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getsix – ausgelagerte Buchhaltung, Lohn und Accounting-BPO für DACH-Mandanten.

getsix ist ein Dienstleister für ausgelagerte Buchhaltung, Lohnabrechnung, Rechnungswesen und Business-Process-Outsourcing mit Fokus auf deutschsprachige und mitteleuropäische Mandanten. Firmensitz und Verarbeitung liegen im EU-Ausland (Polen), die Leistungen richten sich an Unternehmen im DACH-Raum. Dieser Fachartikel ordnet das Konzept des Accounting-Outsourcings herstellerneutral ein, beleuchtet Portfolio, Arbeitsweise mit DATEV und digitalen Belegflüssen sowie die Compliance-Fragen rund um GoBD, HGB und DSGVO bei grenzüberschreitender Auftragsverarbeitung.

24 Min. Lesezeit
Aktualisiert · Juli 2026
Fachartikel · Expertenbeitrag
getsix
Accounting-BPO & ausgelagertes Rechnungswesen für DACH-Mandanten
Typ
Accounting-BPO-Dienstleister
Kern
Buchhaltung, Lohn, Reporting
Mandantenfokus
DACH & Mitteleuropa
Verarbeitung
EU-Raum (Polen)
Zusammenarbeit
DATEV-kompatibel, digital
Rahmen
GoBD, HGB, DSGVO
INAGRO Relevanz für den DACH-Mittelstand
Kapitel 01 · Grundlagen

Was ist getsix – Einordnung von Accounting-Outsourcing und BPO

getsix steht in diesem Beitrag stellvertretend für einen Typ von Dienstleister, der sich in den vergangenen Jahren im deutschsprachigen Raum etabliert hat: den spezialisierten Anbieter für ausgelagerte Buchhaltung, Lohnabrechnung und Rechnungswesen, häufig als Teil eines breiteren Business-Process-Outsourcings. Wer über eine solche Auslagerung nachdenkt, sollte zunächst verstehen, was Accounting-BPO ist, wo die Grenzen zur klassischen Steuerberatung verlaufen und welche Rolle die grenzüberschreitende Verarbeitung im EU-Raum spielt.

Der Grundgedanke des Accounting-Outsourcings ist einfach: Statt Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Reporting vollständig im eigenen Haus abzubilden, übergibt ein Unternehmen diese wiederkehrenden, regelbasierten Prozesse an einen externen Dienstleister. Anbieter wie getsix haben sich darauf spezialisiert, diese Leistungen für deutschsprachige und mitteleuropäische Mandanten zu erbringen – mit einem Team, das mit deutscher Rechnungslegung, den Anforderungen der Finanzverwaltung und den gängigen Werkzeugen wie DATEV vertraut ist. Der Firmensitz und ein wesentlicher Teil der Leistungserbringung liegen dabei in Polen, also innerhalb der Europäischen Union, während sich die Zielgruppe im DACH-Raum befindet.

Vom internen Buchhaltungsteam zum ausgelagerten Prozess

Traditionell erledigte der Mittelstand seine Buchhaltung entweder mit eigenem Personal oder überließ sie einem lokalen Steuerberater. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, stoßen aber an Grenzen: Ein internes Team ist bei Krankheit, Urlaub oder Fluktuation verwundbar und in Zeiten des Fachkräftemangels schwer zu besetzen. Der klassische Steuerberater wiederum ist oft stark ausgelastet und nicht immer auf hoch automatisierte, volumenstarke Prozesse ausgerichtet. Accounting-BPO positioniert sich zwischen diesen Polen: Es bietet die Skalierbarkeit und Prozesstiefe eines spezialisierten Dienstleisters, bleibt aber eng an die deutschen Anforderungen angebunden.
Der entscheidende Unterschied liegt im Wort „Prozess“. Ein BPO-Anbieter denkt nicht primär in einzelnen Belegen, sondern in durchgängigen Abläufen: vom Eingang des Belegs über die Verbuchung und die Kontenabstimmung bis zum monatlichen Reporting. Diese Prozessorientierung ermöglicht eine hohe Standardisierung und Automatisierung – Voraussetzung dafür, dass die Leistung effizient und in gleichbleibender Qualität erbracht werden kann. Für den Mandanten bedeutet das im Idealfall verlässliche Ergebnisse zu planbaren Konditionen, statt individueller Ad-hoc-Bearbeitung.

Was BPO umfasst – und was es nicht ist

Business-Process-Outsourcing bezeichnet die Auslagerung ganzer Geschäftsprozesse an einen externen Partner. Im Kontext von getsix und vergleichbaren Anbietern geht es vor allem um die kaufmännisch-administrativen Prozesse: Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, das Erstellen von Auswertungen und die Vorbereitung von Abschlüssen. Manche Anbieter erweitern das Spektrum um Themen wie Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement oder administrative Unterstützung. Der Kern bleibt jedoch das Rechnungswesen.
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Ein BPO-Dienstleister ist in der Regel kein Steuerberater und keine Rechtsanwaltskanzlei. Steuerberatung im rechtlichen Sinne – etwa die Vertretung gegenüber dem Finanzamt, die Erstellung und Verantwortung bestimmter Steuererklärungen oder verbindliche steuerliche Empfehlungen – bleibt in Deutschland den dafür zugelassenen Berufsträgern vorbehalten. Ein Accounting-BPO liefert die buchhalterische Grundlage und operative Umsetzung, während die steuerliche Endverantwortung beim Mandanten und seinem Steuerberater verbleibt. Diese Rollentrennung betrachten wir in einem eigenen Kapitel ausführlich.

Der grenzüberschreitende Aspekt: Leistung aus dem EU-Raum

Ein Merkmal von getsix ist, dass die Leistungen aus Polen – und damit aus dem EU-Ausland – für Mandanten im DACH-Raum erbracht werden. Dieser grenzüberschreitende Charakter ist ein Vorteil und zugleich ein Punkt, der Sorgfalt verlangt. Vorteil, weil die Verarbeitung innerhalb des einheitlichen europäischen Datenraums stattfindet und damit dem hohen Schutzniveau der DSGVO unterliegt – anders als bei einer Auslagerung in ein Drittland. Sorgfalt, weil die Zusammenarbeit datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeitung einzuordnen ist und einen sauberen vertraglichen Rahmen benötigt.
Für den Mandanten entsteht daraus eine doppelte Perspektive: Fachlich profitiert er von einem eingespielten, spezialisierten Team; regulatorisch muss er sicherstellen, dass die Zusammenarbeit den Anforderungen an ordnungsmäßige Buchführung (GoBD), an die deutsche Rechnungslegung (HGB) und an den Datenschutz genügt. Diese beiden Ebenen – der operative Nutzen und die Compliance – ziehen sich als roter Faden durch den gesamten Beitrag. Sie zeigen, dass Accounting-Outsourcing weniger eine Frage des „Ob“ als des „Wie“ ist.
INAGRO-Einschätzung

Accounting-BPO wie bei getsix ist keine reine Kostenfrage, sondern eine Prozessentscheidung. Die zentrale Frage lautet nicht „Wie spare ich bei der Buchhaltung?“, sondern „Welche Prozesse will ich standardisieren und auslagern, und wie stelle ich Qualität, Datenschutz und steuerliche Korrektheit sicher?“. Dieser Beitrag ist eine fachliche, herstellerneutrale Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; die verbindliche Beurteilung Ihrer Situation gehört in fachkundige Hände.

Kapitel 02 · Leistungsportfolio

Das Leistungsportfolio: Buchhaltung, Lohn und Reporting

Ein Accounting-BPO-Anbieter deckt in der Regel ein breites Spektrum kaufmännischer Prozesse ab. Um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang eine Auslagerung sinnvoll ist, lohnt der genaue Blick auf die typischen Leistungsbausteine – von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Lohnabrechnung bis zum betriebswirtschaftlichen Reporting. Der konkrete Leistungsumfang ist stets vertraglich zu vereinbaren und je Anbieter unterschiedlich.

Das Portfolio solcher Dienstleister ist modular gedacht: Mandanten können einzelne Bausteine auslagern oder ein Gesamtpaket beziehen. Die folgende Darstellung beschreibt die üblichen Leistungsfelder in ihrer Funktion, nicht als abschließende oder verbindliche Aufzählung eines bestimmten Anbieters. Welche Leistungen getsix im Einzelfall erbringt und zu welchen Bedingungen, ist beim Anbieter direkt zu prüfen und vertraglich festzulegen.

Finanzbuchhaltung als Herzstück

Im Zentrum steht die laufende Finanzbuchhaltung. Dazu gehören die Erfassung und Verbuchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, die Kontierung nach einem abgestimmten Kontenrahmen, die Abstimmung von Konten sowie die Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ziel ist eine fortlaufend aktuelle, prüfungssichere Buchführung, die die tatsächlichen Geschäftsvorfälle korrekt abbildet und jederzeit auskunftsfähig ist.
Für viele Mittelständler ist gerade die Kontinuität dieser Arbeit wertvoll. Belege müssen zeitnah und vollständig verarbeitet werden, Konten regelmäßig abgestimmt, offene Posten verfolgt werden. Ein spezialisierter Dienstleister bringt hierfür standardisierte Abläufe und Kapazität mit, die interne Teams in Belastungsspitzen oft nicht vorhalten können. Die buchhalterische Grundlage, die dabei entsteht, ist zugleich die Basis für den E-Bilanz-Datensatz und den Jahresabschluss, die der Steuerberater aufsetzt.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Ein zweiter, besonders sensibler Baustein ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sie umfasst die monatliche Entgeltabrechnung, die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben, die Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzverwaltung sowie die Erstellung der Abrechnungsdokumente für die Mitarbeitenden. Lohnabrechnung ist fehleranfällig und stark reguliert – kleine Fehler haben spürbare Folgen für Mitarbeitende und Behörden. Deshalb ist Fachwissen über das jeweils geltende Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht unverzichtbar.
Bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist hier besondere Aufmerksamkeit geboten: Die Lohnabrechnung für deutsche Mitarbeitende muss dem deutschen Recht entsprechen, unabhängig davon, wo sie technisch erstellt wird. Ein spezialisierter Anbieter hält dafür Fachkräfte vor, die mit den deutschen Anforderungen vertraut sind. Zugleich verarbeitet die Lohnabrechnung in hohem Maße personenbezogene und besonders schützenswerte Daten, was die datenschutzrechtliche Sorgfalt – Auftragsverarbeitung, Zugriffskonzepte, Vertraulichkeit – zusätzlich betont.

Reporting, Auswertungen und Abschlussvorbereitung

Der dritte Baustein ist das Reporting. Aus der laufenden Buchhaltung lassen sich betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen und individuelle Management-Reports ableiten. Viele Anbieter erstellen monatliche Reportings, die dem Mandanten und seiner Geschäftsführung ein aktuelles Bild der wirtschaftlichen Lage geben. Gerade für international tätige oder wachsende Unternehmen ist ein verlässliches, zeitnahes Reporting ein zentraler Steuerungsvorteil.
Hinzu kommt die Vorbereitung von Abschlüssen. Der Dienstleister bereitet die Daten für den Jahresabschluss nach HGB auf, stimmt Konten ab und stellt die notwendigen Unterlagen bereit. Die abschließende Aufstellung und Verantwortung des Jahresabschlusses sowie die steuerliche Würdigung bleiben jedoch typischerweise beim Steuerberater. Diese Aufgabenteilung ist bewusst so gestaltet: Der BPO-Anbieter liefert eine saubere, prüfungsfähige Datenbasis, der Berufsträger verantwortet die steuerliche und handelsrechtliche Endabnahme.
Finanzbuchhaltung
Kern

Laufende Verbuchung, Debitoren und Kreditoren, Kontenabstimmung und Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung – prüfungssicher und fortlaufend aktuell.

Lohn & Gehalt
Sensibel

Monatliche Entgeltabrechnung, Steuern und Sozialabgaben, Meldungen und Abrechnungsdokumente – nach deutschem Recht, mit hohem Datenschutzbedarf.

Reporting
Steuerung

Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Management-Reports und zeitnahe Kennzahlen als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Abschlussvorbereitung
Zuarbeit

Aufbereitung der Daten für den HGB-Jahresabschluss; Aufstellung und steuerliche Verantwortung bleiben beim Steuerberater.

Leistungsumfang klar vereinbaren

Der genaue Leistungsumfang, die Schnittstellen zum Steuerberater und die Verantwortlichkeiten sollten von Beginn an schriftlich und eindeutig festgelegt sein. Klären Sie insbesondere, welche Aufgaben beim Dienstleister liegen, welche beim Steuerberater und welche im eigenen Haus verbleiben. Konkrete Leistungen und Konditionen sind beim Anbieter zu prüfen.

Kapitel 03 · Arbeitsweise & Prozesse

Arbeitsweise und Prozesse: DATEV, digitale Belegflüsse und Kollaboration

Was Accounting-BPO in der Praxis leistungsfähig macht, ist weniger die reine Personalkapazität als vielmehr die durchdachte Prozessarchitektur. Digitale Belegflüsse, die Zusammenarbeit über DATEV und klar definierte Abläufe entscheiden darüber, ob die Auslagerung reibungsarm funktioniert. Dieses Kapitel zeigt, wie eine moderne, digitale Zusammenarbeit typischerweise aufgebaut ist.

Die Zeiten, in denen Belege in Ordnern gesammelt und einmal im Monat übergeben wurden, sind im professionellen Rechnungswesen weitgehend vorbei. An ihre Stelle sind digitale, teils automatisierte Prozesse getreten, in denen Belege elektronisch erfasst, weitergeleitet und verbucht werden. Für einen ausgelagerten Dienstleister ist ein solcher digitaler Belegfluss die Grundvoraussetzung: Nur so lässt sich ortsunabhängig, zeitnah und in gleichbleibender Qualität arbeiten.

DATEV als gemeinsame Sprache im deutschen Rechnungswesen

Im deutschen Rechnungswesen ist DATEV ein faktischer Standard, der die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Buchhaltung und Steuerberater strukturiert. Ein Accounting-BPO, das deutsche Mandanten bedient, arbeitet deshalb in aller Regel DATEV-kompatibel: Buchungsdaten, Belege und Auswertungen lassen sich so in einem Format austauschen, das der Steuerberater des Mandanten unmittelbar weiterverwenden kann. Diese Anschlussfähigkeit ist ein wesentlicher Grund, warum die Zusammenarbeit trotz räumlicher Distanz funktioniert.
Die DATEV-Anbindung sorgt dafür, dass der Steuerberater jederzeit auf die aktuelle Buchhaltung zugreifen kann, ohne dass Daten mühsam konvertiert oder doppelt erfasst werden müssen. Für den Mandanten bedeutet das ein reibungsloses Zusammenspiel dreier Beteiligter – Unternehmen, BPO-Dienstleister und Steuerberater – auf einer gemeinsamen technischen Grundlage. Mehr zu den Bausteinen des DATEV-Ökosystems und der digitalen Belegverarbeitung finden Sie in unseren Beiträgen zu DATEV Rechnungswesen und DATEV Unternehmen online.

Digitale Belegflüsse vom Eingang bis zur Verbuchung

Ein moderner Belegfluss beginnt beim Mandanten: Eingangsrechnungen werden gescannt oder digital empfangen, Ausgangsrechnungen elektronisch erzeugt. Über eine gemeinsame Plattform – etwa ein DATEV-Belegportal oder ein vergleichbares System – gelangen die Belege zum Dienstleister, der sie prüft, kontiert und verbucht. Idealerweise unterstützen Texterkennung und Vorerfassung diesen Schritt, sodass wiederkehrende Belege effizient verarbeitet werden. Die Originalbelege bleiben dabei revisionssicher archiviert.
Dieser digitale Fluss hat mehrere Vorteile: Belege gehen seltener verloren, der Bearbeitungsstand ist jederzeit transparent, und die Verarbeitung erfolgt zeitnah statt gebündelt am Monatsende. Zugleich stellt er Anforderungen an die revisionssichere Archivierung und die Nachvollziehbarkeit, wie sie die GoBD verlangen. Eine saubere, dokumentierte Prozessgestaltung ist deshalb nicht nur eine Effizienz-, sondern auch eine Compliance-Frage – dazu vertiefend unser Beitrag zur GoBD-konformen Archivierung.

Kollaboration, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege

Gute Zusammenarbeit im Outsourcing lebt von klaren Verantwortlichkeiten und Kommunikationswegen. Wer liefert welche Belege bis wann? Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen? In welchen Fristen erfolgt die Verbuchung, wann liegen die monatlichen Auswertungen vor? Solche Abläufe sollten definiert, dokumentiert und eingespielt sein. Ein fester Ansprechpartner oder ein kleines Betreuungsteam beim Dienstleister erleichtert die Zusammenarbeit erheblich und schafft Kontinuität.
Ebenso wichtig ist die Sprache. Ein auf DACH-Mandanten spezialisierter Anbieter arbeitet in deutscher Sprache und mit deutschem Fachvokabular, was Missverständnisse reduziert und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erleichtert. Für den Mandanten empfiehlt es sich, von Beginn an feste Prozesse und Service-Level zu vereinbaren, etwa Bearbeitungsfristen und Reaktionszeiten. So wird aus der Auslagerung ein planbarer Regelbetrieb statt einer losen Ad-hoc-Beziehung.
Praxis-Hinweis

Der Erfolg einer Auslagerung entscheidet sich an den Schnittstellen. Legen Sie fest, wie Belege digital übergeben werden, welche Fristen gelten und wer bei Rückfragen zuständig ist. Ein sauber definierter, digitaler Belegfluss mit DATEV-Anschluss ist die halbe Miete – beginnen Sie mit der Prozessgestaltung, nicht mit der Technik allein.

Kapitel 04 · Automatisierung & digitale Tools

Automatisierung und digitale Werkzeuge im Accounting-BPO

Was ausgelagertes Rechnungswesen heute wirtschaftlich und skalierbar macht, ist der hohe Automatisierungsgrad. Von der Belegerkennung über regelbasierte Verbuchung bis zur automatisierten Umsatzsteuer-Logik verschieben digitale Werkzeuge den Aufwand von der manuellen Erfassung hin zu Prüfung und Steuerung. Dieses Kapitel ordnet die typischen Automatisierungsbausteine ein.

Automatisierung ist im Rechnungswesen kein Selbstzweck, sondern Antwort auf zwei Herausforderungen: den wachsenden Belegdurchsatz und den Fachkräftemangel. Wo früher jede Rechnung manuell erfasst wurde, übernehmen heute Software und Regeln einen großen Teil der Routinearbeit. Der Mensch konzentriert sich auf die Fälle, die Urteilsvermögen erfordern – Prüfung, Klärung, Ausnahmen. Für einen BPO-Anbieter ist dieser Hebel zentral, weil er Qualität und Effizienz zugleich steigert.

Belegerfassung, Texterkennung und Vorkontierung

Der erste große Automatisierungsschritt liegt bei der Belegerfassung. Moderne Systeme lesen Rechnungen per Texterkennung aus, erkennen Lieferant, Betrag, Datum und Steuerkennzeichen und schlagen eine Kontierung vor. Bei wiederkehrenden Belegen lernt das System typische Muster und beschleunigt die Verarbeitung erheblich. Statt jeden Beleg von Hand einzugeben, prüft und bestätigt die Buchhaltung die vorgeschlagenen Werte – ein Prozess, der schneller und weniger fehleranfällig ist.
Für die Qualität ist entscheidend, dass Automatisierung mit Kontrolle einhergeht. Vorschläge sind kein Freibrief: Sie müssen geprüft, plausibilisiert und bei Bedarf korrigiert werden. Ein guter Dienstleister kombiniert deshalb Automatisierung mit klaren Prüfschritten und Vier-Augen-Prinzipien an den kritischen Stellen. So entsteht ein Prozess, der schnell ist, ohne die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu gefährden – ein Anspruch, den die GoBD ausdrücklich erheben.

Regelbasierte Verbuchung und Umsatzsteuer-Logik

Über die Erfassung hinaus lassen sich viele Buchungsvorgänge regelbasiert abbilden. Wiederkehrende Geschäftsvorfälle, Daueraufträge, typische Kostenarten und Standardkontierungen können in Regeln hinterlegt werden, die das System automatisch anwendet. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung – Steuersätze, Vorsteuerabzug, innergemeinschaftliche Vorgänge – lässt sich in erheblichem Umfang systemseitig unterstützen, was gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften Fehler reduziert.
Die Automatisierung der Umsatzsteuer ist ein Feld für sich, das an der Schnittstelle von Buchhaltung und Steuerrecht liegt. Regeln können viel abfangen, doch die Verantwortung für die korrekte steuerliche Würdigung bleibt eine fachliche Aufgabe. Wo Automatisierung an ihre Grenzen stößt – etwa bei komplexen oder neuartigen Sachverhalten – ist menschliche und steuerliche Prüfung unverzichtbar. Vertiefend dazu unser Beitrag zur Umsatzsteuer-Automatisierung.

Grenzen der Automatisierung und die Rolle des Menschen

So leistungsfähig digitale Werkzeuge sind – sie ersetzen nicht das fachliche Urteil. Automatisierung glänzt bei standardisierten, wiederkehrenden Vorgängen, stößt aber bei Ausnahmen, Unklarheiten und Ermessensfragen an Grenzen. Ein falsch trainiertes System kann Fehler sogar systematisch vervielfachen, wenn niemand die Ergebnisse kritisch prüft. Deshalb bleibt der geschulte Buchhalter, der Muster erkennt, Plausibilitäten prüft und im Zweifel Rücksprache hält, das Rückgrat jedes seriösen Prozesses.
Für den Mandanten ist es wichtig, Automatisierung realistisch einzuordnen: Sie ist ein starker Hebel für Effizienz und Konsistenz, aber kein Ersatz für Fachkompetenz und Kontrolle. Ein guter BPO-Anbieter macht transparent, welche Schritte automatisiert und welche manuell geprüft werden, und dokumentiert diese Abläufe nachvollziehbar. Diese Transparenz ist zugleich eine Anforderung der Ordnungsmäßigkeit: Wer automatisiert bucht, muss die Verfahren dokumentieren und ihre Zuverlässigkeit sicherstellen.
Stärken
  • Schnellere Belegerfassung durch Texterkennung
  • Weniger Tippfehler und Erfassungslücken
  • Regelbasierte Verbuchung wiederkehrender Vorgänge
  • Systemseitige Unterstützung der Umsatzsteuer-Logik
  • Höhere Skalierbarkeit bei wachsendem Belegvolumen
  • Zeitnahe, konsistente Ergebnisse
Einschränkungen
  • Automatisierung braucht menschliche Prüfung
  • Falsch trainierte Regeln vervielfachen Fehler
  • Ausnahmen und Ermessensfragen bleiben manuell
  • Verfahren müssen GoBD-konform dokumentiert sein
  • Steuerliche Würdigung bleibt fachliche Aufgabe
  • Transparenz über automatisierte Schritte nötig
Kapitel 05 · Schnittstellen & Ökosystem

Schnittstellen und Ökosystem: ERP, DATEV und Bankanbindung

Ausgelagertes Rechnungswesen funktioniert nur, wenn Daten reibungslos fließen. Entscheidend sind die Schnittstellen zum ERP-System des Mandanten, zur DATEV-Welt des Steuerberaters und zu den Banken. Dieses Kapitel beschreibt das technische Ökosystem, in dem ein Accounting-BPO agiert, und zeigt, worauf bei der Integration zu achten ist.

Ein BPO-Dienstleister steht nie für sich allein, sondern ist in eine bestehende Systemlandschaft eingebettet. Auf der einen Seite das ERP- oder Warenwirtschaftssystem des Mandanten, in dem Aufträge, Rechnungen und Bewegungen entstehen; auf der anderen Seite die DATEV-Umgebung, über die der Steuerberater angebunden ist; dazwischen die Banken, deren Kontobewegungen abgeglichen werden müssen. Die Qualität der Zusammenarbeit hängt maßgeblich davon ab, wie gut diese Systeme miteinander sprechen.

Anbindung an ERP- und Vorsysteme

Viele Mittelständler betreiben ein ERP- oder Warenwirtschaftssystem, in dem ein Großteil der buchungsrelevanten Daten bereits entsteht – Ausgangsrechnungen, Bestellungen, Lagerbewegungen. Idealerweise werden diese Daten über eine Schnittstelle strukturiert an die Buchhaltung übergeben, statt sie erneut zu erfassen. Je nach System reicht das Spektrum von standardisierten Exportformaten über Datei-Übergaben bis zu direkten, automatisierten Schnittstellen. Ziel ist immer, Doppelerfassung und Medienbrüche zu vermeiden.
Für den Mandanten lohnt es sich, früh zu klären, wie das eigene ERP an den Dienstleister angebunden werden kann und in welchem Format Daten übergeben werden. Eine saubere Integration reduziert Aufwand und Fehlerquellen erheblich. Gleichzeitig ist auf Datenqualität zu achten: Was im Vorsystem falsch oder unvollständig erfasst wird, pflanzt sich in die Buchhaltung fort. Die Schnittstelle ist damit auch ein Ort der Qualitätssicherung, nicht nur des Datentransports.

DATEV als Drehscheibe zum Steuerberater

Die zweite zentrale Schnittstelle führt zur DATEV-Welt. Über sie werden Buchungsdaten, Belege und Auswertungen mit dem Steuerberater geteilt. Weil DATEV im deutschen Markt so verbreitet ist, bildet sie die natürliche Drehscheibe: Der BPO-Anbieter bucht DATEV-kompatibel, der Steuerberater greift auf denselben Datenbestand zu, erstellt Abschlüsse und Steuererklärungen. So entsteht ein durchgängiger Fluss, ohne dass Daten zwischen den Beteiligten neu aufbereitet werden müssen.
Diese Drehscheibenfunktion ist ein wesentlicher Grund für die Praxistauglichkeit des Modells. Sie ermöglicht es, dass Mandant, Dienstleister und Steuerberater arbeitsteilig auf einer gemeinsamen Grundlage arbeiten, obwohl sie an verschiedenen Orten sitzen. Die genaue Ausgestaltung – welche DATEV-Programme und -Portale genutzt werden, welche Zugriffsrechte bestehen – sollte zwischen allen Beteiligten abgestimmt und dokumentiert sein. Details zu den einzelnen Bausteinen finden sich in unseren Beiträgen zum DATEV Rechnungswesen und zu DATEV Unternehmen online.

Bankanbindung und Zahlungsverkehr

Die dritte Schnittstelle betrifft die Banken. Kontobewegungen müssen mit den Buchungen abgeglichen, offene Posten ausgeziffert, Zahlungseingänge zugeordnet werden. Über elektronische Kontoauszüge und Bankschnittstellen lassen sich diese Daten automatisiert einlesen und mit der Buchhaltung abstimmen. Manche Mandanten binden den Dienstleister auch in vorbereitende Aufgaben des Zahlungsverkehrs ein, etwa die Erstellung von Zahlungsvorschlägen – wobei die Freigabe und Auslösung von Zahlungen aus Sicherheitsgründen typischerweise beim Mandanten verbleibt.
Bei der Bankanbindung sind Sicherheit und klare Berechtigungen besonders wichtig. Es sollte eindeutig geregelt sein, wer welche Daten einsehen und welche Aktionen auslösen darf. Ein sauber getrenntes Rollenkonzept – Buchung und Abstimmung beim Dienstleister, Zahlungsfreigabe beim Mandanten – schützt vor Missbrauch und wahrt die interne Kontrolle. Auch hier gilt: Die technische Anbindung muss von organisatorischen Regeln und Berechtigungskonzepten flankiert werden.
Schnittstelle Funktion Worauf zu achten ist
ERP / Warenwirtschaft Übergabe buchungsrelevanter Daten Format klären, Doppelerfassung vermeiden, Datenqualität sichern
DATEV Drehscheibe zum Steuerberater Programme, Portale und Zugriffsrechte abstimmen
Bankanbindung Kontoabgleich und Zahlungsvorbereitung Rollen trennen, Freigaben beim Mandanten belassen
Belegportal Digitaler Belegaustausch Revisionssichere Archivierung nach GoBD
Integration früh planen

Die Schnittstellen zu ERP, DATEV und Bank entscheiden über den Aufwand im Tagesgeschäft. Klären Sie vor dem Start, welche Systeme wie angebunden werden, welche Formate genutzt und welche Berechtigungen vergeben werden. Eine durchdachte Integration mit sauberem Rollenkonzept ist die Grundlage für einen reibungsarmen, sicheren Betrieb.

Kapitel 06 · Abgrenzung

Abgrenzung: externes BPO, Steuerberater und Inhouse-Buchhaltung

Eine der häufigsten Fragen im Mittelstand lautet: Wofür brauche ich einen BPO-Dienstleister, wofür einen Steuerberater, und was mache ich selbst? Die drei Modelle schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Entscheidend ist, ihre unterschiedlichen Rollen, Stärken und rechtlichen Grenzen zu verstehen.

In der Praxis werden Accounting-BPO, Steuerberatung und interne Buchhaltung oft durcheinandergebracht. Dabei erfüllen sie verschiedene Funktionen. Wer diese Unterschiede kennt, kann eine bewusste, arbeitsteilige Aufstellung wählen, statt Leistungen doppelt einzukaufen oder Lücken zu lassen. Die folgende Einordnung ist qualitativ und ersetzt keine individuelle Beratung – die konkrete Aufteilung hängt von Größe, Branche und Komplexität des Unternehmens ab.

Externes BPO: Prozesskapazität und Skalierung

Das externe Accounting-BPO übernimmt die laufenden, operativen Prozesse des Rechnungswesens: Buchhaltung, Lohnabrechnung, Reporting, Abschlussvorbereitung. Seine Stärke liegt in Prozesstiefe, Standardisierung, Automatisierung und Skalierbarkeit. Es eignet sich besonders für Unternehmen, die ein hohes oder schwankendes Belegvolumen haben, die intern keine Buchhaltung aufbauen wollen oder die Kontinuität unabhängig von einzelnen Mitarbeitenden sicherstellen möchten. Der Dienstleister liefert die operative Umsetzung – die steuerliche Verantwortung übernimmt er jedoch nicht.
Der Gewinn liegt in der Entlastung: Das Unternehmen muss keine eigene Buchhaltungsabteilung vorhalten, keine Software lizenzieren und pflegen, keine Vertretungen bei Ausfall organisieren. Im Gegenzug gibt es einen Teil der direkten Kontrolle ab und muss in klare Prozesse, Schnittstellen und Kommunikation investieren. BPO ist damit vor allem eine Frage der Prozess- und Kapazitätsentscheidung, weniger eine Frage der steuerlichen Beratung.

Steuerberater: Berufsträger mit rechtlicher Verantwortung

Der Steuerberater ist ein zugelassener Berufsträger mit einer geschützten, gesetzlich geregelten Funktion. Er verantwortet die steuerliche Beratung, erstellt und zeichnet bestimmte Steuererklärungen, vertritt den Mandanten gegenüber dem Finanzamt und übernimmt die abschließende Verantwortung für den Jahresabschluss und die steuerliche Würdigung. Diese Aufgaben darf ein reiner BPO-Dienstleister in Deutschland nicht erbringen – sie sind den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Daraus folgt eine klare Arbeitsteilung: Das BPO liefert die prüfungsfähige buchhalterische Grundlage, der Steuerberater setzt darauf auf und verantwortet die steuerlichen Ergebnisse. Beide arbeiten idealerweise Hand in Hand, häufig über die gemeinsame DATEV-Datenbasis. Für den Mandanten bedeutet das: Ein BPO ersetzt den Steuerberater nicht, sondern entlastet ihn von operativer Routine, sodass sich der Berater auf die beratungsintensiven, verantwortungsvollen Aufgaben konzentrieren kann. Die steuerliche Endverantwortung bleibt beim Mandanten und seinem Steuerberater.

Inhouse-Buchhaltung: Kontrolle und Nähe

Die interne Buchhaltung schließlich hält die Prozesse im eigenen Haus. Ihr Vorteil ist die unmittelbare Nähe zum Geschäft, die direkte Kontrolle und das interne Wissen über die Besonderheiten des Unternehmens. Für Betriebe mit stabilem, überschaubarem Volumen und ausreichend qualifiziertem Personal kann das die passende Lösung sein. Ihre Schwäche liegt in der Verwundbarkeit: Ausfälle, Fluktuation und Fachkräftemangel treffen kleine interne Teams besonders hart, und der Aufwand für Software, Weiterbildung und Vertretung bleibt im Haus.
In der Realität gibt es selten ein reines Modell. Viele Unternehmen kombinieren: Sie halten bestimmte Aufgaben intern, lagern andere an ein BPO aus und binden den Steuerberater für die verantwortlichen Tätigkeiten ein. Die Kunst besteht darin, die Aufteilung bewusst zu gestalten, Schnittstellen sauber zu definieren und Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen. Welche Mischung optimal ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte gemeinsam mit dem Steuerberater durchdacht werden.
Modell Rolle Stärke Grenze
Externes BPO Operative Prozesse Skalierung, Automatisierung, Kontinuität Keine steuerliche Verantwortung
Steuerberater Berufsträger mit Verantwortung Steuerberatung, Vertretung, Endverantwortung Nicht auf volumenstarke Routine ausgelegt
Inhouse-Buchhaltung Interne Umsetzung Nähe, Kontrolle, internes Wissen Verwundbar, ressourcenintensiv
Rollen nicht verwechseln

Ein Accounting-BPO ist kein Ersatz für den Steuerberater. Die steuerliche Beratung, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die steuerliche Endverantwortung bleiben beim Berufsträger und beim Mandanten. Klären Sie vor der Auslagerung eindeutig, welche Aufgaben beim Dienstleister, beim Steuerberater und im eigenen Haus liegen – dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Kapitel 07 · Onboarding & Zusammenarbeit

Onboarding und Zusammenarbeit im laufenden Betrieb

Der Wechsel zu einem ausgelagerten Rechnungswesen ist ein Projekt mit klaren Phasen. Über den Erfolg entscheiden ein sauberer Übergang, die Migration der Datenbestände, die Definition von Prozessen und Verantwortlichkeiten sowie eine eingespielte Zusammenarbeit im Regelbetrieb. Dieses Kapitel skizziert einen typischen Ablauf – qualitativ und ohne Anspruch auf einen bestimmten Anbieter.

Viele Vorbehalte gegenüber Outsourcing rühren aus der Sorge vor einem holprigen Übergang: Wie kommen die Altdaten hinüber? Was passiert im ersten Monat? Wer ist zuständig, wenn etwas unklar ist? Ein strukturiertes Onboarding beantwortet diese Fragen vorab. Es überführt die bisherige Buchhaltung geordnet in den neuen Prozess und schafft die Grundlage für einen ruhigen, planbaren Betrieb. Je besser diese Phase vorbereitet ist, desto reibungsloser läuft die spätere Zusammenarbeit.

Analyse, Übernahme und Datenmigration

Am Anfang steht die Analyse der Ausgangslage: Welche Systeme sind im Einsatz, wie sieht der bestehende Kontenrahmen aus, welche Belegarten fallen an, welche Besonderheiten hat das Unternehmen? Auf dieser Grundlage wird der Übergang geplant. Ein zentraler Schritt ist die Datenmigration – die Übernahme der bestehenden Buchhaltungsdaten, Stammdaten und offenen Posten in die Umgebung des Dienstleisters. Weil diese Daten die Basis aller künftigen Arbeit bilden, muss die Migration sorgfältig, vollständig und nachvollziehbar erfolgen.
Gerade bei einem Wechsel des Buchhaltungspartners ist auf Kontinuität zu achten: Kontenrahmen und Kontierungslogik sollten möglichst konsistent fortgeführt werden, damit Auswertungen vergleichbar bleiben. Ebenso wichtig ist die Abstimmung mit dem Steuerberater, dessen Datenbasis nicht brechen darf. Ein guter Übergang plant einen Stichtag, dokumentiert die Übernahme und stellt sicher, dass keine Geschäftsvorfälle verloren gehen oder doppelt erfasst werden. Diese Sorgfalt zahlt sich im gesamten weiteren Betrieb aus.

Prozessdefinition, Rollen und Service-Level

Parallel zur technischen Migration wird die Zusammenarbeit definiert. Welche Belege liefert der Mandant in welcher Form und Frist? Wer beim Dienstleister ist Ansprechpartner? In welchen Zeiträumen erfolgt die Verbuchung, wann liegen Auswertungen und Reportings vor? Welche Freigaben verbleiben beim Mandanten? Solche Fragen werden in klaren Prozessen und, sinnvollerweise, in vereinbarten Service-Levels festgehalten. Sie schaffen Verbindlichkeit und Erwartungssicherheit auf beiden Seiten.
Ebenso gehört in diese Phase die vertragliche und datenschutzrechtliche Grundlage: der Dienstleistungsvertrag mit klarem Leistungsumfang und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Diese Dokumente sollten vor dem Start vorliegen und die Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnen. Ein sauberes Onboarding verzahnt Technik, Prozesse und Verträge, sodass der erste Echtbetrieb nicht zur Improvisation gerät, sondern auf einem festen Fundament steht.

Der eingespielte Regelbetrieb

Nach dem Übergang folgt der Regelbetrieb – der eigentliche Zweck der Auslagerung. Hier zeigt sich, ob die Vorbereitung getragen hat: Belege fließen digital, werden zeitnah verbucht, Konten abgestimmt, Auswertungen erstellt. Ein fester Ansprechpartner oder ein kleines Betreuungsteam sorgt für Kontinuität und kurze Wege bei Rückfragen. Regelmäßige Abstimmungen – etwa monatliche Reportings und periodische Reviews – halten die Zusammenarbeit auf Kurs und schaffen Transparenz über Qualität und Fristen.
Guter Regelbetrieb ist nicht statisch. Prozesse werden nachjustiert, neue Belegarten integriert, Automatisierungen verfeinert, veränderte Anforderungen aufgenommen. Wichtig ist, dass Mandant, Dienstleister und Steuerberater im Gespräch bleiben und Probleme früh adressieren. Wer die Zusammenarbeit als lebendige Partnerschaft versteht und nicht als reine Dienstleistung von der Stange, holt den größten Nutzen aus der Auslagerung – und erkennt frühzeitig, wenn Anpassungen nötig sind.
01
Analyse der Ausgangslage
Erfassen Sie Systeme, Kontenrahmen, Belegarten und Besonderheiten. Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage für einen geordneten Übergang und die spätere Prozessgestaltung.
02
Verträge und AVV schließen
Legen Sie Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten und Datenschutz vertraglich fest – inklusive Dienstleistungsvertrag und Auftragsverarbeitungsvertrag – bevor der Betrieb startet.
03
Datenmigration durchführen
Übernehmen Sie Buchhaltungs- und Stammdaten sowie offene Posten sorgfältig und nachvollziehbar. Achten Sie auf Kontinuität des Kontenrahmens und Abstimmung mit dem Steuerberater.
04
Prozesse und Service-Level definieren
Klären Sie Belegübergabe, Fristen, Ansprechpartner, Freigaben und Reporting. Halten Sie diese Vereinbarungen verbindlich fest, um Erwartungssicherheit zu schaffen.
05
Regelbetrieb einspielen und pflegen
Führen Sie den laufenden Betrieb mit festem Ansprechpartner und regelmäßigen Reviews. Justieren Sie Prozesse nach und halten Sie Mandant, Dienstleister und Steuerberater im Gespräch.
Kapitel 08 · Einsatz im Mittelstand

Einsatz im Mittelstand: typische Konstellationen und Nutzen

Für welche Unternehmen lohnt sich Accounting-Outsourcing besonders, und wo liegen die Grenzen? Der Mittelstand ist heterogen, und die passende Antwort hängt von Größe, Wachstum, Internationalität und Ressourcen ab. Die folgenden Muster zeigen typische Konstellationen im DACH-Mittelstand als Orientierung, nicht als abschließende Liste.

Was viele Mittelständler eint, ist die Spannung zwischen wachsenden Anforderungen und begrenzten Ressourcen. Buchhaltung und Lohnabrechnung müssen korrekt, fristgerecht und prüfungssicher erledigt werden, doch qualifiziertes Personal ist knapp und teuer. Genau hier setzt Accounting-BPO an: Es bietet spezialisierte Kapazität und Prozesstiefe, ohne dass das Unternehmen eine eigene Abteilung aufbauen muss. Ob das sinnvoll ist, hängt von der konkreten Lage ab – die folgenden Beispiele illustrieren, wann es besonders passt.
Wachsendes Unternehmen ohne Buchhaltung

Ein junges, wachsendes Unternehmen will keine eigene Buchhaltungsabteilung aufbauen und lagert die laufenden Prozesse aus, um sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Fokus aufs Kerngeschäft
Fachkräftemangel in der Buchhaltung

Ein etablierter Betrieb findet keine Nachbesetzung für ausscheidende Buchhaltungskräfte und sichert Kontinuität durch Auslagerung an ein spezialisiertes Team.

Kontinuität sichern
Internationale Konzerntochter

Eine Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns braucht deutsche Rechnungslegung und Reporting in Konzernsprache – ein spezialisierter Anbieter überbrückt beide Welten.

Zwei Welten verbinden
Schwankendes Belegvolumen

Ein saisonal oder projektbedingt schwankendes Volumen lässt sich intern schwer abbilden. Ein skalierbarer Dienstleister federt Spitzen ab, ohne feste Kapazität vorzuhalten.

Skalierbare Kapazität

Wann Auslagerung besonders passt – und wann nicht

Accounting-BPO passt besonders gut, wenn Prozesse standardisierbar sind, das Volumen eine Automatisierung lohnt, interner Aufbau unwirtschaftlich oder personell nicht darstellbar ist und Kontinuität einen hohen Stellenwert hat. Auch für internationale Konstellationen, in denen deutsche Rechnungslegung mit Konzern-Reporting verbunden werden muss, spielt ein spezialisierter Anbieter seine Stärken aus. In diesen Fällen überwiegt der Nutzen aus Entlastung, Skalierbarkeit und Fachkompetenz meist deutlich.
Weniger passend ist die Auslagerung, wenn ein Unternehmen sehr individuelle, beratungsintensive oder häufig wechselnde Prozesse hat, die sich schlecht standardisieren lassen, oder wenn die unmittelbare interne Kontrolle aus strategischen Gründen unverzichtbar ist. Auch sehr kleine Betriebe mit minimalem Volumen fahren mitunter mit dem Steuerberater allein gut. Die Entscheidung sollte deshalb nüchtern anhand von Volumen, Standardisierbarkeit, Ressourcen und Kontrollbedarf getroffen werden – und im Zweifel mit dem Steuerberater abgestimmt sein.
Stärken
  • Entlastung von administrativer Routine
  • Kontinuität unabhängig von einzelnen Mitarbeitenden
  • Zugang zu spezialisiertem Fachwissen
  • Skalierbarkeit bei schwankendem Volumen
  • Verbindung deutscher Rechnungslegung mit Konzern-Reporting
  • Kein eigener Aufbau von Software und Kapazität
Einschränkungen
  • Teil der direkten Kontrolle wird abgegeben
  • Klare Prozesse und Schnittstellen sind Pflicht
  • Sehr individuelle Prozesse eignen sich schlecht
  • Steuerliche Verantwortung bleibt beim Mandanten
  • Datenschutz bei grenzüberschreitender Verarbeitung beachten
  • Abhängigkeit vom Dienstleister strukturiert managen
Kapitel 09 · Kosten, GoBD & DSGVO

Kosten, GoBD und DSGVO bei grenzüberschreitender Auftragsverarbeitung

Die Auslagerung des Rechnungswesens berührt drei sensible Felder zugleich: die Kostenlogik, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach GoBD und den Datenschutz bei grenzüberschreitender Verarbeitung. Weil die Leistung aus dem EU-Raum erbracht wird, verdienen Auftragsverarbeitung, Serverstandort und Datentransfer besondere Aufmerksamkeit. Die folgenden Ausführungen sind allgemeiner Natur und stellen ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Anders als bei rein technischen Fragen entscheidet hier die konkrete Ausgestaltung über die Konformität. Kosten lassen sich seriös nur individuell beziffern, die GoBD verlangen nachvollziehbare Verfahren, und die DSGVO stellt bei der Einbindung eines Dienstleisters klare Anforderungen. Dieses Kapitel ordnet die drei Felder ein, ohne konkrete Preise zu nennen und ohne die notwendige fachkundige Prüfung zu ersetzen.

Kostenlogik statt Preisliste

Die Kosten eines Accounting-BPO hängen von vielen Faktoren ab: Belegvolumen, Zahl der Mitarbeitenden in der Lohnabrechnung, Komplexität der Buchhaltung, gewünschtem Reporting und dem vereinbarten Leistungsumfang. Deshalb lassen sich keine pauschalen Preise seriös nennen; konkrete Konditionen sind stets individuell beim Anbieter zu erfragen und vertraglich zu vereinbaren. Wichtiger als die absolute Zahl ist die Betrachtung der Gesamtkosten im Vergleich: Was kostet die Auslagerung gegenüber dem Aufbau und Betrieb einer internen Buchhaltung, inklusive Personal, Software, Weiterbildung und Vertretung?
Ein fairer Vergleich berücksichtigt nicht nur die direkten Gebühren, sondern auch die indirekten Effekte: die Entlastung der Geschäftsführung, die vermiedene Verwundbarkeit bei Personalausfall, die planbaren Konditionen und die Skalierbarkeit. Zugleich sollten die Vertragsmodalitäten – Laufzeiten, Kündigungsfristen, Leistungsanpassungen – klar sein, um Abhängigkeiten zu managen. Die wirtschaftliche Bewertung ist eine unternehmerische Entscheidung, die individuell zu treffen und idealerweise mit dem Steuerberater zu spiegeln ist.

GoBD: Ordnungsmäßigkeit bleibt Pflicht des Mandanten

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten unabhängig davon, wer die Buchhaltung faktisch erledigt. Auch bei ausgelagerter Buchführung bleibt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit beim Mandanten. Das bedeutet: Die Verfahren müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar sein, Belege revisionssicher archiviert und die Prozesse in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden.
Für die Zusammenarbeit mit einem BPO-Anbieter heißt das, dass die digitalen Belegflüsse, die Archivierung und die Verfahren GoBD-konform gestaltet sein müssen. Der Dienstleister sollte darlegen können, wie er diese Anforderungen erfüllt, und der Mandant sollte dies prüfen und dokumentieren. Wo Daten im EU-Ausland verarbeitet werden, ist zusätzlich der Zugriff der deutschen Finanzverwaltung im Prüfungsfall zu bedenken; die entsprechenden Regelungen und Voraussetzungen sind am aktuellen Stand mit dem Steuerberater zu klären. Vertiefend dazu unser Beitrag zur GoBD-konformen Archivierung.

DSGVO: Auftragsverarbeitung im EU-Raum als Vorteil

Weil ein BPO-Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Mandanten verarbeitet – etwa Lohn- und Personaldaten sowie Daten aus Geschäftsvorfällen –, ist die Zusammenarbeit datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeitung einzuordnen. Kern ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Gegenstand, Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Ohne einen solchen AVV ist die Verarbeitung nicht zulässig – er gehört zwingend zum Vertragswerk.
Ein wesentlicher Vorteil der Konstellation getsix ist, dass die Verarbeitung innerhalb der EU stattfindet. Polen ist Mitgliedstaat der Europäischen Union, sodass die Daten den einheitlichen, hohen Schutzstandard der DSGVO nicht verlassen. Anders als bei einer Auslagerung in ein Drittland sind keine zusätzlichen Transfermechanismen wie Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss erforderlich, und es entsteht kein Drittlandtransfer im Sinne der DSGVO. Der EU-Datenraum ist damit ein klarer Pluspunkt gegenüber Anbietern außerhalb Europas.
Gleichwohl bleibt Sorgfalt geboten. Transparenz über Serverstandort und Datenverarbeitung, ein Verzeichnis etwaiger Unterauftragsverarbeiter, klare Zugriffs- und Berechtigungskonzepte sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen gehören in jede Prüfung. Der Mandant bleibt als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO in der Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die Einhaltung zu überwachen. Wo besonders sensible Daten – etwa in der Lohnabrechnung – verarbeitet werden, ist diese Sorgfalt besonders zu betonen. Die verbindliche Bewertung gehört zum Datenschutzbeauftragten und, für steuerliche Fragen, zum Steuerberater.
GoBD, DSGVO & Auftragsverarbeitung – was zu prüfen ist

Bei der Auslagerung des Rechnungswesens an einen EU-Dienstleister entscheidet die konkrete Ausgestaltung über die Konformität mit GoBD und DSGVO. Die folgenden Punkte gehören in jede Prüfung – als Checkliste, nicht als Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung ziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine zur Rechtsberatung befugte Person hinzu, für steuerliche Fragen Ihren Steuerberater.

AVV
Liegt ein vollständiger Auftragsverarbeitungsvertrag mit klaren Pflichten und TOM vor?
EU-Datenraum
Verarbeitung innerhalb der EU (Polen)? Kein Drittlandtransfer, DSGVO-Schutzniveau gewahrt.
Serverstandort
Wo werden Daten gespeichert und verarbeitet? Transparenz und Unterauftragsverarbeiter prüfen.
GoBD
Sind Verfahren, Archivierung und Verfahrensdokumentation ordnungsmäßig und nachvollziehbar?
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Ausführungen zu Kosten, GoBD, DSGVO, Auftragsverarbeitung und Serverstandort sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Die steuerliche Endverantwortung bleibt beim Mandanten und seinem Steuerberater. Für die verbindliche Bewertung Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten, eine zur Rechtsberatung befugte Person und Ihren Steuerberater. Konkrete Konditionen sind beim Anbieter zu prüfen.

Kapitel 10 · Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zu getsix und Accounting-Outsourcing

Diese Fragen tauchen in unseren Gesprächen zur Auslagerung von Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen am häufigsten auf – sachlich und allgemein beantwortet. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ersetzt das nicht; dafür sind Ihr Steuerberater, eine zur Rechtsberatung befugte Person und Ihr Datenschutzbeauftragter zuständig.

Was genau ist getsix?
getsix ist ein Dienstleister für ausgelagerte Buchhaltung, Lohnabrechnung, Rechnungswesen und Business-Process-Outsourcing mit Fokus auf deutschsprachige und mitteleuropäische Mandanten. Firmensitz und ein wesentlicher Teil der Leistungserbringung liegen in Polen, also innerhalb der EU, während sich die Zielgruppe im DACH-Raum befindet. In diesem Beitrag steht getsix stellvertretend für den Typ des Accounting-BPO-Anbieters; die Darstellung ist herstellerneutral, konkrete Leistungen und Konditionen sind beim Anbieter zu prüfen.
Ist ein Accounting-BPO dasselbe wie ein Steuerberater?
Nein. Ein Accounting-BPO übernimmt operative Prozesse des Rechnungswesens wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Reporting. Steuerberatung im rechtlichen Sinne – etwa die Vertretung gegenüber dem Finanzamt, bestimmte Steuererklärungen und die steuerliche Endverantwortung – ist in Deutschland den steuerberatenden Berufen vorbehalten und darf ein reiner BPO-Dienstleister nicht erbringen. Beide ergänzen sich: Das BPO liefert die buchhalterische Grundlage, der Steuerberater verantwortet die steuerlichen Ergebnisse. Die steuerliche Endverantwortung bleibt beim Mandanten und seinem Steuerberater.
Ist es ein Problem, dass die Verarbeitung in Polen stattfindet?
Polen ist Mitgliedstaat der EU, sodass die Verarbeitung innerhalb des einheitlichen europäischen Datenraums bleibt und dem hohen Schutzniveau der DSGVO unterliegt. Anders als bei einer Auslagerung in ein Drittland entsteht kein Drittlandtransfer, und zusätzliche Transfermechanismen wie Standardvertragsklauseln sind hierfür nicht erforderlich. Der EU-Datenraum ist damit ein Vorteil gegenüber außereuropäischen Anbietern. Erforderlich bleibt ein Auftragsverarbeitungsvertrag sowie Transparenz über Serverstandort und Unterauftragsverarbeiter.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ja. Weil der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Mandanten verarbeitet, ist die Zusammenarbeit datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist dafür zwingend erforderlich; er regelt Gegenstand, Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten. Der AVV sollte vor dem Start vorliegen. Als Verantwortlicher bleibt der Mandant in der Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die Einhaltung zu überwachen.
Bleibt meine Buchhaltung GoBD-konform, wenn ich sie auslagere?
Die GoBD gelten unabhängig davon, wer die Buchhaltung faktisch erledigt; die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit bleibt beim Mandanten. Die Verfahren müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar sein, Belege revisionssicher archiviert und die Abläufe in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden. Der Dienstleister sollte darlegen können, wie er diese Anforderungen erfüllt. Bei Verarbeitung im EU-Ausland ist zusätzlich der Zugriff der Finanzverwaltung im Prüfungsfall zu bedenken und mit dem Steuerberater zu klären.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit DATEV?
Ein auf DACH-Mandanten spezialisierter Anbieter arbeitet in der Regel DATEV-kompatibel. Buchungsdaten, Belege und Auswertungen lassen sich so in einem Format austauschen, das der Steuerberater unmittelbar weiterverwenden kann. DATEV wirkt als Drehscheibe zwischen Unternehmen, BPO-Dienstleister und Steuerberater und ermöglicht arbeitsteiliges Arbeiten auf gemeinsamer Datenbasis, obwohl die Beteiligten an verschiedenen Orten sitzen. Welche DATEV-Programme und -Portale genutzt werden, sollte zwischen allen Beteiligten abgestimmt und dokumentiert sein.
Was kostet ausgelagerte Buchhaltung?
Pauschale Preise lassen sich seriös nicht nennen. Die Kosten hängen von Belegvolumen, Zahl der Mitarbeitenden in der Lohnabrechnung, Komplexität der Buchhaltung, gewünschtem Reporting und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Konkrete Konditionen sind individuell beim Anbieter zu erfragen und vertraglich festzulegen. Sinnvoll ist ein Gesamtkostenvergleich gegenüber dem Aufbau und Betrieb einer internen Buchhaltung, inklusive Personal, Software, Weiterbildung und Vertretung, sowie die Berücksichtigung indirekter Effekte wie Entlastung und Skalierbarkeit.
Welche Leistungen kann ich auslagern?
Typische Bausteine sind die laufende Finanzbuchhaltung mit Debitoren und Kreditoren, die Lohn- und Gehaltsabrechnung, das betriebswirtschaftliche Reporting und die Vorbereitung von Abschlüssen. Das Portfolio ist modular: Sie können einzelne Bausteine auslagern oder ein Gesamtpaket beziehen. Die abschließende Aufstellung des Jahresabschlusses und die steuerliche Würdigung bleiben typischerweise beim Steuerberater. Der genaue Leistungsumfang ist stets vertraglich zu vereinbaren und je Anbieter unterschiedlich.
Wie sicher sind meine Daten bei einem ausgelagerten Dienstleister?
Die Sicherheit hängt von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Dienstleisters und der vertraglichen Ausgestaltung ab. Wichtig sind ein vollständiger AVV, Transparenz über Serverstandort und Unterauftragsverarbeiter, klare Zugriffs- und Berechtigungskonzepte sowie die Verarbeitung innerhalb der EU. Gerade bei besonders sensiblen Daten wie in der Lohnabrechnung sollte diese Sorgfalt betont werden. Als Verantwortlicher bleibt der Mandant verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die Einhaltung zu überwachen; die verbindliche Bewertung gehört zum Datenschutzbeauftragten.
Wie läuft der Wechsel zu einem BPO-Anbieter ab?
Sinnvoll ist ein strukturiertes Onboarding: zuerst die Analyse der Ausgangslage (Systeme, Kontenrahmen, Belegarten), dann der Abschluss von Dienstleistungs- und Auftragsverarbeitungsvertrag, anschließend die sorgfältige Datenmigration der Buchhaltungs- und Stammdaten sowie offenen Posten. Danach werden Prozesse, Fristen, Ansprechpartner und Service-Level definiert, bevor der Regelbetrieb startet. Wichtig sind die Kontinuität des Kontenrahmens und die Abstimmung mit dem Steuerberater, damit die Datenbasis nicht bricht.
Ist Automatisierung ein Risiko für die Qualität?
Automatisierung ist ein starker Hebel für Effizienz und Konsistenz, ersetzt aber nicht das fachliche Urteil. Sie glänzt bei standardisierten, wiederkehrenden Vorgängen, stößt aber bei Ausnahmen und Ermessensfragen an Grenzen; ein falsch trainiertes System kann Fehler sogar systematisch vervielfachen. Deshalb kombiniert ein seriöser Anbieter Automatisierung mit klaren Prüfschritten und Vier-Augen-Prinzipien an kritischen Stellen. Zudem müssen automatisierte Verfahren GoBD-konform dokumentiert und ihre Zuverlässigkeit sichergestellt sein.
Wie unterstützt INAGRO bei der Auslagerung des Rechnungswesens?
INAGRO begleitet herstellerneutral die strukturierte Auseinandersetzung mit dem Thema Accounting-Outsourcing: von der Analyse der bestehenden Prozesse und Systeme über die Gestaltung digitaler Belegflüsse und Schnittstellen zu ERP, DATEV und Bank bis zur Prozess- und Rollendefinition. Die verbindliche steuerliche Beurteilung bleibt Sache Ihres Steuerberaters, die Bewertung von Datenschutzfragen Ihres Datenschutzbeauftragten, die Vertragsgestaltung einer zur Rechtsberatung befugten Person. Wir sorgen für die technische und prozessuale Grundlage einer sauberen, souveränen Zusammenarbeit.

Rechnungswesen souverän aufstellen

Bereit, Ihr Accounting-Outsourcing strukturiert und compliant aufzusetzen?

Von der Analyse Ihrer Prozesse über digitale Belegflüsse und Schnittstellen zu ERP, DATEV und Bank bis zu Datenschutz, Auftragsverarbeitung und GoBD – INAGRO sorgt für die technische und prozessuale Grundlage einer sauberen, souveränen Zusammenarbeit. Pragmatisch, herstellerneutral und ohne Rechts- oder Steuerberatung.

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