstens kann die Herkunft der Trainingsdaten mittelbar rechtliche Fragen für generierte Ausgaben aufwerfen; zweitens ist der transparente Umgang eines Anbieters mit Urheberrecht ein starkes Vertrauenssignal. Rechtsfragen zu konkreten Ausgaben – etwa mögliche Rechtsverletzungen durch generierte Inhalte – sind eigenständig und im Einzelfall mit einer Fachjurist:in zu klären. Dies ist keine Rechtsberatung.

Was das für Ihre eigenen Inhalte bedeutet

Für Unternehmen, die GPAI-gestützte Werkzeuge nutzen, ergeben sich zwei Blickrichtungen. Als Nutzer generierter Inhalte sollten Sie klären, welche Rechte Sie an den Ausgaben haben, welche Nutzungsbedingungen der Dienst vorsieht und ob es Einschränkungen für die kommerzielle Verwendung gibt. Als Rechteinhaber eigener Werke kann umgekehrt der Text- und Data-Mining-Vorbehalt relevant werden, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Inhalte ungefragt zum Training verwendet werden. Beide Perspektiven berühren Vertrags- und Urheberrecht und sollten fachjuristisch begleitet werden. Der AI Act liefert hier den Transparenzrahmen; die konkrete rechtliche Bewertung bleibt Sache des Einzelfalls.
Kapitel 05 · GPAI mit systemischem Risiko

GPAI mit systemischem Risiko: zusätzliche Pflichten

Oberhalb der Basispflichten kennt der AI Act eine verschärfte Stufe: GPAI-Modelle mit systemischem Risiko. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen an Modellbewertung, Risikominderung, Vorfallmeldung und Cybersicherheit. Diese Stufe betrifft nur wenige, besonders leistungsfähige Modelle – ist für das Verständnis der Regulierung aber zentral. Die folgende Darstellung ist sachlich; die genauen Schwellen und Kriterien sind im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu prüfen.

Der Begriff des systemischen Risikos zielt auf Modelle, deren hohe Leistungsfähigkeit („high-impact capabilities“) potenziell weitreichende Auswirkungen auf den Binnenmarkt, die öffentliche Sicherheit oder Grundrechte haben kann. Der AI Act knüpft die Einstufung nach aktuellem Stand an Kriterien wie die Fähigkeiten und die Reichweite eines Modells; als ein Indikator dient dabei unter anderem der Umfang der für das Training aufgewendeten Rechenleistung. Die konkreten Schwellenwerte und ihre Fortschreibung sind Gegenstand der Verordnung und delegierter Rechtsakte – sie können sich weiterentwickeln und sind daher im Gesetzestext bzw. beim AI Office zu verifizieren. Wir nennen hier bewusst keine festen Zahlen, weil sie sich ändern können.

Wie ein Modell in diese Stufe gelangt

Ein Modell kann nach aktuellem Stand auf zwei Wegen als GPAI mit systemischem Risiko gelten: Entweder es erreicht bestimmte, im Gesetz bzw. durch die Behörde definierte Schwellen (etwa in Bezug auf die Rechenleistung des Trainings), oder es wird durch eine Entscheidung der zuständigen Stelle als solches eingestuft. Anbieter, deren Modelle die Kriterien erfüllen, treffen zudem nach aktuellem Stand Melde- bzw. Notifizierungspflichten gegenüber dem AI Office. Ob ein Modell diese Stufe erreicht, ist eine Frage der offiziellen Kriterien und ihrer Anwendung – und für die allermeisten Mittelständler ohnehin nur mittelbar relevant, da sie solche Modelle nicht selbst bauen, sondern nutzen.

Die zusätzlichen Pflichten im Überblick

  • Modellbewertung: Systematische Evaluierung des Modells, einschließlich Verfahren zur Identifikation und Bewertung systemischer Risiken – nach aktuellem Stand unter anderem mittels adversarialer Tests, also gezielter Belastungs- und Angriffsszenarien.
  • Red Teaming: Strukturierte Versuche, das Modell zu unerwünschtem Verhalten zu bewegen, um Schwachstellen aufzudecken, bevor sie in nachgelagerten Anwendungen wirksam werden.
  • Risikominderung: Bewertung und Minderung möglicher systemischer Risiken, die aus der Entwicklung, dem Inverkehrbringen oder der Nutzung des Modells resultieren können.
  • Vorfallmeldung (Incident Reporting): Verfolgung, Dokumentation und Meldung relevanter schwerwiegender Vorfälle sowie möglicher Abhilfemaßnahmen an das AI Office und gegebenenfalls die zuständigen Behörden.
  • Cybersicherheit: Angemessener Schutz des Modells und seiner physischen Infrastruktur – etwa gegen Diebstahl der Modellgewichte, unbefugten Zugriff oder Manipulation.
Aspekt Basis-GPAI GPAI mit systemischem Risiko
Technische Dokumentation Ja Ja
Infos für Downstream Ja Ja
Urheberrecht & Trainings-Zusammenfassung Ja Ja
Modellbewertung & Red Teaming Nicht spezifisch Zusätzlich gefordert
Systemisches Risikomanagement Nicht spezifisch Zusätzlich gefordert
Vorfallmeldung an AI Office Begrenzt Erweitert
Cybersicherheit des Modells Allgemein Verschärft
Warum das auch Nutzer angeht

Selbst wenn Sie nie ein Modell mit systemischem Risiko selbst bauen: Die verschärften Pflichten wirken auf die Qualität und Sicherheit der Modelle, die Sie am Markt beziehen. Ein Anbieter, der Modellbewertung, Red Teaming und Vorfallmeldung ernst nimmt, liefert Ihnen tendenziell ein robusteres Fundament. Fragen Sie deshalb im Auswahlprozess gezielt nach Sicherheits- und Bewertungsnachweisen. Die genauen Schwellen und Pflichten sind im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu prüfen – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 06 · Code of Practice & AI Office

Der Code of Practice und die Rolle des AI Office

Die GPAI-Regeln sind bewusst als Rahmen formuliert, der durch weitere Instrumente konkretisiert wird. Die zwei wichtigsten sind der Code of Practice (Verhaltenskodex) und das AI Office, das über die Modellebene wacht. Beide sind zentral, um zu verstehen, wie die abstrakten Pflichten in der Praxis ausgefüllt werden. Die folgende Darstellung ist sachlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Der AI Act arbeitet – wie das europäische Recht generell – mit dem Zusammenspiel aus verbindlicher Norm und konkretisierenden Instrumenten. Für GPAI ist das prominenteste dieser Instrumente der Code of Practice. Er ist ein von Stakeholdern unter Federführung des AI Office erarbeitetes Regelwerk, das die abstrakten GPAI-Pflichten in praktikable Umsetzungsschritte übersetzt. Anbieter, die sich an einem anerkannten Code of Practice orientieren, können damit nach aktuellem Stand die Einhaltung ihrer Pflichten nachweisen bzw. eine Vermutung der Regelkonformität begründen – bis harmonisierte Normen verfügbar sind, die dieselbe Funktion übernehmen können.

Was der Code of Practice leistet

Der Code of Practice ist kein Gesetz, sondern ein freiwilliges, aber praktisch bedeutsames Instrument. Sein Nutzen liegt darin, Anbietern einen konkreten, abgestimmten Weg zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zeigen – etwa in Bezug auf Dokumentation, Transparenz, Urheberrecht und, für Modelle mit systemischem Risiko, auf Sicherheit und Risikomanagement. Für die Praxis heißt das: Ob und wie sich ein Modell-Anbieter am Code of Practice orientiert, ist ein aussagekräftiges Signal über seine Compliance-Reife. Wer keinen Code of Practice zeichnet, muss die Einhaltung der Pflichten auf andere Weise nachweisen. Der genaue Inhalt und Status des Code of Practice entwickelt sich weiter und ist bei der Behörde bzw. im offiziellen Text zu prüfen.

Das AI Office als zentraler Aufseher

Auf der Modellebene übernimmt das AI Office – eine bei der Europäischen Kommission angesiedelte Stelle – eine Schlüsselrolle. Anders als bei KI-Systemen, deren Überwachung stark bei den nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten liegt, ist die Aufsicht über GPAI-Modelle nach aktuellem Stand auf europäischer Ebene beim AI Office gebündelt. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Konkretisierung der GPAI-Regeln, die Erarbeitung und Pflege des Code of Practice, die Bereitstellung von Mustern (etwa für die Zusammenfassung der Trainingsinhalte), die Entgegennahme von Meldungen sowie Durchsetzungs- und Untersuchungsbefugnisse gegenüber Modell-Anbietern.
Verordnung (2024/1689)
Verbindlich

Der harte Rechtsrahmen. Legt fest, welche GPAI-Pflichten überhaupt bestehen und wer sie trägt.

CharakterGesetz
EbeneEU-weit
Code of Practice
Freiwillig

Konkretisiert die Pflichten in umsetzbare Schritte. Wer sich daran orientiert, kann Regelkonformität einfacher nachweisen.

CharakterVerhaltenskodex
TrägerAI Office & Akteure
AI Office
Aufsicht

Zentrale EU-Stelle für GPAI. Konkretisiert Regeln, pflegt den Code of Practice und setzt die Pflichten gegenüber Anbietern durch.

CharakterBehörde
EbeneEU-Kommission
INAGRO-Einschätzung

Für Integratoren ist das AI Office kein Ansprechpartner im Alltag – aber ein nützlicher Bezugspunkt: Muster und Leitlinien des AI Office helfen einzuordnen, welche Unterlagen ein guter Modell-Anbieter bereitstellen sollte. Nutzen Sie die Orientierung am Code of Practice als Prüfstein im Lieferantenvergleich: Wer ihn zeichnet und transparent macht, erleichtert Ihnen die eigene Nachweisführung. Der aktuelle Status ist bei der Behörde zu prüfen – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 07 · Auswirkungen auf den Mittelstand

Auswirkungen auf Mittelständler als Betreiber und Integratoren

Die GPAI-Anbieterpflichten treffen die wenigen Unternehmen, die große Modelle bauen. Für den Mittelstand ist die entscheidende Frage eine andere: Was bedeutet dieses Regime für uns, wenn wir GPAI nutzen, in eigene Produkte einbauen oder unseren Kund:innen anbieten? Die folgende Darstellung ist eine sachliche Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Die meisten mittelständischen Unternehmen sind im Verhältnis zu GPAI in einer von zwei Rollen unterwegs. Als Betreiber nutzen sie GPAI-gestützte Dienste – etwa einen Assistenten für Texterstellung oder Recherche – im eigenen Haus. Als Integrator (im AI Act ein nachgelagerter Anbieter) bauen sie ein GPAI-Modell oder einen darauf basierenden Dienst in ein eigenes Produkt ein, das sie ihren Kund:innen anbieten. Beide Rollen tragen nicht die Anbieterpflichten des Modell-Herstellers – wohl aber eigene Verpflichtungen aus dem System- und Transparenzteil des AI Act.

Vom Nutzer zum nachgelagerten Anbieter

Besonders wichtig ist die Schwelle vom bloßen Nutzer zum nachgelagerten Anbieter. Wer ein GPAI-Modell in ein eigenes KI-System integriert und dieses unter eigenem Namen anbietet, wird für dieses System zum Anbieter im Sinne der Verordnung – mit den Pflichten, die sich aus der Risikoklasse des Systems ergeben. Baut das nachgelagerte System etwa eine hochriskante Funktion (zum Beispiel im Personal- oder Kreditbereich), können die vollen Hochrisiko-Pflichten greifen. Hier wird der Empfang der Anbieter-Informationen zur praktischen Voraussetzung: Ohne die Modell-Dokumentation und die Nutzungsvorgaben lässt sich ein konformes System kaum bauen.
Rolle Typische Situation im KMU Kernaufgabe im Umgang mit GPAI
Betreiber (Nutzer) Einsatz eines GPAI-Dienstes im eigenen Betrieb Nutzungsregeln, Transparenz, KI-Kompetenz, Datenschutz
Nachgelagerter Anbieter Einbau eines Modells in ein eigenes Produkt Anbieter-Infos auswerten, Systempflichten je Risikoklasse erfüllen
Wiederverkäufer/Reseller Weitergabe eines GPAI-Dienstes an Kund:innen Vertragskette, Transparenz und Verantwortlichkeiten klären
Modell-Anbieter Selten – nur bei Eigenentwicklung eines GPAI-Modells Vollständiges GPAI-Anbieterprogramm

Was konkret zu tun ist

Aus unserer Beratungspraxis ergeben sich für Betreiber und Integratoren einige wiederkehrende Aufgaben. Sie sollten die vom Modell- bzw. Dienst-Anbieter bereitgestellten Informationen und Nutzungsvorgaben systematisch einholen und auswerten. Sie sollten die übergreifenden Transparenzpflichten beachten – also Menschen darüber informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren, und KI-generierte oder -manipulierte Inhalte kennzeichnen. Sie sollten die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sicherstellen, da diese Pflicht nach aktuellem Stand unabhängig von der Risikoklasse greift. Und sie sollten vertraglich absichern, dass der Anbieter die für die eigene Compliance nötigen Informationen liefert.
INAGRO-Einschätzung

Unsere Erfahrung: Der größte Hebel für den Mittelstand liegt nicht darin, GPAI-Anbieterpflichten zu studieren, die einen selbst gar nicht treffen – sondern darin, die eigene Rolle sauber zu bestimmen und die richtigen Unterlagen einzufordern. Wer weiß, ob er Betreiber oder nachgelagerter Anbieter ist, weiß auch, welche Pflichten gelten. Die Einordnung der eigenen Rolle im konkreten Fall gehört jedoch in fachjuristische Hände – dies ist keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Kapitel 08 · Auswahl & Governance

Auswahl und Governance beim Einsatz von GPAI-Diensten

Wer GPAI nutzt, entscheidet mit der Wahl des Modells und des Dienstes zugleich über Compliance, Datenschutz und Abhängigkeiten. Eine strukturierte Auswahl und eine schlanke Governance sind deshalb die wirksamsten Hebel für Betreiber und Integratoren. Besonderes Augenmerk verdient dabei der Serverstandort und der Datentransfer. Die folgenden Empfehlungen sind organisatorischer Natur und ersetzen keine rechtliche Beratung.

GPAI-Dienste unterscheiden sich erheblich – nicht nur in Leistung und Preis, sondern in genau den Eigenschaften, die für die AI-Act- und DSGVO-Konformität zählen: in der Transparenz der Modell-Dokumentation, im Umgang mit Urheberrecht, in den vertraglichen Zusicherungen und im Ort der Datenverarbeitung. Eine bewusste Auswahl entlang klarer Kriterien verhindert, dass später aufwendig nachgebessert werden muss.

Kriterien für die Auswahl eines GPAI-Dienstes

  • Transparenz & Dokumentation: Stellt der Anbieter eine verwertbare Modell-Dokumentation, Nutzungsrichtlinien und Angaben zu Fähigkeiten und Grenzen bereit? Orientiert er sich am Code of Practice?
  • Urheberrecht: Gibt es eine nachvollziehbare Urheberrechts-Policy und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte? Wie geht der Anbieter mit Rechtevorbehalten um?
  • Serverstandort & Datentransfer: Wo werden Ihre Eingaben verarbeitet und gespeichert? Wird eine EU-Region angeboten? Werden Daten in Drittländer übermittelt?
  • Datennutzung: Werden Ihre Eingaben zum weiteren Training verwendet? Gibt es ein verlässliches Opt-out und klare vertragliche Zusicherungen?
  • Sicherheit & Nachweise: Welche Sicherheits-, Bewertungs- und gegebenenfalls Zertifizierungsnachweise legt der Anbieter vor?
  • Reife & Abhängigkeit: Wie stabil ist der Anbieter, wie gut sind Exit-Optionen und wie stark begeben Sie sich in eine technische Abhängigkeit?
Serverstandort & Datentransfer im Blick behalten

Viele leistungsstarke GPAI-Dienste werden von Anbietern außerhalb der EU betrieben. Sobald personenbezogene Daten in Ihre Eingaben gelangen, ist neben dem AI Act die DSGVO einschlägig – und mit ihr die Frage, wohin diese Daten fließen. Klären Sie vor dem Einsatz, wo verarbeitet wird und ob eine Übermittlung in Drittländer stattfindet. Eine EU-Region oder ein Self-Hosting sind in der Regel die datenschutzfreundlicheren Optionen.

Verarbeitungsort
EU-Region bevorzugen, wo verfügbar
Drittlandtransfer
Rechtsgrundlage & Garantien prüfen
Self-Hosting
Offene Modelle als Alternative
Daten-Training
Opt-out vertraglich sichern

Schlanke Governance für den GPAI-Einsatz

Neben der Auswahl braucht es einen einfachen, aber verbindlichen Rahmen für den laufenden Einsatz. Bewährt hat sich ein schlankes Set aus wenigen Bausteinen: eine interne Nutzungsrichtlinie, die regelt, welche GPAI-Dienste zugelassen sind und welche Daten eingegeben werden dürfen; ein Inventar der genutzten Modelle und Dienste inklusive Verarbeitungsort; ein Freigabeprozess für neue Dienste; und eine klare Regelung zur menschlichen Kontrolle der Ausgaben. Für Integratoren kommt die vertragliche und dokumentarische Absicherung gegenüber dem Modell-Anbieter hinzu. Wer bereits DSGVO- oder ISO/IEC-42001-Strukturen betreibt, kann diese als Fundament nutzen und auf GPAI ausweiten.
Hinweis zu Daten in Eingaben

Die größte praktische Datenschutzfalle beim GPAI-Einsatz ist unkontrollierte Dateneingabe: sensible oder personenbezogene Inhalte, die unbedacht in einen externen Dienst gelangen. Regeln Sie in der Nutzungsrichtlinie klar, welche Daten eingegeben werden dürfen – und schulen Sie das aktiv. Ob eine konkrete Verarbeitung datenschutzkonform ist, insbesondere bei Drittlandtransfer, ist im Einzelfall mit Datenschutz- und Fachjurist:innen zu klären. Dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 09 · Fristen, Verantwortlichkeiten & DSGVO

Fristen, Verantwortlichkeiten und der DSGVO-Bezug

Zum Abschluss der inhaltlichen Kapitel richten wir den Blick auf drei praktische Fragen: Ab wann greifen die GPAI-Pflichten, wer trägt sie – und wie verzahnen sie sich mit der DSGVO? Die folgenden Angaben sind eine sachliche Orientierung; konkrete Fristen und Auslegungen sind im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu verifizieren. Dies ist keine Rechtsberatung.

Der EU AI Act ist nach aktuellem Stand im August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt anwendbar. Die GPAI-Pflichten gehören zu den früher wirksamen Teilen der Verordnung – sie greifen nach aktuellem Stand ab August 2025 schrittweise, weil GPAI-Modelle als Basistechnologie vielen nachgelagerten Anwendungen vorausgehen. Für Modelle, die bereits vor dem Wirksamwerden der Pflichten auf dem Markt waren, sieht der AI Act nach aktuellem Stand Übergangsregelungen mit eigenen Bedingungen vor. Die genauen Zeitpunkte und ihre Fortschreibung ergeben sich aus der Verordnung und offiziellen Leitlinien und sind dort zu prüfen; wir nennen bewusst keine tagesgenauen Daten, weil sich Auslegungen konkretisieren können.
Verantwortlichkeit Wer trägt sie Kern
GPAI-Anbieterpflichten Modell-Anbieter Dokumentation, Downstream-Infos, Urheberrecht
Zusatzpflichten systemisches Risiko Anbieter betroffener Modelle Bewertung, Risikominderung, Meldung, Sicherheit
Systempflichten je Risikoklasse Nachgelagerter Anbieter (Integrator) Je nach Zweck bis hin zu Hochrisiko
Betriebs- & Transparenzpflichten Betreiber (Deployer) Nutzungsvorgaben, Kennzeichnung, Aufsicht
KI-Kompetenz Anbieter und Betreiber Übergreifend, unabhängig von der Risikoklasse

Verantwortlichkeiten entlang der Kette

Die GPAI-Regeln funktionieren als Kette von Verantwortlichkeiten. Am Anfang steht der Modell-Anbieter mit seinen Dokumentations-, Transparenz- und Urheberrechtspflichten. Er reicht die nötigen Informationen an den nachgelagerten Anbieter weiter, der daraus ein konkretes System baut und dafür die Pflichten der jeweiligen Risikoklasse trägt. Am Ende steht der Betreiber, der das System einsetzt und die Betriebs- und Transparenzpflichten erfüllt. Übergreifend gilt für Anbieter und Betreiber die Pflicht zur KI-Kompetenz. Für den Mittelstand ist das eine gute Nachricht: Die schwersten Lasten liegen an einem Ende der Kette, das die meisten Unternehmen gar nicht besetzen.

Der DSGVO-Bezug

GPAI und Datenschutz berühren sich an mehreren Stellen. Der AI Act ist im Kern ein Produktsicherheits- und Grundrechtegesetz und regelt die Modell- und Systemebene; die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Beide gelten parallel. Beim GPAI-Einsatz wird die DSGVO vor allem an zwei Punkten relevant: bei den Trainingsdaten, wenn personenbezogene Daten in das Modell eingeflossen sind, und bei den Eingaben der Nutzer, wenn diese personenbezogene Daten enthalten. Für Betreiber ist der zweite Punkt der praktisch bedeutsamere – hier entscheiden Verarbeitungsort, Drittlandtransfer und vertragliche Zusicherungen über die Datenschutzkonformität. Verarbeitet ein GPAI-gestütztes System personenbezogene Daten, sind neben den AI-Act-Anforderungen die DSGVO-Grundsätze einzuhalten, etwa Rechtsgrundlage, Datenminimierung und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wie beide Regime im Einzelfall ineinandergreifen, ist fachjuristisch zu klären.
Praktischer Zusammenhang

Wer DSGVO-Strukturen betreibt, hat einen echten Startvorteil beim GPAI-Einsatz: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung, Prüfung von Drittlandtransfers und Folgenabschätzung lassen sich auf GPAI-Dienste ausweiten. Der AI Act ergänzt diese Sicht um die Produkt- und Transparenzebene. Ob im konkreten Fall beide Prüfungen nötig sind und wie sie zusammenwirken, ist mit Datenschutz- und Fachjurist:innen zu klären – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 10 · Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zu GPAI-Pflichten

Diese Fragen tauchen in unseren Beratungsgesprächen zu General-Purpose-AI am häufigsten auf – kurz und sachlich beantwortet. Alle Antworten sind eine fachliche Orientierung und ausdrücklich keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Was ist ein GPAI-Modell im Sinne des AI Act?
Ein General-Purpose-AI-Modell (Foundation Model) ist ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, das breit einsetzbar ist und einer Vielzahl nachgelagerter Anwendungen als Grundlage dient. Prominentes Beispiel sind große Sprachmodelle, aber auch multimodale Modelle für Bild, Audio oder Video fallen dem Grundgedanken nach darunter. Ob ein konkretes Modell im Rechtssinne als GPAI-Modell gilt, ist eine Frage der offiziellen Kriterien und im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu prüfen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Betreffen die GPAI-Anbieterpflichten auch unseren Mittelstandsbetrieb?
In aller Regel nicht direkt: Die GPAI-Anbieterpflichten treffen die Unternehmen, die die Modelle bauen. Die meisten Mittelständler sind Betreiber oder nachgelagerte Anbieter (Integratoren) und tragen deshalb eigene System-, Transparenz- und Datenschutzpflichten – nicht das Anbieterprogramm des Modell-Herstellers. Wichtig ist, die eigene Rolle sauber zu bestimmen, denn ein Integrator kann für ein selbst gebautes System zum Anbieter im Sinne der Verordnung werden. Die Einordnung im Einzelfall ist fachjuristisch zu klären – dies ist keine Rechtsberatung.
Was bedeutet „GPAI mit systemischem Risiko“?
Das ist eine verschärfte Stufe für besonders leistungsfähige Modelle, deren Reichweite weitreichende Auswirkungen haben kann. Für sie gelten nach aktuellem Stand zusätzliche Pflichten, etwa Modellbewertung und Red Teaming, systemisches Risikomanagement, Vorfallmeldung an das AI Office und verschärfte Cybersicherheit. Die Einstufung knüpft an Kriterien wie Fähigkeiten und Reichweite an; als ein Indikator dient unter anderem der Umfang der Trainings-Rechenleistung. Die genauen Schwellen sind im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu prüfen und können fortgeschrieben werden. Dies ist keine Rechtsberatung.
Welche Transparenzpflichten haben GPAI-Anbieter zu den Trainingsdaten?
GPAI-Anbieter sollen nach aktuellem Stand eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts einführen und eine ausreichend detaillierte, öffentlich verfügbare Zusammenfassung der zum Training verwendeten Inhalte bereitstellen. Ziel ist ein Grundverständnis über die Art der Datenbasis, nicht die Offenlegung jeder Einzelquelle. Für die Zusammenfassung stellt das AI Office nach aktuellem Stand Vorgaben bereit. Der genaue Detailgrad und das Format ergeben sich aus den offiziellen Vorgaben und sind dort zu prüfen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wie hängen GPAI-Regeln und Urheberrecht zusammen?
Der AI Act verknüpft die Modellpflichten mit dem europäischen Urheberrecht. Ein zentraler Bezugspunkt ist der Text- und Data-Mining-Vorbehalt: Rechteinhaber können die Nutzung ihrer Werke für Text und Data Mining unter Bedingungen vorbehalten, und GPAI-Anbieter sollen solche Vorbehalte respektieren. Für Nutzer generierter Inhalte sind zusätzlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes und mögliche Rechtsfragen zu den Ausgaben relevant. Diese urheberrechtlichen Fragen sind komplex und im Einzelfall mit einer Fachjurist:in zu klären. Dies ist keine Rechtsberatung.
Was ist der Code of Practice und müssen wir ihn kennen?
Der Code of Practice ist ein unter Federführung des AI Office erarbeitetes, freiwilliges Regelwerk, das die abstrakten GPAI-Pflichten in praktikable Schritte übersetzt. Anbieter, die sich daran orientieren, können ihre Regelkonformität leichter nachweisen. Als Betreiber oder Integrator müssen Sie ihn nicht selbst umsetzen – aber er ist ein nützlicher Prüfstein: Ob ein Modell-Anbieter den Code zeichnet, ist ein Signal für dessen Compliance-Reife. Der aktuelle Status ist bei der Behörde bzw. im offiziellen Text zu prüfen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Welche Rolle spielt das AI Office?
Das AI Office ist eine bei der Europäischen Kommission angesiedelte Stelle und übernimmt nach aktuellem Stand die zentrale Aufsicht über GPAI-Modelle auf EU-Ebene. Zu seinen Aufgaben gehören die Konkretisierung der GPAI-Regeln, die Pflege des Code of Practice, die Bereitstellung von Mustern (etwa für die Trainings-Zusammenfassung), die Entgegennahme von Meldungen sowie Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse gegenüber Modell-Anbietern. Für Betreiber ist es kein alltäglicher Ansprechpartner, wohl aber ein nützlicher Orientierungspunkt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wir setzen einen GPAI-Dienst außerhalb der EU ein – worauf müssen wir achten?
Sobald personenbezogene Daten in Ihre Eingaben gelangen, ist neben dem AI Act die DSGVO einschlägig – und damit die Frage nach Verarbeitungsort und Datentransfer. Klären Sie, wo Ihre Daten verarbeitet und gespeichert werden und ob eine Übermittlung in Drittländer stattfindet. Eine EU-Region oder ein Self-Hosting über offene Modelle sind in der Regel die datenschutzfreundlicheren Optionen. Sichern Sie zudem vertraglich, dass Ihre Eingaben nicht ungewollt zum Training verwendet werden. Die Zulässigkeit im Einzelfall, gerade bei Drittlandtransfer, ist mit Datenschutz- und Fachjurist:innen zu klären. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ab wann gelten die GPAI-Pflichten?
Die GPAI-Pflichten gehören nach aktuellem Stand zu den früher wirksamen Teilen des AI Act und greifen ab August 2025 schrittweise, da GPAI-Modelle als Basistechnologie vielen Anwendungen vorausgehen. Für Modelle, die bereits vor dem Wirksamwerden auf dem Markt waren, gibt es nach aktuellem Stand Übergangsregelungen mit eigenen Bedingungen. Die genauen Zeitpunkte und ihre Fortschreibung ergeben sich aus der Verordnung und offiziellen Leitlinien und sind im Gesetzestext bzw. bei der Behörde zu verifizieren. Dies ist keine Rechtsberatung.
Womit sollten wir beim GPAI-Einsatz konkret anfangen?
Mit drei Schritten: Erstens die eigene Rolle bestimmen (Betreiber, Integrator oder – selten – Modell-Anbieter). Zweitens ein Inventar der genutzten Modelle und Dienste anlegen, inklusive Verarbeitungsort und Datentransfer. Drittens vom Anbieter die verfügbare Modell-Dokumentation, Nutzungsvorgaben und Urheberrechts-Hinweise einfordern und eine schlanke Nutzungsrichtlinie samt KI-Kompetenz-Aufbau etablieren. Daraus ergibt sich, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Die rechtliche Bewertung der Einzelfälle gehört in fachjuristische Hände – dies ist keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

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