Wissensdatenbank · Dokumentenmanagement · E-Rechnung

XRechnung – das strukturierte Rechnungsformat für Behörde und Mittelstand.

Die XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format und der deutsche Anwendungsleitfaden (CIUS) der europäischen Norm EN 16931. Sie ist seit Jahren der Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber – und der Bezugspunkt, an dem sich viele Unternehmen im Zuge der breiteren E-Rechnungsumstellung orientieren. Dieser Beitrag erklärt Aufbau, Übermittlung und Verarbeitung praxisnah und herstellerneutral.

18 Min. Lesezeit
Aktualisiert · Juni 2026
Fachartikel · Expertenbeitrag
XRechnung
Herausgeber: KoSIT · Deutschland
Typ
E-Rechnungs-Format (XML, B2G)
Herausgeber
KoSIT
Standardbezug
EN 16931 (CIUS)
Syntaxen
UBL und UN/CEFACT CII
Übermittlung
Peppol, ZRE / OZG-RE
Region
DACH (DE)
INAGRO Relevanz für Lieferanten der öffentlichen Hand
Kapitel 01 · Grundlagen

Was ist die XRechnung – ein Format, kein Dokument

Die XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format für elektronische Rechnungen. Sie ist der deutsche Anwendungsleitfaden – fachlich „CIUS" (Core Invoice Usage Specification) – zur europäischen Norm EN 16931. Herausgegeben und gepflegt wird die XRechnung von der KoSIT, der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Anders als eine PDF-Datei ist die XRechnung nicht primär für das menschliche Auge gemacht, sondern für die automatisierte Verarbeitung durch Software.

Der wichtigste Gedanke vorab: Eine XRechnung ist kein Bild und kein Dokument im klassischen Sinn, sondern ein maschinenlesbarer Datensatz. Eine eingescannte PDF-Rechnung oder eine als E-Mail-Anhang versendete Bilddatei erfüllt die Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung gerade nicht – auch dann nicht, wenn sie elektronisch verschickt wird. Genau diese Unterscheidung sorgt in der Praxis für die meisten Missverständnisse. Eine „elektronisch versendete Rechnung” und eine „elektronische Rechnung im Sinne der einschlägigen Vorgaben” sind nicht dasselbe.
Drei Eigenschaften charakterisieren die XRechnung:
  • Rein strukturiert – der gesamte Rechnungsinhalt steckt in klar definierten XML-Feldern. Rechnungsnummer, Betrag, Steuersatz, Leistungszeitraum oder Bankverbindung sind eindeutig benannt und damit ohne Texterkennung auswertbar.
  • Normbasiert – die XRechnung baut auf der EN 16931 auf. Diese Norm definiert ein europaweit einheitliches „semantisches Datenmodell” für die Kernrechnung. Die XRechnung verfeinert dieses Modell für den deutschen Verwaltungskontext, etwa durch zusätzliche Pflichtangaben.
  • Behördlich verankert – die XRechnung entstand im Zuge der Umsetzung europäischer Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber. Sie ist dort der etablierte Standard.

Warum „strukturiert" der entscheidende Begriff ist

Bei einer Papier- oder PDF-Rechnung muss ein Mensch die Informationen lesen und in ein System übertragen, oder eine Texterkennung muss raten, wo welche Angabe steht. Bei einer XRechnung entfällt dieses Raten: Jedes Feld trägt eine festgelegte Bedeutung. Ein Buchhaltungssystem kann den Rechnungsbetrag, das Fälligkeitsdatum oder die Bestellnummer direkt auslesen und weiterverarbeiten. Das ist der eigentliche Effizienzgewinn – nicht der Versandweg, sondern die Verarbeitbarkeit.

Der Bezug zur EN 16931

Die EN 16931 ist die gemeinsame europäische Grundlage. Sie legt fest, welche Informationen eine elektronische Kernrechnung enthalten kann und wie diese semantisch zu verstehen sind. Damit ein Land oder eine Branche eigene Anforderungen ergänzen kann, ohne die Norm zu verlassen, sieht das Modell sogenannte CIUS vor – nationale oder fachliche Ausprägungen, die innerhalb der Norm bleiben. Die XRechnung ist genau eine solche deutsche CIUS. Wer eine valide XRechnung erzeugt, erzeugt damit zugleich eine EN-16931-konforme Rechnung.
INAGRO-Einschätzung

In unseren Dokumentenmanagement-Projekten ist der häufigste Aha-Moment der Satz „Die XRechnung ist eine Datei, die man nicht ansehen, sondern verarbeiten soll." Wer das verinnerlicht, trifft bessere Entscheidungen – etwa bei der Frage, ob für Mitarbeitende zusätzlich eine lesbare Darstellung (Visualisierung) bereitgestellt werden muss. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; für die verbindliche Bewertung Ihres konkreten Falls ziehen Sie bitte Ihre Steuerberatung hinzu.

Kapitel 02 · Anwendungsbereich

Die B2G-Pflicht und der Bezug zur B2B-E-Rechnung

Die XRechnung hat ihren Ursprung im Bereich der öffentlichen Auftraggeber – dem Geschäft zwischen Unternehmen und Verwaltung, kurz B2G. Parallel rückt die elektronische Rechnung zunehmend auch in den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Beide Themen hängen eng zusammen, sind aber nicht identisch.

Im B2G-Bereich gilt: Wer öffentliche Auftraggeber des Bundes und – je nach Landesrecht – der Länder beliefert, muss elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format einreichen. Die XRechnung ist hier der maßgebliche Standard. Diese Anforderung ist seit mehreren Jahren etabliert und für viele Lieferanten der öffentlichen Hand längst Alltag.

Bund, Länder und kommunale Ebene

Wichtig zu verstehen ist die föderale Struktur. Für Rechnungen an Bundesbehörden gelten bundesrechtliche Vorgaben. Für Rechnungen an Landesbehörden und Kommunen kommt es auf das jeweilige Landesrecht an – hier gibt es Unterschiede bei Geltungsbereich, Schwellenwerten und Einreichungswegen. Es gibt also kein einheitliches Bild für ganz Deutschland. Wer bundesweit an verschiedene öffentliche Stellen liefert, sollte die für die jeweilige Stelle geltenden Regeln und Portale kennen.

Der Bezug zur B2B-E-Rechnungspflicht

Über den B2G-Bereich hinaus gewinnt die strukturierte E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft an Bedeutung. Die gesetzgeberische Entwicklung sieht vor, dass elektronische Rechnungen im strukturierten Format schrittweise eine größere Rolle spielen. Für viele Unternehmen bedeutet das vor allem zweierlei: Erstens die Fähigkeit, strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, und zweitens mittelfristig die Fähigkeit, sie auch auszustellen.
Die XRechnung ist in diesem Kontext ein naheliegender Bezugspunkt, weil sie ein verbreitetes, gut dokumentiertes EN-16931-konformes Format ist. Daneben spielt das hybride Format ZUGFeRD eine wichtige Rolle, das wir in Kapitel 05 ausführlich gegenüberstellen.
Hinweis zu Fristen und Geltungsbereich

Geltungsbereiche, Übergangsregelungen und Zeitpunkte unterscheiden sich zwischen Bund, Ländern und dem B2B-Bereich und können sich ändern. Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemein und bewusst vorsichtig gehalten. Sie sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die für Sie verbindlich geltenden Termine und Pflichten prüfen Sie bitte die aktuellen offiziellen Quellen und ziehen Ihre steuerliche oder rechtliche Beratung hinzu.

Empfangen, ausstellen, verarbeiten – drei getrennte Fragen

In der Beratung trennen wir konsequent drei Fragestellungen, weil sie unterschiedlich dringlich und unterschiedlich aufwendig sind: Kann das Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen? Kann es sie verarbeiten und revisionssicher ablegen? Und kann es sie selbst ausstellen? Häufig ist die Empfangsfähigkeit der erste und vergleichsweise einfache Schritt, während die saubere Verarbeitung im ERP und DMS sowie die Eigenausstellung mehr Vorlauf brauchen.
Kapitel 03 · Aufbau & Felder

Aufbau einer XRechnung: Syntaxen, Pflichtfelder, Leitweg-ID

Eine XRechnung ist im Kern eine XML-Datei, die dem Datenmodell der EN 16931 folgt und durch die deutschen Vorgaben präzisiert wird. Für den praktischen Umgang lohnt es sich, drei Dinge zu verstehen: die zulässigen Syntaxen, die wichtigsten Pflichtangaben und die Rolle der Leitweg-ID.

UBL und CII – zwei zulässige Syntaxen

Die EN 16931 lässt zwei XML-Syntaxen zu, die beide für die XRechnung verwendet werden können:
  • UBL (Universal Business Language) – eine weit verbreitete, im internationalen Handel und im Peppol-Netzwerk verankerte XML-Sprache für Geschäftsdokumente.
  • UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice) – ein ebenfalls international etabliertes Rechnungsschema, das unter anderem als technische Grundlage des hybriden ZUGFeRD-Formats dient.
Beide Syntaxen tragen denselben fachlichen Inhalt; sie unterscheiden sich nur in der technischen Schreibweise. Empfangende Systeme müssen idealerweise beide verarbeiten können, weil sendende Systeme unterschiedliche Wege wählen. Für den fachlichen Sachbearbeiter ist die Syntax in der Regel unsichtbar – sie ist eine technische Frage der eingesetzten Software.
UBL
XML-Syntax

Universal Business Language. International und im Peppol-Umfeld stark verbreitet. Häufige Wahl, wenn Rechnungen über Peppol ausgetauscht werden.

NormEN 16931
VerbreitungPeppol, international
Inhaltidentisch zu CII
UN/CEFACT CII
XML-Syntax

Cross Industry Invoice. Technische Grundlage des hybriden ZUGFeRD-Formats. Verbreitet bei vielen ERP- und Buchhaltungslösungen.

NormEN 16931
VerbreitungERP, ZUGFeRD-Basis
Inhaltidentisch zu UBL
Leitweg-ID
Routing

Eindeutige Adressierungs- und Routing-Kennung im B2G-Bereich. Stellt sicher, dass die Rechnung die richtige Stelle innerhalb der Verwaltung erreicht.

ZweckZustellung
KontextB2G
Quellevom Auftraggeber

Pflichtfelder und Kernangaben

Eine valide XRechnung enthält die zentralen Angaben, die eine Rechnung fachlich ausmachen. Dazu gehören typischerweise:
  • Rechnungsidentifikation – Rechnungsnummer und Rechnungsdatum.
  • Beteiligte Parteien – Rechnungssteller und Rechnungsempfänger mit Anschrift und – soweit erforderlich – steuerlichen Identifikationsangaben.
  • Positionen und Beträge – Einzelpositionen, Mengen, Einzel- und Gesamtbeträge sowie die Aufschlüsselung nach Steuersätzen.
  • Zahlungsangaben – Zahlungsbedingungen und Bankverbindung in strukturierter Form.
  • Verwaltungsspezifische Angaben – im B2G-Kontext insbesondere die Leitweg-ID und je nach Stelle weitere Pflichtangaben wie Bestell- oder Vertragsreferenzen.
Welche Felder im Einzelfall zwingend sind und in welcher Form sie vorliegen müssen, ergibt sich aus der jeweils gültigen Spezifikation und den Anforderungen des Empfängers. Manche öffentliche Auftraggeber verlangen zusätzliche Angaben, ohne die eine Rechnung abgewiesen wird. Genau dafür gibt es die Validierung (Kapitel 06).

Die Leitweg-ID im Detail

Die Leitweg-ID ist eine Besonderheit des B2G-Bereichs und in der Praxis eine häufige Fehlerquelle. Sie funktioniert wie eine Adresse innerhalb der Verwaltung: Sie sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung beim richtigen Empfänger landet. Die Leitweg-ID erhält der Lieferant in der Regel vom öffentlichen Auftraggeber – etwa über die Beschaffungsstelle, den Bestellprozess oder die Auftragsunterlagen. Eine fehlende, falsche oder veraltete Leitweg-ID führt regelmäßig dazu, dass eine ansonsten korrekte Rechnung nicht zugestellt oder abgewiesen wird. In unseren Projekten empfehlen wir, die Leitweg-ID je Auftraggeber sauber in den Stammdaten zu pflegen.
Kapitel 04 · Übermittlung

Übermittlungswege: Peppol, ZRE/OZG-RE, Portale, E-Mail

Eine XRechnung zu erzeugen ist das eine – sie zum Empfänger zu bringen das andere. Im B2G-Bereich gibt es mehrere etablierte Wege, die sich in Automatisierungsgrad und Eignung für unterschiedliche Mengen unterscheiden.

Peppol

Ein internationales Netzwerk für den standardisierten Austausch von Geschäftsdokumenten über zertifizierte Zugangspunkte (Access Points). Gut geeignet für automatisierten, hohen Belegfluss und durchgängige Prozesse.

Automatisiert, skalierbar
ZRE / OZG-RE

Zentrale Rechnungseingangs-Plattformen der öffentlichen Verwaltung. Über sie nehmen viele Stellen elektronische Rechnungen an – mit Upload, Weberfassung und teils automatisierten Schnittstellen.

Verwaltungs-Standard
Portale & Weberfassung

Manche Stellen bieten ein Portal mit Upload der XML-Datei oder eine Web-Erfassungsmaske an. Praktisch für gelegentliche Rechnungen, aber kaum automatisierbar und bei hoher Stückzahl aufwendig.

Für geringe Mengen
E-Mail

Einige Empfänger akzeptieren die XRechnung als XML-Anhang per E-Mail an eine definierte Adresse. Niedrige Einstiegshürde – ob der Weg zulässig ist und welche Vorgaben gelten, hängt vom jeweiligen Empfänger ab.

Einfacher Einstieg

Welcher Weg passt zu welchem Unternehmen?

Für Unternehmen mit wenigen Rechnungen an die öffentliche Hand sind Portale oder – soweit zugelassen – der E-Mail-Weg oft ausreichend. Sobald das Volumen steigt oder Rechnungen aus dem ERP heraus automatisiert versendet werden sollen, wird ein durchgängiger Weg wie Peppol attraktiv, weil er den manuellen Aufwand stark reduziert. Der richtige Weg richtet sich also nach Menge, Automatisierungswunsch und den Vorgaben des Empfängers – nicht nach einer pauschalen Empfehlung.

Peppol als durchgängiger Kanal

Peppol verbindet Sender und Empfänger über zertifizierte Access Points und ein einheitliches Adressierungssystem. Ein Unternehmen benötigt dafür typischerweise einen Dienstleister oder eine Software, die als Access Point fungiert oder einen solchen anbindet. Der Reiz liegt im durchgehend automatisierten, quittierten Transport: Die Rechnung verlässt das ERP, läuft über das Netzwerk und erreicht das Zielsystem, ohne dass jemand eine Datei manuell hochlädt. Für Unternehmen, die strukturierte E-Rechnungen sowohl im B2G- als auch im B2B-Bereich austauschen wollen, ist Peppol daher ein häufig gewähltes Rückgrat.
Praxis-Tipp

Klären Sie pro öffentlichem Auftraggeber, welcher Eingangsweg gewünscht oder vorgeschrieben ist und welche Kennungen – etwa die Leitweg-ID oder eine Peppol-Adresse – verwendet werden müssen. Diese Informationen finden sich meist in den Auftrags- oder Bestellunterlagen. Eine saubere Pflege dieser Angaben in den Stammdaten erspart später viele Rückläufer.

Kapitel 05 · Formatvergleich

XRechnung vs. ZUGFeRD: strukturiert oder hybrid?

Die häufigste Frage in unseren Projekten lautet: „XRechnung oder ZUGFeRD?" Beide basieren auf der EN 16931, verfolgen aber unterschiedliche Philosophien. Die XRechnung ist rein strukturiert, ZUGFeRD ist hybrid – ein PDF mit eingebetteten XML-Daten.

Bei ZUGFeRD erhält der Empfänger eine ganz normale PDF-Datei, die zugleich die strukturierten Rechnungsdaten als eingebettetes XML mitführt. Ein Mensch kann das PDF wie gewohnt ansehen; eine Software kann die eingebetteten Daten automatisiert auslesen. Die XRechnung dagegen ist nur die strukturierte Datei – ohne mitgeliefertes Sichtbild. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung.
Kriterium XRechnung ZUGFeRD (hybrid)
Grundprinzip Reines XML PDF + eingebettetes XML
Normbezug EN 16931 (deutsche CIUS) EN 16931 (CII-basiert)
Menschlich lesbar ohne Tool Nicht direkt Ja, als PDF
Maschinell verarbeitbar Ja Ja (XML-Teil)
Typischer B2G-Einsatz Etablierter Standard je nach Empfänger
Eignung B2B Gut Gut, da PDF vertraut
Visualisierung nötig separat bereitzustellen im PDF enthalten
Akzeptanz beim Menschen gewöhnungsbedürftig hoch

Wann die XRechnung die naheliegende Wahl ist

Wenn der Empfänger eine XRechnung verlangt – wie es im B2G-Bereich verbreitet der Fall ist – ist die Antwort eindeutig. Auch wenn ein durchgängig automatisierter, behördennaher Prozess im Vordergrund steht, ist das rein strukturierte Format konsequent. Es transportiert keine optische Darstellung mit, was den Datensatz schlank hält und die maschinelle Verarbeitung in den Vordergrund stellt.

Wann ZUGFeRD Vorteile bietet

Im B2B-Geschäft, in dem auf der Empfängerseite häufig noch Menschen Rechnungen sichten, hat das hybride ZUGFeRD einen Komfortvorteil: Der Empfänger sieht ein vertrautes PDF und kann zugleich – sofern seine Software das nutzt – die strukturierten Daten automatisiert verarbeiten. Das senkt die Einstiegshürde bei Geschäftspartnern, die noch nicht vollständig auf strukturierte Verarbeitung umgestellt haben. Wichtig: Beide Formate können EN-16931-konform sein; die Entscheidung ist daher oft weniger eine Frage von „richtig oder falsch” als von Empfängererwartung und Prozessreife.

Eine pragmatische Doppelstrategie

Viele mittelständische Unternehmen fahren in der Praxis zweigleisig: XRechnung für öffentliche Auftraggeber, die sie verlangen, und ZUGFeRD oder XRechnung für das B2B-Geschäft je nach Partner. Eine gute E-Rechnungs-Software unterstützt beide Formate, sodass die Wahl pro Empfänger getroffen werden kann, ohne dass mehrere Systeme nötig sind.
Kapitel 06 · Erstellung & Validierung

Erstellung und Validierung: Tools, Validator, Visualisierung

Eine XRechnung sollte man nicht von Hand schreiben. In der Praxis entsteht sie aus einer Software heraus – und ein zentraler Schritt vor dem Versand ist die Validierung, also die Prüfung gegen die geltenden Regeln. Erst sie verhindert Rückläufer.

Wege zur Erstellung

Für die Erzeugung einer XRechnung gibt es je nach Reifegrad und Volumen verschiedene Ansätze:
  • Aus dem ERP- oder Buchhaltungssystem – moderne Systeme erzeugen die XRechnung direkt aus den Rechnungsdaten. Das ist der sauberste Weg, weil keine Daten doppelt erfasst werden.
  • Über spezialisierte E-Rechnungs-Software oder Dienstleister – sie konvertieren vorhandene Rechnungsdaten in das gewünschte Format und übernehmen oft auch den Versand.
  • Über Web-Erfassungsmasken – manche Plattformen bieten eine Eingabemaske, die im Hintergrund eine valide XRechnung erzeugt. Geeignet für gelegentliche Rechnungen, nicht für hohe Mengen.
Wir empfehlen, die Erstellung möglichst nah an der Datenquelle anzusiedeln – also dort, wo die Rechnungsdaten ohnehin entstehen. Jede manuelle Zwischenerfassung erhöht das Fehlerrisiko und den Aufwand.

Validierung: der entscheidende Qualitätsschritt

Bevor eine XRechnung das Haus verlässt, sollte sie validiert werden. Validierung bedeutet die automatisierte Prüfung, ob die Datei den technischen und fachlichen Regeln entspricht: Ist sie syntaktisch korrekt? Sind alle Pflichtfelder gefüllt? Stimmen die rechnerischen Summen? Sind die spezifischen Regeln der XRechnung eingehalten? Dafür existieren Prüfwerkzeuge – ein „Validator” prüft die Datei gegen die hinterlegten Regelsätze und meldet Fehler und Warnungen. Eine Rechnung, die die Validierung nicht besteht, wird vom Empfänger sehr wahrscheinlich abgewiesen.
Empfehlung aus der Projektpraxis

Bauen Sie die Validierung als festen, möglichst automatisierten Schritt in den Versandprozess ein – nicht als gelegentliche Stichprobe. Wer erst beim Empfänger erfährt, dass eine Rechnung fehlerhaft ist, verliert Zeit und im Zweifel Zahlungsfristen. Eine Validierung vor dem Versand fängt Fehler dort ab, wo sie entstehen.

Visualisierung: die XRechnung lesbar machen

Weil die XRechnung rein strukturiert ist, braucht es für Menschen eine lesbare Darstellung. Diese „Visualisierung” wandelt den XML-Datensatz in eine übersichtliche, der gewohnten Rechnung ähnelnde Ansicht um. Sowohl auf der Sender- als auch auf der Empfängerseite ist eine solche Darstellung praktisch wertvoll: für die fachliche Prüfung, für Rückfragen und für die Ablage. Viele E-Rechnungs-Tools und ERP-Systeme bringen eine Visualisierung mit; daneben existieren eigenständige Anzeigeprogramme. Entscheidend ist: Die Visualisierung ist eine Darstellung der Daten, nicht die Rechnung selbst – maßgeblich bleibt der strukturierte Datensatz.
Kapitel 07 · Empfang & Verarbeitung

Empfang und Verarbeitung im ERP und DMS

Für die meisten Unternehmen ist die Empfangsseite der erste und wichtigste Schritt: Eingehende strukturierte E-Rechnungen müssen zuverlässig angenommen, geprüft, verbucht und abgelegt werden. Hier verbinden sich E-Rechnung und Dokumentenmanagement unmittelbar.

Der Eingangsprozess Schritt für Schritt

Ein durchdachter Eingangsprozess für strukturierte E-Rechnungen umfasst typischerweise mehrere Stufen:
  • Annahme – die Rechnung trifft über den vereinbarten Kanal ein (Peppol, Portal, E-Mail) und wird vom System erkannt.
  • Validierung beim Eingang – auch eingehende Rechnungen sollten geprüft werden, um fehlerhafte oder unvollständige Datensätze früh zu erkennen.
  • Auslesen der Daten – die strukturierten Felder werden direkt in das ERP übernommen, ohne manuelle Erfassung.
  • Prüfung und Freigabe – sachliche und rechnerische Prüfung, gegebenenfalls Abgleich mit Bestellung und Wareneingang, anschließend Freigabe-Workflow.
  • Verbuchung und Ablage – die Rechnung wird verbucht und revisionssicher im DMS archiviert (siehe Kapitel 08).

Zusammenspiel von ERP und DMS

Das ERP übernimmt die Verbuchung und die buchhalterische Logik, das Dokumentenmanagementsystem (DMS) sorgt für die strukturierte, auffindbare und unveränderbare Ablage sowie häufig für die Freigabe-Workflows. Bei strukturierten E-Rechnungen ist ein Punkt besonders wichtig: Aufzubewahren ist der originale Datensatz, nicht nur eine daraus erzeugte PDF-Ansicht. Eine Visualisierung kann ergänzend abgelegt werden, ersetzt das Original aber nicht. Eine gute Integration übergibt daher die Original-XML-Datei und – wo sinnvoll – die Visualisierung gemeinsam an das DMS und verknüpft beide mit dem Buchungssatz.
Häufiger Fehler

Ein verbreiteter Fehler ist, eine eingehende XRechnung in ein PDF umzuwandeln und nur dieses PDF abzulegen, während die XML-Datei verworfen wird. Das kann die spätere Nachvollziehbarkeit beeinträchtigen. Behandeln Sie die strukturierte Datei als das maßgebliche Original und legen Sie sie unverändert ab. Wie Sie das konkret ausgestalten, sollten Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung abstimmen – dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Automatisierung als eigentlicher Gewinn

Der Mehrwert strukturierter E-Rechnungen entfaltet sich erst in der Automatisierung. Weil die Felder eindeutig sind, lassen sich Schritte verketten, die früher Handarbeit waren: automatischer Abgleich mit Bestellungen, regelbasierte Kontierungsvorschläge, automatisierte Weiterleitung in den richtigen Freigabe-Workflow. In unseren Projekten ist genau das der Punkt, an dem aus einer „Pflichtübung” ein echter Effizienzhebel wird – vorausgesetzt, ERP und DMS sind sauber miteinander verbunden.
Kapitel 08 · Archivierung & GoBD

Archivierung und GoBD-Anforderungen

Elektronische Rechnungen müssen ordnungsgemäß und nachvollziehbar aufbewahrt werden. Die Stichworte lauten Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Auffindbarkeit. Die folgenden Punkte ordnen die Anforderungen ein – sie sind allgemein gehalten und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Grundprinzipien der revisionssicheren Ablage

Die GoBD beschreiben Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen in elektronischer Form. Für strukturierte E-Rechnungen sind insbesondere folgende Prinzipien relevant – die konkrete Umsetzung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung abstimmen:

Originalformat
Aufbewahrung im ursprünglichen strukturierten Format, nicht nur als erzeugte Ansicht
Unveränderbarkeit
Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar protokolliert sein
Nachvollziehbarkeit
Verfahren und Abläufe dokumentiert, etwa in einer Verfahrensdokumentation
Vollständigkeit
Lückenlose Erfassung und Ablage aller relevanten Belege
Auffindbarkeit
Maschinelle Auswertbarkeit und schneller Zugriff innerhalb der Aufbewahrungsfrist
Lesbarmachung
Möglichkeit, den Datensatz jederzeit lesbar darzustellen

Das Original ist der Datensatz

Der wohl wichtigste Grundsatz im Zusammenhang mit der XRechnung: Das aufzubewahrende Original ist der strukturierte XML-Datensatz. Eine begleitende Visualisierung darf ergänzend abgelegt werden, ist aber kein Ersatz für das Original. Wer nur eine ausgedruckte oder als PDF gespeicherte Ansicht aufbewahrt und die XML-Datei löscht, läuft Gefahr, die Anforderungen an die Aufbewahrung nicht zu erfüllen. Im Zweifel gilt: das Original unverändert behalten.

Verfahrensdokumentation und Aufbewahrungsfristen

Zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung gehört in der Regel eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Rechnungen empfangen, geprüft, verbucht und archiviert werden. Sie macht den Prozess für Dritte – etwa im Rahmen einer Prüfung – nachvollziehbar. Hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen gelten allgemeine handels- und steuerrechtliche Vorgaben; die genaue Dauer und ihre Anwendung auf Ihren Fall sind mit der steuerlichen Beratung zu klären. Wir nennen hier bewusst keine konkrete Jahreszahl, weil Fristen und ihre Auslegung sich unterscheiden und ändern können.
Was ein DMS hier leistet

Ein geeignetes Dokumentenmanagementsystem unterstützt die genannten Prinzipien technisch: unveränderbare Ablage, Protokollierung von Zugriffen und Änderungen, Verknüpfung von Original und Visualisierung, Suche und fristgerechtes Vorhalten. Die organisatorische Seite – Prozesse, Verantwortlichkeiten, Verfahrensdokumentation – bleibt jedoch Aufgabe des Unternehmens. Technik und Organisation müssen zusammenpassen.

Kapitel 09 · Einführung im Mittelstand

Einführung im Mittelstand – strukturiert und ohne Hektik

Eine erfolgreiche Einführung der E-Rechnung folgt einem klaren Muster: zuerst empfangsfähig werden, dann verarbeiten und archivieren, schließlich selbst ausstellen. Besonders für Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern lohnt es sich, früh und geordnet vorzugehen.

01
Bestandsaufnahme und Betroffenheit
Wir klären, an welche Empfänger Sie Rechnungen stellen (öffentliche Hand, B2B), in welchem Volumen und mit welchen Systemen. Daraus ergibt sich, welche Formate und Wege relevant sind und wo der größte Hebel liegt.
02
Empfangsfähigkeit herstellen
Der erste und meist einfachste Schritt: eingehende strukturierte E-Rechnungen zuverlässig annehmen, validieren, lesbar machen und ablegen. Damit ist das Unternehmen unabhängig vom weiteren Tempo der Umstellung handlungsfähig.
03
ERP- und DMS-Integration
Verbindung von Rechnungseingang, Verbuchung, Freigabe-Workflow und revisionssicherer Archivierung. Ziel ist ein durchgängiger Prozess ohne manuelle Doppelerfassung – das Original bleibt der strukturierte Datensatz.
04
Ausstellung und Versandwege
Aufbau der Fähigkeit, XRechnung – und je nach Bedarf ZUGFeRD – aus dem System heraus zu erzeugen, vor dem Versand zu validieren und über den passenden Weg (Peppol, ZRE/OZG-RE, Portal, E-Mail) zuzustellen. Leitweg-IDs und Empfängerkennungen werden in den Stammdaten gepflegt.
05
Verfahrensdokumentation und Schulung
Dokumentation der Abläufe, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Schulung der Beteiligten in Buchhaltung, Einkauf und Vertrieb. Begleitend empfehlen wir die Abstimmung der steuerlich-rechtlichen Fragen mit Ihrer Steuerberatung.

Besonderheit: Lieferanten der öffentlichen Hand

Unternehmen, die öffentliche Auftraggeber beliefern, haben in der Regel schon Berührung mit der XRechnung – und damit einen Vorsprung. Wichtig ist hier die Disziplin bei den verwaltungsspezifischen Angaben: Die Leitweg-ID je Auftraggeber sauber pflegen, den vom Empfänger gewünschten Eingangsweg kennen und Rückläufer systematisch auswerten. Häufig zeigt sich, dass nicht das Format das Problem ist, sondern fehlende oder veraltete Routing-Informationen.

Realistische Zeitplanung

Die Empfangsfähigkeit lässt sich oft vergleichsweise zügig herstellen, weil viele ERP- und DMS-Lösungen das bereits unterstützen oder per Modul nachrüsten. Die durchgängige Integration und die Eigenausstellung brauchen mehr Vorlauf – Datenqualität, Schnittstellen und Prozesse wollen sauber aufgesetzt sein. Wir raten davon ab, alles gleichzeitig erzwingen zu wollen. Ein gestaffeltes Vorgehen reduziert Risiko und Aufwand und vermeidet hektische Last-Minute-Lösungen, sobald ein Empfänger eine strukturierte Rechnung verlangt.
INAGRO-Vorgehen

Wir starten in Einführungsprojekten bewusst mit der Empfangsseite, weil sie schnell Wirkung zeigt und das Unternehmen unabhängig von externen Terminen macht. Erst danach bauen wir Integration und Ausstellung aus. Steuer- und rechtsspezifische Fragen klären wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung – wir bringen die technische und organisatorische Umsetzung, nicht die rechtliche Bewertung.

Kapitel 10 · Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur XRechnung

Diese Fragen tauchen in unseren Beratungsgesprächen rund um E-Rechnung und Dokumentenmanagement am häufigsten auf – kurz, sachlich und herstellerneutral beantwortet. Sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ist eine als PDF per E-Mail versendete Rechnung schon eine XRechnung?
Nein. Eine PDF-Rechnung – auch wenn sie elektronisch verschickt wird – ist kein strukturiertes Format im Sinne der XRechnung. Die XRechnung ist ein rein strukturierter XML-Datensatz, dessen Inhalt maschinell ausgelesen werden kann. Ein gescanntes oder als Bild erzeugtes PDF erfüllt diese Anforderung nicht. Das hybride Format ZUGFeRD ist hier ein Sonderfall: Es ist ein PDF mit eingebetteten XML-Daten und kann so beides verbinden.
Wer steht hinter der XRechnung und wie verhält sie sich zur EN 16931?
Die XRechnung wird von der KoSIT, der Koordinierungsstelle für IT-Standards, herausgegeben und gepflegt. Sie ist der deutsche Anwendungsleitfaden – fachlich eine CIUS – zur europäischen Norm EN 16931. Die EN 16931 definiert ein gemeinsames semantisches Datenmodell für die Kernrechnung; die XRechnung präzisiert dieses Modell für den deutschen Verwaltungskontext. Eine valide XRechnung ist damit zugleich EN-16931-konform.
Brauche ich für jede Rechnung an Behörden eine Leitweg-ID?
Im B2G-Bereich ist die Leitweg-ID die zentrale Routing-Information, die dafür sorgt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht. Sie erhalten sie in der Regel vom öffentlichen Auftraggeber, etwa über die Bestell- oder Auftragsunterlagen. Eine fehlende oder falsche Leitweg-ID ist eine sehr häufige Ursache für abgewiesene Rechnungen. Welche weiteren Angaben ein konkreter Empfänger verlangt, kann sich unterscheiden – das klärt sich am besten direkt mit der jeweiligen Stelle.
XRechnung oder ZUGFeRD – was soll ich wählen?
Das hängt vom Empfänger ab. Verlangt eine öffentliche Stelle die XRechnung, ist die Wahl eindeutig. Im B2B-Geschäft, in dem Menschen Rechnungen sichten, kann das hybride ZUGFeRD komfortabler sein, weil der Empfänger ein vertrautes PDF erhält und die strukturierten Daten zugleich automatisiert verarbeitbar sind. Beide Formate können EN-16931-konform sein. Viele Unternehmen fahren zweigleisig und lassen ihre Software pro Empfänger das passende Format erzeugen.
Über welche Wege wird eine XRechnung übermittelt?
Im B2G-Bereich sind insbesondere das Peppol-Netzwerk und die zentralen Rechnungseingangs-Plattformen der Verwaltung (etwa ZRE und OZG-RE) verbreitet, daneben Portale mit Upload oder Weberfassung und – je nach Empfänger – der E-Mail-Versand der XML-Datei. Für hohe Mengen und Automatisierung ist Peppol attraktiv; für gelegentliche Rechnungen genügen oft Portale oder, sofern zugelassen, der E-Mail-Weg. Welcher Weg möglich oder vorgeschrieben ist, gibt der jeweilige Empfänger vor.
Wie stelle ich sicher, dass meine XRechnung korrekt ist?
Durch Validierung vor dem Versand. Ein Prüfwerkzeug (Validator) prüft die Datei gegen die geltenden technischen und fachlichen Regeln und meldet Fehler und Warnungen. Erst eine valide Rechnung sollte das Haus verlassen, weil fehlerhafte Rechnungen vom Empfänger sehr wahrscheinlich abgewiesen werden. Wir empfehlen, die Validierung als festen, automatisierten Schritt in den Versandprozess einzubauen – nicht als gelegentliche Stichprobe.
Muss ich die XML-Datei aufbewahren oder reicht ein Ausdruck?
Maßgeblich ist der strukturierte Datensatz selbst. Das aufzubewahrende Original ist die XML-Datei, nicht eine daraus erzeugte Ansicht oder ein Ausdruck. Eine Visualisierung darf ergänzend abgelegt werden, ersetzt das Original aber nicht. Die Aufbewahrung sollte den GoBD-Grundsätzen folgen – Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Auffindbarkeit. Wie Sie das konkret umsetzen und welche Fristen für Sie gelten, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was ist der erste sinnvolle Schritt für mein Unternehmen?
In den meisten Fällen die Empfangsfähigkeit: eingehende strukturierte E-Rechnungen zuverlässig annehmen, validieren, lesbar darstellen und revisionssicher ablegen. Damit ist Ihr Unternehmen unabhängig vom Tempo der weiteren Umstellung handlungsfähig. Darauf aufbauend folgen die durchgängige ERP- und DMS-Integration und schließlich die Eigenausstellung. Ein gestaffeltes Vorgehen senkt Risiko und Aufwand gegenüber einer überhasteten Komplettumstellung.

E-Rechnung strukturiert einführen

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Von der Empfangsfähigkeit über die ERP- und DMS-Integration bis zur revisionssicheren Archivierung – INAGRO begleitet Sie technisch und organisatorisch. Pragmatisch, herstellerneutral und mit Blick auf einen durchgängigen Prozess. Die steuerlich-rechtliche Bewertung stimmen wir mit Ihrer Steuerberatung ab; dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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