Wissensdatenbank · KI-Strategie, Ethik & Compliance

Der EU AI Act – das weltweit erste umfassende KI-Gesetz.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 hat die Europäische Union einen risikobasierten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Dieser Fachartikel ordnet die vier Risikoklassen ein, erklärt den gestaffelten Zeitplan, die Pflichten je Klasse und zeigt einen pragmatischen Fahrplan zur Konformität für den Mittelstand. Bewusst sachlich – und ausdrücklich keine Rechtsberatung.

22 Min. Lesezeit
Aktualisiert · Juni 2026
Fachartikel · Expertenbeitrag
EU AI Act
Europäische Union · Verordnung (EU) 2024/1689
Typ
EU-Verordnung / Compliance
Grundlage
Verordnung (EU) 2024/1689
Kern
Risikobasierte KI-Regulierung
Geltungsbereich
EU-weit, extraterritorial
Inkrafttreten
August 2024 (gestaffelt)
Hinweis
Keine Rechtsberatung
Relevanz für KI-nutzende Unternehmen
Kapitel 01 · Überblick

Was ist der EU AI Act – und warum betrifft er Sie?

Der EU AI Act – formal die Verordnung (EU) 2024/1689 – ist nach aktuellem Stand das weltweit erste umfassende Gesetz, das Künstliche Intelligenz horizontal über alle Branchen hinweg reguliert. Sein Ziel ist nicht, Innovation zu bremsen, sondern einen vertrauenswürdigen Binnenmarkt für KI zu schaffen: KI-Systeme sollen sicher sein, Grundrechte achten und nachvollziehbar funktionieren – je nach Risiko unterschiedlich streng reguliert.

Der entscheidende Gedanke ist ein risikobasierter Ansatz: Nicht jede KI wird gleich behandelt. Eine Spamfilter-KI im E-Mail-Postfach trägt ein anderes Risiko als ein KI-System, das über Kreditvergabe oder die Auswahl von Bewerber:innen mitentscheidet. Der AI Act staffelt seine Anforderungen deshalb entlang von vier Risikoklassen – von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme und Systeme mit begrenztem Risiko bis hin zu KI mit minimalem Risiko, die weitgehend unreguliert bleibt. Je höher das Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto höher die Anforderungen an Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung.
Als EU-Verordnung – und nicht als Richtlinie – gilt der AI Act unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass er erst in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Für Unternehmen in Deutschland und Österreich bedeutet das: Die Pflichten wirken direkt. Schweizer Anbieter sind über den Marktzugang faktisch betroffen, sobald sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden. Genau diese extraterritoriale Wirkung macht den AI Act zu einem De-facto-Standard, der weit über die EU-Grenzen hinaus Beachtung findet.
INAGRO-Einschätzung

Der häufigste Irrtum im Mittelstand lautet: „Das betrifft nur große Tech-Konzerne.“ Tatsächlich gilt der AI Act für jede Organisation, die in der EU KI-Systeme anbietet oder betreibt – auch für KMU, die fertige KI-Werkzeuge etwa im Recruiting, in der Bonitätsprüfung oder im Kundenservice einsetzen. Unsere Empfehlung: zuerst nüchtern inventarisieren und klassifizieren, dann handeln. Wer früh anfängt, vermeidet teure Hektik kurz vor den jeweiligen Stichtagen. Dies ist keine Rechtsberatung – die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Die Ziele des AI Act im Klartext

Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit der Verordnung mehrere ineinandergreifende Ziele. Erstens soll ein einheitlicher Binnenmarkt für vertrauenswürdige KI entstehen, statt eines Flickenteppichs aus 27 nationalen Regelwerken. Zweitens sollen Grundrechte und Sicherheit geschützt werden – also etwa der Schutz vor Diskriminierung, vor intransparenten automatisierten Entscheidungen und vor manipulativen Systemen. Drittens soll Rechtssicherheit für Anbieter und Anwender geschaffen werden, damit Investitionen in KI auf einer planbaren Grundlage erfolgen können. Und viertens soll europäische KI-Innovation gefördert werden, unter anderem durch Reallabore (regulatory sandboxes), in denen Unternehmen neue Systeme unter behördlicher Aufsicht erproben können.
Wichtig ist die Abgrenzung: Der AI Act ist ein Produktsicherheits- und Grundrechtegesetz, kein reines Datenschutzgesetz. Er regelt, unter welchen Bedingungen ein KI-System überhaupt in Verkehr gebracht und betrieben werden darf. Datenschutzfragen, also der Umgang mit personenbezogenen Daten, bleiben Sache der DSGVO – beide Regime gelten parallel und ergänzen sich (mehr dazu in Kapitel 06).

Wie der AI Act KI-Systeme definiert

Der AI Act knüpft an einen weit gefassten KI-Begriff an, der sich an internationalen Definitionen orientiert: Gemeint sind maschinengestützte Systeme, die mit einem gewissen Grad an Autonomie arbeiten und aus Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen ableiten, die ihr Umfeld beeinflussen. Klassische, vollständig regelbasierte Software fällt in der Regel nicht darunter – die Grenze ist im Einzelfall aber nicht immer trivial und sollte fachlich geprüft werden.
Für die Praxis folgt daraus eine wichtige Konsequenz: Es kommt nicht auf das Etikett „KI“ im Marketing an, sondern auf die tatsächliche Funktionsweise. Ein in eine HR-Software eingebettetes Lernverfahren kann ein KI-System im Sinne der Verordnung sein, auch wenn es nicht prominent als „KI“ beworben wird. Deshalb ist die nüchterne Bestandsaufnahme der eingesetzten Systeme – inklusive eingebetteter Funktionen in Standardsoftware – der unverzichtbare erste Schritt. Welche Pflichten sich daraus konkret ergeben, ist nach aktuellem Stand und mit Blick auf den Einzelfall fachjuristisch zu bewerten.
Kapitel 02 · Risikoklassen

Die vier Risikoklassen im Detail

Das Herzstück des AI Act ist die Einteilung von KI-Systemen in vier Risikoklassen. Die korrekte Einordnung entscheidet darüber, welche Pflichten gelten – und ist damit der wichtigste analytische Schritt jeder Compliance-Arbeit. Die folgende Übersicht ist eine sachliche Orientierung, keine abschließende rechtliche Bewertung.

Verbotene Praktiken
Inakzeptabel

KI-Anwendungen, die als unvereinbar mit europäischen Grundwerten gelten – etwa bestimmte Formen des Social Scoring, manipulative Techniken oder unzulässige biometrische Praktiken. Diese Systeme sind grundsätzlich untersagt.

BeispielSocial Scoring
PflichtVerbot
Anwendung seitFebruar 2025
Relevanz KMUEher selten
Hochrisiko-KI
Hoch

Systeme mit erheblichem Einfluss auf Sicherheit oder Grundrechte – etwa in den in Anhang III genannten Bereichen oder als Sicherheitskomponente regulierter Produkte. Hier greifen die strengsten Pflichten der Verordnung.

BeispielRecruiting, Kredit
PflichtUmfassend
KonformitätBewertung nötig
Relevanz KMUHoch
Begrenztes Risiko
Transparenz

Systeme, bei denen vor allem Transparenz wichtig ist – etwa Chatbots oder KI-generierte bzw. -manipulierte Inhalte. Nutzer:innen sollen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder dass Inhalte künstlich erzeugt wurden.

BeispielChatbot, Deepfake
PflichtTransparenz
KennzeichnungErforderlich
Relevanz KMUSehr hoch
Minimales Risiko
Minimal

Der weitaus größte Teil heute eingesetzter KI – etwa Spamfilter, Empfehlungssysteme oder KI in Spielen. Für diese Klasse sieht der AI Act keine speziellen Pflichten vor; freiwillige Verhaltenskodizes werden jedoch gefördert.

BeispielSpamfilter
PflichtKeine speziellen
EmpfehlungFreiwillige Codes
Relevanz KMUMehrheit der Fälle

Verbotene Praktiken: die rote Linie

An der Spitze der Risikopyramide stehen Praktiken, die der Gesetzgeber für inakzeptabel hält. Dazu zählen nach aktuellem Stand unter anderem KI-Systeme, die menschliches Verhalten in schädlicher Weise manipulieren oder Schwächen besonders schutzbedürftiger Gruppen ausnutzen, bestimmte Formen des Social Scoring durch Behörden sowie unzulässige Formen biometrischer Kategorisierung oder Identifizierung. Der genaue Zuschnitt dieser Verbote – samt eng gefasster Ausnahmen, etwa im Bereich der Strafverfolgung – ist juristisch komplex und im Einzelfall mit einer Fachjurist:in zu klären.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen sind die verbotenen Praktiken in der Praxis selten unmittelbar relevant – kaum ein typisches Geschäfts-Tool fällt darunter. Dennoch sollte die Frage „Setzen wir irgendwo eine verbotene Praktik ein?“ bewusst und dokumentiert beantwortet werden, denn die Verbote gelten nach aktuellem Stand bereits seit Februar 2025 und sind damit der am frühesten wirksame Teil der Verordnung.

Hochrisiko-KI: wo es ernst wird

Die praktisch bedeutsamste Klasse für viele Unternehmen ist die Hochrisiko-KI. Der AI Act benennt zwei große Wege in diese Klasse: Erstens KI als Sicherheitskomponente in bereits regulierten Produkten (etwa Maschinen, Medizinprodukten oder Fahrzeugen). Zweitens KI-Anwendungen in den in Anhang III genannten sensiblen Bereichen – darunter nach aktuellem Stand unter anderem Beschäftigung und Personalauswahl, Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten (etwa Kreditwürdigkeitsprüfung), bestimmte Bereiche kritischer Infrastruktur sowie Bildung. Gerade die HR- und Bonitäts-Anwendungsfälle treffen viele KMU unmittelbar, weil entsprechende Funktionen oft in eingekaufter Standardsoftware stecken.
Für Hochrisiko-Systeme greift das volle Pflichtenprogramm: Risikomanagementsystem, Daten- und Daten-Governance-Anforderungen, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz gegenüber Betreibern, menschliche Aufsicht, Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit sowie eine Konformitätsbewertung mit anschließender CE-ähnlicher Kennzeichnung und Registrierung. Ob ein konkretes System tatsächlich als Hochrisiko einzustufen ist, hängt von Details der Zweckbestimmung ab – diese Einordnung sollte fachlich abgesichert werden.

Begrenztes und minimales Risiko: Transparenz statt Bürokratie

Unterhalb der Hochrisiko-Schwelle steht das begrenzte Risiko. Hier steht die Transparenz im Vordergrund: Wer mit einem Chatbot kommuniziert, soll erkennen können, dass das Gegenüber eine Maschine ist; KI-generierte oder -manipulierte Inhalte – etwa Deepfakes – sollen als solche gekennzeichnet werden. Diese Pflichten sind in der Umsetzung meist überschaubar, betreffen aber sehr viele Unternehmen, weil Chatbots und generative Inhalte heute weit verbreitet sind.
Die vierte Klasse, das minimale Risiko, umfasst den Großteil der eingesetzten KI. Hier sieht der AI Act keine spezifischen Verpflichtungen vor. Der Gesetzgeber ermutigt aber zu freiwilligen Verhaltenskodizes – etwa um auch bei unkritischen Systemen Qualität, Fairness und Transparenz zu fördern. Für Unternehmen ist das eine Chance, Vertrauen aufzubauen, ohne formalen Zwang.
Einordnung

Die Klassifizierung ist kein einmaliger Akt, sondern eine laufende Aufgabe: Ändert sich der Verwendungszweck eines Systems, kann sich auch seine Risikoklasse verschieben. Behandeln Sie die Einordnung deshalb als dokumentierten, wiederkehrenden Prozess – und holen Sie sich bei Grenzfällen fachjuristische Unterstützung. Dies ist keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Kapitel 03 · Zeitplan & Inkrafttreten

Der gestaffelte Zeitplan bis zur vollen Anwendbarkeit

Der EU AI Act ist nach aktuellem Stand im August 2024 in Kraft getreten, wird aber nicht auf einen Schlag wirksam. Stattdessen gilt ein gestaffelter Anwendungsplan, der den Beteiligten Übergangszeiten einräumt. Die folgenden Zeitangaben sind eine sachliche Orientierung; maßgeblich sind die Verordnung selbst und ihre offiziellen Auslegungen.

Meilenstein Zeitpunkt (nach aktuellem Stand) Was wirksam wird
Inkrafttreten August 2024 Die Verordnung tritt formal in Kraft; die Anwendungsfristen beginnen zu laufen.
Verbote Februar 2025 Verbotene KI-Praktiken sowie erste allgemeine Bestimmungen werden anwendbar.
GPAI-Pflichten August 2025 Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen greifen schrittweise.
Hochrisiko (Anhang III) ca. August 2026 Großer Teil der Hochrisiko-Pflichten wird anwendbar.
Hochrisiko (eingebettet) ca. August 2027 Erweiterte Übergangsfrist für KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte.

Warum die Staffelung sinnvoll ist

Die gestaffelte Anwendung folgt einer inneren Logik: Was am gefährlichsten ist, wird zuerst untersagt. Deshalb gelten die Verbote als Erstes – nach aktuellem Stand seit Februar 2025. Anschließend folgen die Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle, weil diese als Basistechnologie vielen nachgelagerten Anwendungen zugrunde liegen. Die komplexeren Hochrisiko-Pflichten mit ihrem aufwendigen Konformitätsregime greifen zuletzt, damit Unternehmen, Behörden und benannte Stellen Zeit haben, die nötigen Strukturen, Normen und Prüfkapazitäten aufzubauen.
Für die Praxis bedeutet das: Es gibt kein einheitliches „Stichtag-Datum“, an dem alles gilt. Stattdessen sollten Unternehmen die für ihre konkreten Systeme relevanten Fristen identifizieren und rückwärts planen. Wer ein Hochrisiko-System einsetzt, dessen Pflichten nach aktuellem Stand ab 2026 greifen, sollte nicht erst 2026 mit der Vorbereitung beginnen – Datenaufbereitung, Dokumentation und Konformitätsbewertung brauchen Vorlauf.

Übergangsregelungen und Bestandssysteme

Der AI Act enthält nach aktuellem Stand verschiedene Übergangsregelungen, etwa für Systeme, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr waren, sowie für GPAI-Modelle, die vor dem Wirksamwerden der entsprechenden Pflichten auf dem Markt waren. Diese Bestandsregelungen sind im Detail komplex und enthalten Bedingungen – etwa dass wesentliche Änderungen an einem System die Privilegierung entfallen lassen können. Ob und wie eine Übergangsregelung für ein konkretes System greift, ist eine Frage des Einzelfalls und sollte mit einer Fachjurist:in geklärt werden.
Hinweis zu Fristen

Konkrete Daten, Schwellenwerte und Auslegungen können sich durch delegierte Rechtsakte, Leitlinien und harmonisierte Normen weiter konkretisieren oder verschieben. Behandeln Sie die hier genannten Zeitpunkte als „nach aktuellem Stand“ und verifizieren Sie die für Ihr Unternehmen maßgeblichen Fristen mit einer Fachjurist:in. Dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 04 · Pflichten je Klasse & GPAI

Pflichten je Klasse – und die Sonderrolle von GPAI

Welche Pflichten gelten, hängt von der Risikoklasse ab. Daneben kennt der AI Act ein eigenes Regime für General-Purpose-AI-Modelle sowie übergreifende Transparenzpflichten. Die folgende Darstellung ist sachlich und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Risikoklasse Kernpflichten (vereinfacht) Wer ist primär zuständig?
Verboten Keine Pflichten, sondern grundsätzliches Verbot des Inverkehrbringens und Betriebs. Alle Akteure
Hochrisiko Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Robustheit/Cybersicherheit, Konformitätsbewertung, Registrierung. Anbieter (umfassend), Betreiber (anteilig)
Begrenzt Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (z. B. Hinweis auf KI-Interaktion, Markierung KI-generierter Inhalte). Anbieter und Betreiber
Minimal Keine speziellen Pflichten; freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen. Freiwillig

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme

Bei Hochrisiko-Systemen liegt die Hauptlast nach aktuellem Stand beim Anbieter – also bei der Stelle, die das System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Der Anbieter muss insbesondere ein fortlaufendes Risikomanagementsystem betreiben, die Qualität und Repräsentativität der Trainings-, Validierungs- und Testdaten sicherstellen (Daten-Governance), eine umfassende technische Dokumentation erstellen und aktuell halten, automatische Protokolle ermöglichen, menschliche Aufsicht vorsehen sowie ein angemessenes Niveau an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit gewährleisten. Vor dem Inverkehrbringen steht die Konformitätsbewertung; danach folgen Kennzeichnung, Registrierung und eine Beobachtung nach dem Inverkehrbringen.
Auch Betreiber (im AI Act „Deployer“) haben Pflichten, wenn sie ein Hochrisiko-System einsetzen – etwa die Nutzung gemäß den Anbieter-Vorgaben, die Sicherstellung menschlicher Aufsicht im Betrieb, die Überwachung des Betriebs und in bestimmten Fällen Informations- und Dokumentationspflichten. Die genaue Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbieter und Betreiber ist ein zentrales Praxisthema und wird in Kapitel 05 vertieft.

General-Purpose-AI (GPAI): Pflichten für Basismodelle

Eine Besonderheit des AI Act ist das eigene Regime für General-Purpose-AI-Modelle – also für Basismodelle, die nicht für einen einzigen Zweck, sondern breit einsetzbar sind und die vielen nachgelagerten Anwendungen zugrunde liegen. Anbieter solcher Modelle treffen nach aktuellem Stand insbesondere Transparenz- und Dokumentationspflichten: Sie müssen technische Unterlagen bereitstellen, nachgelagerten Anbietern hinreichende Informationen für die rechtskonforme Integration geben und Vorgaben im Zusammenhang mit dem Urheberrecht beachten, etwa zu einer ausreichend detaillierten Zusammenfassung der Trainingsinhalte.
Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko – also besonders leistungsfähige Modelle oberhalb bestimmter Schwellen – gelten nach aktuellem Stand zusätzliche Pflichten, etwa zur Modellbewertung, zum Management systemischer Risiken, zur Vorfallberichterstattung und zur Cybersicherheit. Für die meisten Mittelständler ist die wichtigere Perspektive jedoch die des nachgelagerten Nutzers: Wer ein GPAI-Modell oder einen darauf aufbauenden Dienst in eigene Produkte integriert, sollte die vom Anbieter bereitgestellten Informationen und Auflagen sorgfältig auswerten und vertraglich absichern.

Übergreifende Transparenzpflichten

Unabhängig von der Risikoklasse kennt der AI Act bestimmte Transparenzpflichten, die viele Unternehmen direkt betreffen. Dazu gehört nach aktuellem Stand, dass Menschen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren (etwa einem Chatbot), und dass KI-generierte oder -manipulierte Inhalte erkennbar gekennzeichnet werden. Diese Pflichten sind organisatorisch meist gut beherrschbar, sollten aber bewusst in Prozesse, Benutzeroberflächen und Redaktionsrichtlinien eingebaut werden, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Praxis-Hinweis

Viele Pflichten lassen sich aus bereits vorhandenen Strukturen ableiten: Ein Risikomanagement existiert oft schon, Dokumentationsprozesse ebenfalls. Der AI Act verlangt, sie auf KI-Systeme zu erweitern und KI-spezifisch zu schärfen. Wer DSGVO-Prozesse betreibt, hat bereits eine gute Grundlage. Welche Pflichten konkret greifen, ist mit einer Fachjurist:in zu klären – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 05 · Betroffenheit Mittelstand

Wen der AI Act trifft – Anbieter, Betreiber und der Mittelstand

Ob und wie stark der AI Act ein Unternehmen betrifft, hängt nach aktuellem Stand entscheidend von seiner Rolle ab. Die wichtigste Unterscheidung verläuft zwischen Anbieter und Betreiber – und gerade hier liegt der häufigste Irrtum im Mittelstand. Die folgende Darstellung ist eine sachliche Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Der AI Act adressiert mehrere Akteursrollen, von denen für mittelständische Unternehmen zwei zentral sind. Der Anbieter (im Verordnungstext „Provider“) ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Der Betreiber (im Verordnungstext „Deployer“) ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einsetzt. Die meisten Mittelständler sind in erster Linie Betreiber – sie kaufen fertige KI-Werkzeuge ein und nutzen sie, statt eigene KI-Systeme zu entwickeln und am Markt anzubieten.
Wichtig ist jedoch eine Stolperfalle: Unter bestimmten Umständen kann ein Betreiber rechtlich zum Anbieter werden – etwa wenn er ein bestehendes Hochrisiko-System unter eigenem Namen vermarktet, dessen Zweckbestimmung wesentlich verändert oder ein nicht als Hochrisiko eingestuftes System so umbaut, dass es zum Hochrisiko-System wird. Wo genau diese Schwelle liegt, ist juristisch heikel und sollte im Zweifel mit einer Fachjurist:in geklärt werden – dies ist keine Rechtsberatung.

Anbieter vs. Betreiber: die Pflichten im Vergleich

Die Lastenverteilung ist klar gewichtet: Beim Hochrisiko-System trägt der Anbieter das umfassende Pflichtenprogramm, während der Betreiber „nur“ eine Reihe von Betriebspflichten erfüllt. Diese Asymmetrie ist für den Mittelstand eine gute Nachricht – sie bedeutet aber nicht, dass Betreiber sorgenfrei sind.
Aspekt Anbieter (Provider) Betreiber (Deployer)
Typische Rolle im KMU Selten – nur bei Eigenentwicklung oder Eigenmarke Häufig – Einsatz eingekaufter KI-Werkzeuge
Risikomanagement Vollständig verantwortlich Anteilig im Betrieb
Technische Dokumentation Erstellen und pflegen Nicht primär
Konformitätsbewertung Vor Inverkehrbringen Nicht zuständig
Menschliche Aufsicht Vorsehen und ermöglichen Im Betrieb sicherstellen
Nutzung gemäß Vorgaben Vorgaben definieren Vorgaben einhalten
Transparenzpflichten Soweit zutreffend Soweit zutreffend

Warum „Wir entwickeln doch keine KI“ kein Freibrief ist

Der gefährlichste Trugschluss im Mittelstand lautet, dass nur KI-Hersteller betroffen seien. Tatsächlich treffen Betreiberpflichten jedes Unternehmen, das ein Hochrisiko-System einsetzt – und solche Systeme stecken oft unsichtbar in eingekaufter Standardsoftware. Ein Beispiel: Eine HR-Software, die Bewerbungen automatisiert vorsortiert oder Kandidat:innen bewertet, kann nach aktuellem Stand ein Hochrisiko-System sein. Wer sie einsetzt, ist Betreiber – mit allen daraus folgenden Pflichten, etwa der Sicherstellung menschlicher Aufsicht und der Nutzung gemäß den Anbieter-Vorgaben.
Hinzu kommt eine übergreifende Pflicht, die nahezu alle Unternehmen betrifft: die KI-Kompetenz der eigenen Beschäftigten (dazu ausführlich in Kapitel 07). Selbst bei minimalem Risiko bleibt also eine organisatorische Grundpflicht. Aus unserer Beratungspraxis ergibt sich daher ein klarer Rat: Die Frage ist nicht „ob“, sondern „in welchem Umfang“ ein Unternehmen betroffen ist – und das lässt sich nur durch eine nüchterne Bestandsaufnahme beantworten.
INAGRO-Einschätzung

Die meisten unserer mittelständischen Kunden sind reine Betreiber – und unterschätzen genau deshalb ihre Pflichten. Unsere Erfahrung: Der wahre Aufwand entsteht selten beim einzelnen Tool, sondern bei der Summe aus Inventar, Lieferanten-Klärung und interner Schulung. Wer früh kartiert, wer Anbieter und wer Betreiber ist, verschafft sich Planbarkeit. Die rechtliche Einordnung der eigenen Rolle im konkreten Fall gehört jedoch in fachjuristische Hände – dies ist keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Kapitel 06 · DSGVO & Normen

Verhältnis zur DSGVO und zu Normen wie ISO/IEC 42001

Der AI Act steht nicht allein. Er wirkt neben der Datenschutz-Grundverordnung und verzahnt sich mit etablierten Management- und Normensystemen. Wer DSGVO-Strukturen besitzt und Normen wie ISO/IEC 42001 nutzt, hat einen erheblichen Startvorteil. Die folgenden Ausführungen sind sachlich und ersetzen keine rechtliche Prüfung.

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, der AI Act sei eine Art „DSGVO für KI“. Das trifft nicht zu. Der AI Act ist im Kern ein Produktsicherheits- und Grundrechtegesetz: Er regelt, unter welchen Bedingungen ein KI-System in Verkehr gebracht und betrieben werden darf, welche Sicherheits-, Transparenz- und Governance-Anforderungen gelten und wie die Konformität nachzuweisen ist. Die DSGVO regelt demgegenüber den Umgang mit personenbezogenen Daten – Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzung und vieles mehr. Beide Regime gelten parallel und ergänzen sich; sie verdrängen einander nicht.

Wo sich AI Act und DSGVO überschneiden

In der Praxis berühren sich beide Welten an mehreren Stellen. Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, gelten zusätzlich zu den AI-Act-Pflichten die Anforderungen der DSGVO – etwa eine tragfähige Rechtsgrundlage, der Grundsatz der Datenminimierung und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Daten-Governance-Anforderungen des AI Act an Hochrisiko-Systeme (Qualität und Repräsentativität von Daten) wiederum laufen teilweise parallel zu datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Wer also bereits ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führt und Folgenabschätzungen durchführt, kann viele dieser Strukturen auf die AI-Act-Anforderungen ausweiten – statt bei null zu beginnen.
Ein wichtiger Punkt der Abgrenzung: Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO und das Risikomanagement nach AI Act sind nicht dasselbe und decken nicht denselben Gegenstand ab. Die DSGVO blickt auf Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen aus Sicht der Datenverarbeitung; der AI Act blickt zusätzlich auf Sicherheits- und Grundrechtsrisiken des KI-Systems als Produkt. Ob im konkreten Fall beide Prüfungen nötig sind und wie sie ineinandergreifen, ist eine Frage des Einzelfalls und sollte fachjuristisch geklärt werden.

Normen als Brücke: ISO/IEC 42001 und harmonisierte Normen

Der AI Act setzt – wie das europäische Produktrecht generell – stark auf harmonisierte Normen. Werden solche Normen im Amtsblatt veröffentlicht, kann ihre Anwendung nach aktuellem Stand eine Konformitätsvermutung auslösen: Wer normkonform arbeitet, darf darauf vertrauen, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Diese Normen werden derzeit erarbeitet und konkretisiert; ihr finaler Zuschnitt steht in Teilen noch aus.
Bereits heute verfügbar und praktisch hochrelevant ist die ISO/IEC 42001 – die internationale Norm für KI-Managementsysteme (AI Management System, AIMS). Sie beschreibt, wie eine Organisation ein systematisches Managementsystem für den verantwortungsvollen Umgang mit KI aufbaut: mit Rollen, Richtlinien, Risikobetrachtung, Kontrollen und kontinuierlicher Verbesserung – analog zu ISO/IEC 27001 im Bereich Informationssicherheit. Die ISO/IEC 42001 ist kein gesetzlicher Ersatz für den AI Act und garantiert für sich genommen keine Konformität. Sie ist aber ein hervorragendes Gerüst, um die organisatorischen Anforderungen des AI Act strukturiert umzusetzen und nachweisbar zu machen.
EU AI Act
Gesetz

Verbindliches EU-Recht. Risikobasierte Produktregulierung für KI-Systeme – mit Sicherheits-, Transparenz- und Governance-Anforderungen sowie Konformitätsnachweis.

CharakterVerbindlich
FokusProdukt & Grundrechte
NachweisKonformität
DSGVO
Gesetz

Verbindliches EU-Recht zum Schutz personenbezogener Daten. Gilt parallel zum AI Act, sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet.

CharakterVerbindlich
FokusPersonenbezug
NachweisRechenschaft
ISO/IEC 42001
Norm

Freiwillige internationale Norm für KI-Managementsysteme. Liefert das organisatorische Gerüst, um AI-Act-Anforderungen strukturiert und nachweisbar umzusetzen.

CharakterFreiwillig
FokusManagementsystem
NutzenStruktur & Nachweis
Praktischer Zusammenhang

Wer DSGVO-Strukturen und idealerweise ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 betreibt, kann diese Bausteine als Fundament nutzen: Rollen, Richtlinien, Risikoprozesse und Dokumentation lassen sich auf KI ausweiten. Die ISO/IEC 42001 schlägt dafür die Brücke. Ob eine konkrete Norm im Einzelfall die gewünschte Konformitätsvermutung auslöst, hängt von ihrem amtlichen Status ab und ist nach aktuellem Stand fachlich zu prüfen – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 07 · Governance & Kompetenz

Umsetzung: KI-Governance und KI-Kompetenz

Compliance entsteht nicht durch ein einzelnes Dokument, sondern durch funktionierende Strukturen. Zwei Themen stehen dabei im Mittelpunkt: eine belastbare KI-Governance und die im AI Act ausdrücklich verankerte KI-Kompetenz (AI Literacy) der Beschäftigten. Die folgenden Empfehlungen sind organisatorischer Natur und ersetzen keine rechtliche Beratung.

KI-Governance bedeutet, dass eine Organisation klar regelt, wer für KI-Systeme verantwortlich ist, nach welchen Regeln sie eingeführt, betrieben und überwacht werden und wie Risiken erkannt und behandelt werden. In der Praxis bewährt sich ein schlankes, aber verbindliches Rahmenwerk – nicht eine Bürokratie um ihrer selbst willen. Für mittelständische Unternehmen heißt das meist: eine verantwortliche Stelle oder ein kleines Gremium benennen, eine interne KI-Richtlinie verabschieden, ein KI-Inventar führen und einen einfachen Prozess für die Klassifizierung und Freigabe neuer KI-Anwendungen etablieren.

Bausteine einer schlanken KI-Governance

  • Verantwortlichkeit: Eine benannte Person oder ein kleines Gremium koordiniert KI-Themen, oft an der Schnittstelle von IT, Datenschutz, Recht und Fachbereichen. Die Letztverantwortung liegt bei der Geschäftsführung.
  • KI-Richtlinie: Eine knappe, verständliche interne Leitlinie, die regelt, welche KI-Werkzeuge zugelassen sind, welche Daten eingegeben werden dürfen, wann menschliche Kontrolle nötig ist und wie neue Anwendungen freigegeben werden.
  • KI-Inventar: Ein lebendes Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme – inklusive eingebetteter Funktionen in Standardsoftware – mit Rolle (Anbieter/Betreiber), Zweck, Datenbezug und vorläufiger Risikoeinordnung.
  • Freigabe- und Review-Prozess: Ein leichter Workflow, über den neue KI-Anwendungen klassifiziert, geprüft und freigegeben werden – und über den bestehende Systeme regelmäßig erneut bewertet werden.
  • Vorfall- und Eskalationspfad: Eine klare Regelung, wie mit Fehlfunktionen, Beschwerden oder unerwartetem Verhalten umgegangen wird – wer informiert wird und wer entscheidet.

KI-Kompetenz (AI Literacy): eine ausdrückliche Pflicht

Eine Besonderheit des AI Act, die viele Unternehmen überrascht, ist die ausdrückliche Pflicht zur KI-Kompetenz. Nach aktuellem Stand müssen Anbieter und Betreiber dafür sorgen, dass die Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen – angemessen zu ihren Aufgaben, ihrem Wissensstand und dem Kontext, in dem die KI eingesetzt wird. Diese Pflicht ist bemerkenswert, weil sie unabhängig von der Risikoklasse greift und damit nahezu jedes Unternehmen betrifft, das KI einsetzt.
Konkret bedeutet KI-Kompetenz nicht, dass alle Beschäftigten zu KI-Expert:innen werden müssen. Gemeint ist ein angemessenes Grundverständnis: Was kann ein KI-System, wo liegen seine Grenzen, welche Risiken bestehen (etwa Fehlausgaben oder Verzerrungen), wie geht man verantwortungsvoll mit Ergebnissen um und welche internen Regeln gelten? Aus unserer Beratungspraxis empfehlen wir, KI-Kompetenz rollenbasiert aufzubauen – mit Grundlagenschulungen für alle und vertiefenden Inhalten für Personen in sensiblen Funktionen.
Grundlagen für alle

Ein kurzes, verständliches Basis-Briefing für die gesamte Belegschaft: Was ist KI, wo wird sie im Unternehmen genutzt, welche Regeln gelten und worauf ist beim Umgang mit Ergebnissen zu achten.

Breite Grundkompetenz
Vertiefung in sensiblen Rollen

Für Personen in HR, Kreditwesen, Compliance oder Produktentwicklung: vertiefte Inhalte zu Risiken, menschlicher Aufsicht und den konkreten Pflichten im jeweiligen Anwendungsfeld.

Risikobasierte Tiefe
Nachweis und Wiederholung

Schulungen dokumentieren, regelmäßig auffrischen und an neue Tools anpassen. So entsteht ein belastbarer Nachweis der KI-Kompetenz – und ein lebendiger statt einmaliger Prozess.

Dokumentierter Nachweis
Wichtig zur KI-Kompetenz

Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt nach aktuellem Stand früh und unabhängig von der Risikoklasse – sie ist damit einer der praktisch greifbarsten Einstiegspunkte in die AI-Act-Umsetzung. Form, Tiefe und Nachweis sind nicht starr vorgegeben, sondern angemessen zu gestalten. Wie das im konkreten Unternehmen rechtssicher auszufüllen ist, sollte mit einer Fachjurist:in abgestimmt werden – dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 08 · Sanktionen & Risiken

Sanktionen und unternehmerische Risiken

Der AI Act ist mit empfindlichen Sanktionen bewehrt. Die folgenden Angaben sind eine sachliche Orientierung; die genauen Bußgeldrahmen, ihre Staffelung und ihre Anwendung im Einzelfall ergeben sich aus der Verordnung und sind nach aktuellem Stand fachjuristisch zu bewerten.

Wie schon die DSGVO setzt der AI Act auf abschreckende Geldbußen, die sich nach aktuellem Stand an Höchstbeträgen oder einem Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes orientieren – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe ist nach der Schwere des Verstoßes gestaffelt: Verstöße gegen die verbotenen Praktiken werden am härtesten geahndet, gefolgt von Verstößen gegen sonstige Pflichten und – mit geringerem Rahmen – der Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen gegenüber Behörden. Für GPAI-Anbieter gelten eigene Sanktionsregelungen.
Verstoßkategorie (vereinfacht) Einordnung Bezug
Verbotene Praktiken Höchster Bußgeldrahmen Höchstbetrag oder Anteil am weltweiten Jahresumsatz
Verstoß gegen sonstige Pflichten Mittlerer Bußgeldrahmen Höchstbetrag oder Anteil am weltweiten Jahresumsatz
Falsche/irreführende Auskünfte Geringerer Bußgeldrahmen Höchstbetrag oder Anteil am weltweiten Jahresumsatz
GPAI-Anbieter Eigene Regelungen Gesonderter Rahmen nach aktuellem Stand
Die Verordnung sieht nach aktuellem Stand zudem vor, dass bei der Bemessung von Geldbußen die Lage kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Start-ups berücksichtigt wird. Das mindert das Risiko, ändert aber nichts am Grundsatz: Verstöße können teuer werden, und die Durchsetzung liegt bei nationalen Aufsichtsbehörden, die in den Mitgliedstaaten benannt werden.

Risiken jenseits des Bußgelds

Die Geldbuße ist nur eine Dimension. Mindestens ebenso bedeutsam sind die mittelbaren Folgen eines Verstoßes oder einer mangelhaften Compliance. Dazu zählen nach aktuellem Stand insbesondere:
  • Marktzugangsrisiken: Ein nicht konformes Hochrisiko-System darf nicht in Verkehr gebracht oder betrieben werden; Behörden können Maßnahmen bis hin zur Marktrücknahme anordnen.
  • Reputationsrisiken: Öffentlich gewordene Verstöße – etwa diskriminierende KI-Entscheidungen – können das Vertrauen von Kund:innen, Partnern und Bewerber:innen nachhaltig beschädigen.
  • Vertragsrisiken: In Lieferketten verlangen Auftraggeber zunehmend Nachweise zur AI-Act-Konformität. Wer sie nicht erbringen kann, riskiert Aufträge.
  • Betriebsrisiken: Wird ein zentrales KI-System nachträglich als nicht konform erkannt, drohen aufwendige Nachbesserungen oder der Wegfall eines etablierten Werkzeugs.
Hinweis zu Sanktionen

Die konkreten Bußgeldhöhen, ihre Staffelung und die Frage, welcher Verstoß welchem Rahmen zuzuordnen ist, ergeben sich aus dem Verordnungstext und können durch Leitlinien weiter konkretisiert werden. Behandeln Sie alle Angaben hier als „nach aktuellem Stand“ und lassen Sie das individuelle Sanktionsrisiko im Einzelfall mit einer Fachjurist:in bewerten. Dies ist keine Rechtsberatung.

Kapitel 09 · Fahrplan zur Konformität

Der pragmatische Fahrplan zur Konformität

Wie kommt ein mittelständisches Unternehmen strukturiert zur AI-Act-Konformität? Aus unserer Projektpraxis hat sich ein klarer, schrittweiser Weg bewährt – von der Bestandsaufnahme über die Klassifizierung bis zu Maßnahmen und laufender Pflege. Dieser Fahrplan ist eine organisatorische Hilfestellung, keine Rechtsberatung.

01
KI-Inventar erstellen
Systematische Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme – inklusive eingebetteter Funktionen in Standard- und Branchensoftware. Erfasst werden Zweck, Datenbezug, beteiligte Lieferanten und die eigene Rolle (Anbieter oder Betreiber). Ohne dieses Inventar ist keine belastbare Bewertung möglich.
02
Klassifizierung der Systeme
Jedes System wird einer Risikoklasse zugeordnet – verboten, hochriskant, begrenzt oder minimal. Grenzfälle werden markiert und fachjuristisch geprüft. Das Ergebnis ist eine priorisierte Liste, die zeigt, wo Handlungsbedarf besteht und welche Fristen nach aktuellem Stand relevant sind.
03
Lücken- und Pflichtenanalyse
Für die relevanten Systeme wird abgeglichen, welche Pflichten gelten und was bereits vorhanden ist. Häufig lassen sich bestehende DSGVO- und ISMS-Strukturen wiederverwenden. Das Ergebnis ist eine konkrete Maßnahmenliste mit Verantwortlichen und Terminen.
04
Maßnahmen und Lieferanten klären
Umsetzung der Maßnahmen: Transparenzhinweise einbauen, menschliche Aufsicht regeln, Dokumentation aufbauen, Verträge mit Anbietern um AI-Act-Nachweise ergänzen. Bei eingekaufter Software werden die Anbieter aktiv nach Konformitätsunterlagen und Vorgaben gefragt.
05
Governance und KI-Kompetenz verankern
KI-Richtlinie, Verantwortlichkeiten und Freigabeprozess etablieren, KI-Kompetenz rollenbasiert schulen und dokumentieren. So wird Compliance von einem Projekt zu einem dauerhaften Bestandteil der Organisation – idealerweise gestützt auf ISO/IEC 42001.
06
Laufende Pflege und Re-Bewertung
KI-Inventar und Klassifizierung werden regelmäßig aktualisiert, neue Systeme durchlaufen den Freigabeprozess, Fristen und Normen werden beobachtet. Da sich Auslegungen weiter konkretisieren können, bleibt die Konformität nach aktuellem Stand eine fortlaufende Aufgabe.
Realistische Einordnung

Für die meisten Mittelständler ist der Aufwand beherrschbar, wenn früh und strukturiert begonnen wird – insbesondere, weil ein Großteil der eingesetzten KI nach aktuellem Stand in die Klasse minimalen Risikos fällt. Der eigentliche Aufwand konzentriert sich auf wenige Hochrisiko- und Transparenzfälle sowie auf KI-Kompetenz und Governance. Der Fahrplan ersetzt keine rechtliche Prüfung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Kapitel 10 · Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zum EU AI Act

Diese Fragen tauchen in unseren Beratungsgesprächen am häufigsten auf – kurz und sachlich beantwortet. Alle Antworten sind eine fachliche Orientierung und ausdrücklich keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

Betrifft der EU AI Act auch kleine und mittlere Unternehmen?
Ja. Der AI Act gilt nach aktuellem Stand für jede Organisation, die in der EU KI-Systeme anbietet oder betreibt – unabhängig von der Größe. Die meisten KMU sind Betreiber, die fertige KI-Werkzeuge einsetzen, und haben dadurch in erster Linie Betreiberpflichten sowie die übergreifende Pflicht zur KI-Kompetenz. Wie stark ein konkretes Unternehmen betroffen ist, hängt von den eingesetzten Systemen und ihrer Risikoeinordnung ab und sollte mit einer Fachjurist:in geklärt werden. Dies ist keine Rechtsberatung.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?
Vereinfacht: Der Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen in Verkehr; der Betreiber setzt ein KI-System in eigener beruflicher Verantwortung ein. Beim Hochrisiko-System trägt der Anbieter das umfassende Pflichtenprogramm, der Betreiber eine Reihe von Betriebspflichten. Achtung: Unter bestimmten Umständen kann ein Betreiber rechtlich zum Anbieter werden, etwa wenn er ein System unter eigener Marke vermarktet oder dessen Zweck wesentlich verändert. Die Einordnung im Einzelfall ist fachjuristisch zu prüfen – dies ist keine Rechtsberatung.
Ab wann gilt der EU AI Act?
Der AI Act ist nach aktuellem Stand im August 2024 in Kraft getreten und wird gestaffelt anwendbar: Die Verbote sowie erste Bestimmungen gelten seit Februar 2025, GPAI-Pflichten greifen ab August 2025 schrittweise, ein großer Teil der Hochrisiko-Pflichten nach aktuellem Stand ab etwa August 2026 und erweiterte Übergangsfristen für eingebettete Hochrisiko-Systeme bis etwa August 2027. Maßgeblich sind die Verordnung selbst und ihre offiziellen Auslegungen; konkrete Fristen sollten Sie für Ihr Unternehmen mit einer Fachjurist:in verifizieren. Dies ist keine Rechtsberatung.
Müssen wir jeden Chatbot kennzeichnen?
Der AI Act sieht nach aktuellem Stand übergreifende Transparenzpflichten vor: Menschen sollen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, und KI-generierte oder -manipulierte Inhalte sollen erkennbar gekennzeichnet werden. In der Praxis betrifft das viele Chatbots und generative Anwendungen. Die genaue Reichweite, Ausnahmen und die richtige Umsetzungsform hängen vom Einzelfall ab und sollten fachjuristisch geprüft werden. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wie hängen AI Act und DSGVO zusammen?
Beide gelten parallel und ergänzen sich. Der AI Act ist ein Produktsicherheits- und Grundrechtegesetz und regelt, unter welchen Bedingungen KI-Systeme in Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, sind beide Regime einzuhalten. Wer bereits DSGVO-Strukturen betreibt, hat eine gute Grundlage, kann sie aber nicht eins zu eins übertragen. Die konkrete Verzahnung im Einzelfall sollte mit einer Fachjurist:in geklärt werden – dies ist keine Rechtsberatung.
Bringt eine ISO/IEC-42001-Zertifizierung automatisch Konformität?
Nein. Die ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm für KI-Managementsysteme und ein hervorragendes organisatorisches Gerüst, um AI-Act-Anforderungen strukturiert und nachweisbar umzusetzen. Sie ist aber kein gesetzlicher Ersatz für den AI Act und garantiert für sich genommen keine Konformität. Ob und in welchem Umfang die Anwendung bestimmter harmonisierter Normen nach aktuellem Stand eine Konformitätsvermutung auslöst, hängt vom amtlichen Status dieser Normen ab und ist fachlich zu prüfen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Was bedeutet die Pflicht zur KI-Kompetenz konkret?
Nach aktuellem Stand müssen Anbieter und Betreiber dafür sorgen, dass die mit KI befassten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen – angemessen zu Aufgabe, Vorwissen und Einsatzkontext. Gemeint ist kein Expertenstatus, sondern ein angemessenes Grundverständnis von Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der genutzten Systeme sowie der internen Regeln. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse und betrifft damit fast jedes KI-nutzende Unternehmen. Form und Nachweis sind angemessen zu gestalten und im Einzelfall mit einer Fachjurist:in abzustimmen – dies ist keine Rechtsberatung.
Wie hoch können die Bußgelder sein?
Der AI Act sieht nach aktuellem Stand gestaffelte Geldbußen vor, die sich an Höchstbeträgen oder einem Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes orientieren – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Am härtesten geahndet werden Verstöße gegen die verbotenen Praktiken, gefolgt von Verstößen gegen sonstige Pflichten und – mit geringerem Rahmen – falschen oder irreführenden Auskünften gegenüber Behörden. Die Lage kleiner und mittlerer Unternehmen wird nach aktuellem Stand bei der Bemessung berücksichtigt. Das individuelle Sanktionsrisiko sollte mit einer Fachjurist:in bewertet werden – dies ist keine Rechtsberatung.
Womit sollten wir konkret anfangen?
Mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: einem KI-Inventar aller eingesetzten Systeme, gefolgt von einer vorläufigen Klassifizierung in die vier Risikoklassen. Parallel empfiehlt sich, die KI-Kompetenz der Beschäftigten aufzubauen, da diese Pflicht nach aktuellem Stand früh und unabhängig von der Risikoklasse greift. Aus Inventar und Klassifizierung ergibt sich, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Die rechtliche Bewertung der Einzelfälle gehört in fachjuristische Hände – dies ist keine Rechtsberatung; die Anwendbarkeit im Einzelfall ist mit einer Fachjurist:in zu klären.

AI Act strukturiert angehen

Bereit, Ihre KI AI-Act-fit zu machen?

Vom KI-Inventar über die Klassifizierung bis zu Governance und KI-Kompetenz – INAGRO begleitet Sie pragmatisch und herstellerneutral auf dem Weg zur Konformität. Sachlich, strukturiert und mit klarem Blick für den Mittelstand. Wir liefern keine Rechtsberatung; die rechtliche Bewertung im Einzelfall erfolgt gemeinsam mit Fachjurist:innen.

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